Der Tambour/Ausgabe 1969 08

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2. Jahrgang, Ausgabe August 1969

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In Auswertung des V. DTSB:

Hohe Auszeichnung für unseren Übungsverband

■ Großartige Leistung aller Spielleute fand würdige Anerkennung

■ Auszeichnungen sind Verpflichtung für weitere intensive Bemühungen

Eine würdige Anerkennung fand in Auswertung des V. Deutschen Turn- und Sportfestes der DDR der Auftritt aller Spielleute des Übungsverbandes Musikschau.

Für ihre hervorragenden Leistungen im Zeitraum der Vorbereitung und Durchführung des Sportfestes wurden der Sportfreund Norman Saar, Leiter des Gestalierkollektivs, und der Sportfreund Günter Bodenstein, Hauptstabführer, mit dem Titel „VERDIENTER MEISTER DES SPORTS“ ausgezeichnet.

Die Verleihung dieser hohen Auszeichnung, zu der wir im Namen aller Spielleute des DTSB recht herzlich gratulieren, ist ein Dank an das gesamte Kollektiv des Übungsverbandes Musikschau. Ist Dank an jeden Funktionär und Spielmann, die in mühevoller Kleinarbeit und Einsatzbereitschaft zum Gelingen beigetragen haben.

Gleichzeitig verbindet sich damit für uns alle die Verpflichtung, die neuen Aufgaben mit noch größerer Disziplin und Bereitschaft in Angriff zu nehmen.

Sportfreund Norman Saar

Als Leiter des Gestalterkollektivs des Übungsverbandes Musikschau zum V. Deutschen Turn- und Sportfest der DDR verstand es Sportfreund Saar ausgezeichnet, im Trainingslager Mühlhausen die Blöcke der Erwachsenenspielmannszüge auf ihren Einsatz in Leipzig vorzubereiten und dann in der Feststadt selbst die drei Teilverbände der Musikschau zu einer wirkungsvollen Komposition zusammenzufügen.

Mit einem Kollektiv erfahrener Spielleute arbeitet Sportfreund Saar nun an einer neuen Musikschau, die sowohl in der musikalischen wie auch choreographischen Ausführung völlig anders geartet sein wird.

Pflichtmärsche für 1970 festgelegt

In Abänderung des Beschlusses der ZSK wurden folgende Pflichtmärsche für 1970 festgelegt:

SONDERKLASSE: Frisch voran (Hornmarsch), Internationale, Ruhrklänge, Jubelklänge, Frohe Menschen.

LEISTUNGSKLASSE I: Hoch Hamburg (Hornmarsch), Frohe Menschen, Internationale, Altmeistermarsch.

LEISTUNGSKLASSE II: Gruß aus der Heide, Abschied der freien Turner, Unsere Knaben voran, Nordlandmarsch.

LEISTUNGSKLASSE III: Gruß an die Heimat, Sturmlied der freien Turner.

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Initiator überlegener Sieger

■ Wettbewerb der Spielleute brachte beachtliche Ergebnisse

■ Mangelnde Beteiligung der höherklassigen Kollektive

Die Würfel sind gefallen im Wettbewerb der Spielleute zur Vorbereitung des V. Deutschen Turn- und Sportfestes der DDR.

Vor 15 Monaten hatte der Spielmannszug der BSG Motor Ost Lauchhammer zu diesem vielseitigen Wettstreit aufgerufen. Er brachte im Verlauf eine Fülle von hervorragenden Ergebnissen die zeigten, daß die Spielleute nicht nur ihr Handwerk als Trommler und Flöter verstehen, sondern auch der gesellschaftlichen Betätigung breite Beachtung und viel Freizeit widmen.

Die Sportfreunde der SG MÄBENDORF konnten in Auswertung der ersten Etappe als Sieger hervorgehen. Der Zug von Lauchhammer hatte in der folgenden Etappe die Nase vorn und die dritte Etappe meldet das Kollektiv der BSG MOTOR BOITZENBURG als Sieger.

