Träger

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Als Träger eines Spielleutevereins bezeichnet man eine Institution, die die Förderung des Klangkörpers übernimmt.

Der gesamte Amateurmusikbereich wurde in der DDR gefördert. Das bedeutete Subventionen über sogenannte Trägerorganisationen und Trägerbetriebe für die ihnen angeschlossenen Klangkörper. Es wurden Finanzmittel für Instrumentankauf und -reparatur, Bekleidung, Notenkauf, Probenlager, Kompositions- und Arrangementsaufträge und für Instrumentallehrer zugewiesen. Probenräume standen unentgeltlich zur Verfügung, Arbeitsfreistellungen für Orchesterbelange waren garantiert (GBA § 182, Abs. 2), bei voller Lohnfortzahlung. So erhielt z.B. das Reichsbahnorchester Leipzig jährlich 32.000,- bis 34.000,- Mark der DDR. Die zentralen Klangkörper der Organisationen (= Zusammenschluss mehrerer einzelner lokaler Züge/Orchester) wurden zudem zentral und einheitlich mit Bekleidung und Instrumenten ausgestattet, die Kosten trugen aber zumeist dennoch die Träger der jeweiligen Klangkörper. Eine ganze Anzahl von Dirigenten und Ausbildern hatte bei den Trägern hauptamtliche Stellen oder war auf Honorarbasis tätig.

Die häufigsten Träger waren die Betriebe der DDR, die ihre Trägerschaft über eine Betriebssportgemeinschaft abbildeten, sowie öffentliche Institutionen wie Schulen oder Sicherheitsorgane.

Zur Deutschen Wiedervereinigung lösten sich durch Privatisierung, Umstrukturierung und Auflösung von Betrieben und Kombinaten die meisten Klangkörper auf - insbesondere Betriebsorchester, die ihre Mitglieder größtenteils oder ausschließlich aus Mitarbeitenden des Trägerbetriebs aquirierten, da sie nun keine Existenzgrundlage mehr hatten. Im Sport organisierte Spielleute versuchten über die Gründung eines Vereins ihr Bestehen zu sichern. Im Zuge der gesellschaftlichen Veränderungen und der in den 90er Jahrenen schwindenden Bedeutung der dominierenden Marschmusik in den Spielleute-Vereinen, ließ einen großen Teil dieser Vereine keinen Raum für ein weiteres Überleben.