Einstufungskommission

Aus Stabführer.de

Unter einer Einstufungskommission versteht man einen Arbeitskreis innerhalb eines Verbandes, dessen Mitglieder die Schwierigkeit eines Musiktitels anhan der Noten berurteilen und daraus die Einstufung als Punktzahl vornehmen.

Es ist nicht zu verwechseln mit der Einstufungskommission für die Spielerlaubnis in der DDR, die die staatliche Erlaubnis für Musiker für öffentliche Auftritte war und nur mit einem Vorspielen vergeben wurde.

Einstufungskommission in der DDR

Aufgrund der Anforderung nach Vergleichbarkeit während der Wettkämpfe der Spielleute im DTSB, wurde hier eine zentrale Einstufungskommission gegründet. Diese wurde von Dr. med. Erhard Güttner innerhalb der Zentralen Spielleutekommission ins leben gerufen.

Einstufungskommissionen nach 1990

Die Bundsländer Sachsen (Landes- Musik- und Spielleutesportverband Sachsen e.V.), Sachsen-Anhalt (Landesturnverband Sachsen-Anhalt e.V.) und Thüringen (Thüringer Turnverband e.V.) haben eine gemeinsame Einstufungskommission. Jeweils zwei fähige Musiker werden in die Kommission berufen. Die Vereine aus Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern senden ihre Titel zur Einstufung ebenfalls dorthin, da es dort keine eigene Kommission gibt. Diese Einstufung ist die Bewertungsgrundlage der Landesmeisterschaften in diesen Bundesländern.

Der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e.V. hat darüber hinaus eine eigene Einstufungskommission mit abweichenden Regelungen, die insbesondere für die Offene Deutsche Meisterschaft Spielleutemusik zum Tragen kommt.