In Auswertung aller Etappen wurde der Spielmannszug der BSG MOTOR OST LAUCHHAMMER als Gewinner des Wettbewerbs ermittelt. Dazu unseren herzlichsten Glückwunsch.

Nimmt man den Verlauf des Wettbewerbs kritisch unter die Lupe, dann fällt besonders positiv auf, daß in allen beteiligten Zügen die finanzielle Unterstützung des V. Deutschen Turn- und Sportfestes im Vordergrund stand. Durch Losverkauf, Spendensammlungen usw. brachten die Sportfreunde einen Betrag von 80 000 Mark auf.

Aber auch die Seite der aktiven Einsätze bei Veranstaltungen unterschiedlichster Art sollte nicht am Rande genannt werden, da sie eine imense Stundenzahl ausmacht und entscheidend zum Erfolg beigetragen hat.

Weniger erfreulich war die Tatsache, daß sich sehr wenig Kollektive unserer Sonder- und Leistungsklasse I beteiligt haben. Gerade hier sollte man in Zukunft Versäumnisse aufholen und den kleineren Gemeinschaften auch in dieser Beziehung als Beispiel vorangehen.

Gesamtwertung nach drei Etappen

(10 Erstplazierten)

BSG Motor Lauchhammer Ost 1861 Pkt.

BSG Traktor Luisenthal 939 Pkt.

BSG Traktor Hirschfeld 937 Pkt.

BSG Stahl Senftenberg (839), BSG Mansfeld-Kombinat (763), BSG Turbine Lauta (520), BSG Einheit Parchim (520), BSG Motor Boitzenburg (503), SG Mäbendorf (487), BSG Traktor Dillstädt (429).

republik-rundschau

WERBELLINSEE — Die Mädchen und Jungen des „Zentralen Spielmannszuges der Jungen Pioniere“ weilten vom 23. bis 29. August in der Pionierrepublik, um sich auf den Einsatz im Rahmen der Feierlichkeiten zum „Treffen Junger Sozialisten“ in Berlin vorzubereiten.

LEIPZIG — Alle Leser der Zeitung „der tambour“ werden nochmals gebeten, wenn sie ihre Abonnementsgebühren noch nicht entrichtet haben, dies schnellstens nachzuholen.

BERLIN — In unserer nächsten Ausgabe berichten wir über:

  • Die Arbeit mit Kinderzügen
  • Beschluß der ZSK zum Wettkampfjahr 1970
  • Auswertung des V. DTSF

BERLIN — Die Kommission Spielmannszüge bittet nochmals alle Bezirksspielleutekommissionsvorsitzenden, den festgesetzten Termin zur Abgabe des Jahressportterminkalenders 1970 und der Erfassung aller Kollektive des Bezirkes einzuhalten.

LEIPZIG — Wir verweisen an dieser Stelle auf die veränderte Anschrift des Sportfreundes Bernd Schenke. Sie lautet: DTSB-Bundesvorstand, 1055 Berlin, Storkower Straße 118. Alle Post der ZSK und für die Zeitung „der tambour“ ist dorthin zu richten.

Mit Blickrichtung Wettkampfjahr 1970

Stehen auch die unmittelbaren Vorbereitungen für den 20. Jahrestag der DDR im Blickpunkt der Aufmerksamkeit aller Funktionäre und Aktiven, so darf der Gedanke an das nahende Wettkampfjahr 1970 nicht weggeschoben werden. Die Zentrale Spielleutekommission des DTSB hat diesem Umstand Rechnung getragen und sich entschlossen, mit der heutigen Ausgabe des „tambour“ beginnend, die neue beschlossene Wettkampfordnung für alle Spielleute des DTSB abzudrucken.

Damit sollen alle Kollektive Gelegenheit erhalten, sich intensiv und in vielfältiger Weise mit dem neuen Wertungssystem und den gesetzten Maßstäben zu beschäftigen.

Diese Wettkampfordnung resultiert aus einer Vielzahl von Beratungen und Auswertungen zurückliegender Wettkämpfe. Erfahrene Funktionäre der einzelnen Fachkommissionen haben in geduldiger Arbeit die entscheidenden Fakten zusammengefügt und wir meinen, daß diese Ausarbeitung den kommenden Wettkämpfen ein höheres Niveau verleihen wird.

