Pflichtmarsch

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Als Pflichtmarsch wird ein Titel bezeichnet, der zu DDR-Zeiten von den Zügen im DTSB verbindlich zu erlernen war. Ziel war es, eine gemeinsame Basis an Musikstücken zu schaffen, die ohne aufwändige Vorbereitungen auch in einer Spielgemeinschaft aus verschiedenen Zügen aufgeführt werden konnte. Das Notenwerk zu allen Pflichtmärschen wurde im Marschalbum festgehalten und in gedruckter Form an die Übungsleiter verteilt.

Die entsprechend gewählten Titel wurden jährlich für das folgende Wettkampfjahr durch die Fachkommissionen der Zentralen Spielleutekommission festgelegt.

Pflichtmärsche

Für das Sportjahr 1972[1]

Spielmannszüge

Schalmeienkapellen

Fanfarenzüge

Siehe auch

  1. Der Tambour, Oktober 1971