Pflichtmarsch: Unterschied zwischen den Versionen

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** Leistungsklasse: [[Spartakiademarsch]], [[Sport frei|Sport Frei]], [[Sportler voran]], [[Erfurter Fanfarenmarsch|Erfurter]], [[Frohe Klänge]], [[Dynamomarsch]]
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** Allgemeine Klasse: [[Sport frei]], [[Erfurter Fanfarenmarsch|Erfurter]], [[Messestädter]]
** Allgemeine Klasse: [[Sport frei]], [[Erfurter Fanfarenmarsch|Erfurter]], [[Messestädter]]
== Blasorchester ==
Die Kommission Blasorchester hat in ihrer ersten Beratung 1967 die Festlegung der Märsche vorgenommen, um ein einheitliches Zusammenspiel zu erreichen. Danach gehörten „Turner, auf zum Streite“, „Fichtemarsch“, „Gruß aus Klingenthal“, „Castaldo“ und „Larida“ zum Repertoire der Blasorchester.<ref>Der Tambour Werbeexemplar 9/1967</ref> Hier war zudem  bereits festgestellt worden, dass die Orchester nicht einmal über einheitliche Noten für diese Titel verfügen.
Auch zu Großereignissen und sonstigen Zusammenspielen mussten die Blasorchester einheitliche (z.T. neue) Titel lernen. Ansonsten gab es keine direkten Pflicht-Vorgaben abseits des Zusammenspiels, schon allein, da die Wettkämpfe der Blasorchester sich wesentlich von denen der anderen Genre unterschieden (kein [[Pflicht]]-Wettkampf).


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==

Version vom 4. September 2025, 08:01 Uhr

Als Pflichtmarsch wird ein Titel bezeichnet, der zu DDR-Zeiten von den Zügen im DTSB verbindlich zu erlernen war. Ziel war es, eine gemeinsame Basis an Musikstücken zu schaffen, die ohne aufwändige Vorbereitungen auch in einer Spielgemeinschaft aus verschiedenen Zügen aufgeführt werden konnte. Das Notenwerk zu allen Pflichtmärschen wurde im Marschalbum festgehalten und in gedruckter Form an die Übungsleiter verteilt.

Die entsprechend gewählten Titel wurden jährlich für das folgende Wettkampfjahr durch die Fachkommissionen der Zentralen Spielleutekommission festgelegt und sind dann für alle Wettkämpfe verbindlich.

Auch zu den Landesmeisterschaften werden heute noch entsprechende Festlegungen der Märsche für den Pflicht-Wettkampf getroffen, da jedoch nach Bundesland (entsprechend Verband) getrennt. Diese Titel sind dann von jedem teilnehmendem Verein entsprechend während des Pflicht-Durchgangs vorzutragen.

Festgelegte Pflichtmärsche

Für das Sportjahr 1968

  • Spielmannszüge Erwachsene[1]
    • Sonderklasse: Ruhrklänge, Frohe Menschen, Grüße aus Dortmund, Die Internationale, Frohe Klänge (Hornmarsch)
    • Leistungsklasse I: Frohe Menschen, Fichtemarsch, Grüße aus Dortmund, Gruß aus der Heide, Die Internationale
    • Leistungsklasse II: Groß-Berlin, Sturmlied der freien Turner, Gruß an die Heimat

Für das Sportjahr 1972[2]

Für das Sportjahr 1973[3]

Blasorchester

Die Kommission Blasorchester hat in ihrer ersten Beratung 1967 die Festlegung der Märsche vorgenommen, um ein einheitliches Zusammenspiel zu erreichen. Danach gehörten „Turner, auf zum Streite“, „Fichtemarsch“, „Gruß aus Klingenthal“, „Castaldo“ und „Larida“ zum Repertoire der Blasorchester.[4] Hier war zudem bereits festgestellt worden, dass die Orchester nicht einmal über einheitliche Noten für diese Titel verfügen.

Auch zu Großereignissen und sonstigen Zusammenspielen mussten die Blasorchester einheitliche (z.T. neue) Titel lernen. Ansonsten gab es keine direkten Pflicht-Vorgaben abseits des Zusammenspiels, schon allein, da die Wettkämpfe der Blasorchester sich wesentlich von denen der anderen Genre unterschieden (kein Pflicht-Wettkampf).

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Der Tambour 1/1968
  2. Der Tambour 10/1971
  3. Der Tambour 11/1972
  4. Der Tambour Werbeexemplar 9/1967