Statut Bezirksmusikkorps Cottbus
| Statut des Bezirksmusikkorps der FDJ und der Pionierorganisation „Ernst Thälmann“ Cottbus | |
| Erscheinungsdatum: | 1975 |
| Lizenznummer: | 1-5-9 H 373/75 |
Das Bezirksmusikkorps Cottbus hatte ein Statut verabschiedet, welches 1975 als kleines Heft gedruckt wurde.
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Inhalt
Das Bezirksmusikkorps Cottbus ist der bezirkliche Klangkörper unseres sozialistischen Jugendverbandes und der Pionierorganisation „Ernst Thälmann“.
Es vereinigt die besten künstlerischen Leistungen der Pionier- und Jugendblasmusik und hat die Aufgabe, durch sein geschlossenes Auftreten anläßlich gesellschaftlicher Höhepunkte sowie anderer zentraler Veranstaltungen massenwirksam mit seinen künstlerischen Mitteln die sozialistische Jugendpolitik zu demonstrieren.
Durch eine kontinuierliche Anleitung und Qualifizierung der dem Bezirksmusikkorps angeschlossenen Klangkörper soll eine ständig wachsende politisch-ideologische Reife und eine höhere künstlerische Qualität erreicht werden.
Zur Realisierung dieser Aufgaben, entsprechend der jährlichen Entwicklungskonzeption, gelten für das Bezirksmusikkorps Cottbus folgende Grundsätze:
- Die gesamte Arbeit im Bezirksmusikkorps (BMK) wird von einem Stab geleitet, der mit folgenden Funktionen besetzt ist:
- Sekretär für KST der FDJ-BL
(Leiter des Stabs) - Politischer Leiter
(hauptamtlich) - künstlerischer Leiter
(hauptamtlich) - 3 Fachbereichsleiter (BO, FZ, SPZ)
(ehrenamtlich) - Vertreter des Rates des Bezirkes
(Bezirkskabinett für Kulturarbeit) - Vertreter des Rates des Bezirkes
(Abteilung Jugendfragen, Körperkultur und Sport) - Vertreter des Rates des Bezirkes
(Abteilung Volksbildung) - Vertreter des FDGB-Bezirksvorstandes
(Abteilung Kultur) - organisatorischer Leiter
(ehrenamtlich)
- Sekretär für KST der FDJ-BL
- Die Tätigkeit der FDJ und der Pionierorganisation „Ernst Thälmann“ im Bezirksmusikkorps wird durch ein FDJ- und Pionieraktiv unterstützt, das jährlich neu gewählt wird.
- Für die ständige politisch-ideologische Erziehung und die kontinuierliche Erhöhung der künstlerischen Qualität, sind die Klangkörperleiter in Zusammenarbeit mit ihrem Leitungsgremium und dem Stab des BMKs verantwortlich.
- Die Mitgliedschaft im BMK ist eine Auszeichnung. Die Klangkörper werden vom Sekretariat der FDJ-Bezirksleitung auf Vorschlag des Stabes des BMKs sowie in Übereinstimmung mit dem DTSB, dem FDGB und dem Rat des Bezirkes, Abt. Kultur, in das BMK berufen.
- Als Mitglied des BMKs können jene Klangkörper berufen werden die
- ein festgefügtes FDJ- und Pionierkollektiv verkörpern und eine aktive politisch-ideologische Erziehungsarbeit leisten;
- im Heimatort gemeinsam mit den FDJ-Leitungen und gesellschaftlichen Organisationen wirksam werden;
- ständig ihr künstlerisches Niveau weiterentwickeln und gute künstlerische Leistungen aufweisen;
- im Kollektiv nach hoher Disziplin, Sauberkeit und Ordnung streben.
- Mit der Berufung des Klangkörpers als Mitglied des BMKs behält dieser den Status der Selbständigkeit und wird dementsprechend durch die Leitungen seines Territoriums geführt. Veranstaltungen des BMKs haben in jedem Falle den Vorzug vor Einsätzen der einzelnen Klangkörper.
- Entsprechend der Entwicklungskonzeption des BMKs arbeiten die Klangkörper nach konkret abrechenbaren Arbeitsplänen zur politisch-ideologischen und künstlerischen Entwicklung des Kollektivs.
- Aus dem Bezirksmusikkorps werden die Klangkörper auf Vorschlag des Stabes und auf Beschluß des Sekretariats der FDJ-Bezirksleitung abberufen, welche den künstlerischen Anforderungen nicht gewachsen sind, gegen die Ordnung und Disziplin verstoßen und das Statut des BMKs mißachten.
Einzelne Mitglieder, die gegen die Normen des BMKs verstoßen, können zeitweise oder für immer aus dem BMK durch den Stab ausgeschlossen werden.
Bei Leitungsfunktionären bedarf es des Beschlusses durch das Sekretariat der FDJ-Bezirksleitung. - Die Klangkörper des BMKs sind berechtigt, bei selbständigen Einsätzen, die Kleidung des BMKs zu tragen.
- Die Mitglieder des BMKs handeln als sozialistische Patrioten und Internationalisten, zeichnen sich aus durch gute Leistungen in der Schule bzw. bei ihrer Arbeit in ihrem Betrieb und halten bewußt Ordnung und Disziplin.
Wer gegen diese Normen verstößt, kann nicht Mitglied des BMKs sein. Mitglieder des BMKs können Pioniere ab 10 Jahre sein. Eine Mitgliedschaft unter 10 Jahren bedarf einer gesonderten Genehmigung des Stabes. - Die Mitglieder des BMKs haben die Pflicht, mit großer Einsatzbereitschaft die dem BMK gestellten Aufgaben zu realisieren und durch eine eigene hohe Disziplin und hohem künstlerischen Niveau zum Erfolg der Proben, Einsätze und Auftritte des BMKs beizutragen.
- Jedes Mitglied des BMKs erhält eine Kleidung des BMKs und ist für die Erhaltung und Pflege verantwortlich. Die Instrumente müssen bei Auftritten funkionsfähig sein und sich in einem sauberen Zustand befinden. Für Schäden, die durch eigenes Verschulden entstanden sind, muß der Betreffende selbst aufkommen.
- Jegliches selbständige Musizieren (auch Einblasen) vor und nach den Proben und Auftritten ist untersagt.
- Die Proben, Übungslager und Auftritte des BMKs sind im Stab des BMKs einzuschätzen und daraus Schlußfolgerungen für die weitere Arbeit abzuleiten.
Auf dieser Grundlage erfolgt in Verantwortung der Fachbereichsleiter und der Klangkörperleiter eine Auswertung in den einzelnen Kollektiven des BMKs.
Die Kriterien der Einschätzung sind:- Erfüllung der politisch-ideologischen Aufgabenstellung
- Einschätzung zum künstlerischen Niveau
- Erfüllung der Normen zur Disziplin und Ordnung
- Gesamteindruck des BMKs.
- Das Pflichtrepertoire des BMKs wird in der jährlichen Arbeitskonzeption durch den Stab des BMKs beschlossen.
Jeder Klangkörper ist verpflichtet, das Repertoire zu beherrschen und ständig zu festigen sowie in seinen eigenen jährlichen Probenplan mit aufzunehmen. - Jeder Klangkörper ist an seiner Qualifizierung interessiert und nutzt alle Gelegenheiten um bei Lehrgängen sich ständig weiterzubilden.
- Nur Mitglieder des Stabes oder vom Stab beauftragte Personen sind weisungsberechtigt.