Am Anfang der Veröffentlichung stehen die allgemeinen Bestimmungen und Grundsätze, die für alle Spielleute des DTSB Gültigkeit haben. In den einzelnen Anlagen werden die spezifischen Eigenheiten der verschiedenen Klangkörper berücksichtigt und notwendige Festlegungen getroffen.

Ausgangspunkt der Wettkampfordnung für Fanfarenzüge, Schalmeienkapellen und Blasorchester war die Ausarbeitung für Spielmannszüge. Deshalb sollte bei diesen beiden Anlagen auf den Zusatz am Schluß der jeweiligen Anlage geachtet werden, weil dort einige Dinge genannt werden, die nicht für diese Klangkörper verbindlich sind.

Zentrale Spielleutekommission

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Wettkampfordnung für Spielleute des DTSB

1. Allgemeine Bestimmungen für Spielmannszüge, Blasorchester, Schalmeienkapellen und Fanfarenzüge des

DTSB.

1.1. Durchführungsbestimmungen für Meisterschaften, Bestenermittlungen und sonstige Veranstaltungen

1.1.1. Deutsche Meisterschaften der DDR für Spielleute werden nach dem jeweiligen Klassifizierungsprogramm durchgeführt.

1.1.2. Für Deutsche Meisterschaften der DDR, Aufstiegsturniere sowie Wettkämpfe in den Bezirken und Kreisen gelten die Klassifizierungsprogramme der betreffenden Klasse bzw. die Ausschreibung der Zentralen Spielleutekommission, der Bezirks- und Kreisspielleutekommissionen.

1.1.3. Alle Wettkämpfe müssen im Sinne der vorliegenden Wettkampfbestimmung für Spielleute durchgeführt werden.

1.2. Teilnahmeberechtigung

1.2.1. Deutsche Meisterschaften der DDR werden nur für Züge der Sonderklasse (Erwachsene und Kinder) ausgetragen.

Sie finden jährlich statt. Der Sieger ist „Deutscher Meister der DDR“.

Alle Züge, die nicht zu allen Durchgängen bei Wettkämpfen auftreten, werden zu Absteigern erklärt und starten im folgendem Wettkampfjahr eine Klasse tiefer.

Treten mehr als drei Züge aus einer Klasse nicht zum Wettkampf an, gibt es in der Folge mehr Aufsteiger. Die Zahl richtet sich dann nach der Anzahl der nicht angetretenen Züge. Dann gibt es aber keine zusätzlichen Absteiger.

1.2.2. An den Bezirksmeisterschaften nehmen alle Züge der Sonderklasse und der Leistungsklassen, teil. Für die Teilnahme an den Deutschen Meisterschaften der DDR und dem „Aufstiegsturnier zur Sonderklasse“ ist der Start zu den Bezirksmeisterschaften Voraussetzung (siehe Strafordnung).

1.2.3. Kreismeisterschaften werden nur von den Leistungsklassen I, II, III und Allgemein beschickt. An den Kreismeisterschaften können auch Züge teilnehmen, die nicht im DTSB organisiert sind.

1.2.4. Bei allen Betriebs-, Wohngebiets- und ähnlichen Meisterschaften können sich an den Wettkämpfen auch Züge und Orchester beteiligen, die nicht im DTSB organisiert sind.

1.3. Meldeordnung

1.3.1. Alle Sportgemeinschaften, die an Meisterschaften bis auf Kreisebene teilnehmen wollen, werden durch ihre Grundorganisation gemeldet.

1.3.2. Die Teilnehmer der Bezirksmeisterschaften werden der Bezirksspielleutekommission durch die Kreisspielleutekommission gemeldet.

1.3.3. Die Teilnahme an den „Deutschen Meisterschaften der DDR“ bzw. dem „Aufstiegsturnier zur Sonderklasse“ regelt der im Klassifizierungs- bzw. Qualifizierungsprogramm festgelegte Modus über den Auf- und Abstieg.

1.3.4. Die Meldung für alle anderen Wettkämpfe erfolgt wie unter 3.1. bis 3.3., falls die Ausschreibung nicht einen anderen Modus festlegt.

1.3.5. -Züge bzw. Orchester dürfen für einen Tag nicht zu mehreren Qualifizierungswettkämpfen gemeldet werden.

1.3.6. -Züge bzw. Orchester haben nur dann das Recht an Bezirks- und Deutschen Meisterschaften teilzunehmen, wenn sie die Bedingungen der Sportklassifizierung zur Einstufung in die jeweilige Klasse erfüllt haben. Bescheinigungen, gleich welcher Art, werden nicht anerkannt.

1.4. Die Genehmigung von Klassifikations- und allgemeinen Wettkämpfen sowie sonstigen Veranstaltungen

1.4.1. Genehmigungen für Wettkämpfe und sonstige Veranstaltungen können gegeben werden, sofern hierdurch zentrale Einsätze und andere von den Organen des DTSB festgelegte Veranstaltungen nicht behindern werden.

1.4.2. Die Kreisspielleutekommission genehmigt:

1.4.2.1. Wettkämpfe und Veranstaltungen, die im eigenen Kreisgebiet stattfinden.

1.4.2.2. Alle allgemeinen Wettkämpfe und Veranstaltungen für Kinder-, Jugend- und Erwachsenenzüge im Kreis.

1.4.2.3. Klassifikationswettkämpfe der Leistungsklassen II, III und Allgemein für Kinder- und Erwachsenenzüge — sie nimmt bei der Erfüllung der Normen die Plazierung und Auszeichnung vor.

1.4.3. Die Bezirksspielleutekommission genehmigt:

1.4.3.1. Wettkämpfe und Veranstaltungen, an denen sich Gemeinschaften aus verschiedenen Kreisen des Bezirkes beteiligen.

1.4.3.2. Weitkämpfe und Veranstaltungen, die zwischen Gemeinschaften und Kreisen verschiedener Bezirke ausgetragen werden. Diese müssen im Jahressportterminkalender der Bezirkskommissionen geplant sein.

1.4.3.3. Klassifizierungswettkämpfe der Leistungsklassen II, III und Allgemein — nimmt bei Erfüllung der Normen die Auszeichnung vor.

1.4.4. Die Zentrale Spielleutekommission genehmigt:

1.4.4.1. Alle Wettkämpfe und Veranstaltungen, die als Zentrale Meister-

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schaften, DDR-Bestenermittlungen oder DDR-offene Veranstaltungen ausgeschrieben werden.

Der Antrag zur Genehmigung solcher Veranstaltungen ist gleichzeitig mit der Einreichung des Jahressportkalenders zu stellen.

1.4.4.2. Die Bestätigung der Auf- und Absteiger in die Sonderklasse bzw. Leistungsklassen I, II, III und Allgemein erfolgt nach Vorliegen der Ergebnisse aller Bezirkswettkämpfe durch die Zentrale Spielleutekommission.

1.4.4.3. Alle Anträge von Wettkämpfen zur Sportklassifizierung der entsprechenden Fachkommission.

1.5. Veranstaltungen mit Westdeutschland und internationale Wettkämpfe

Diese Veranstaltungen und Wettkämpfe bedürfen der Genehmigung der Zentralen Spielleutekommission und des Bundesvorstandes des FDGB.

1.6. Auszeichnungen

1.6.1. Bei Wettkämpfen müssen entsprechend dem Charakter der Meisterschaften bzw. DDR-Bestenermittlungen für die ersten drei Plätze Medaillen (Gold, Silber, Bronze) vergeben werden.

1.6.2. Bei allen Wettkämpfen werden bis zum 6. Platz Urkunden ausgegeben, sofern mehr als 10 Züge bzw. Orchester am Wettkampf teilnehmen.

Bei „Deutschen Meisterschaften der DDR“ und dem „Aufstiegsturnier zur Sonderklasse“ werden für die Züge der Plätze 7 bis 15 Teilnehmerurkunden ausgegeben.

1.6.3. Die Auszeichnung ist unmittelbar nach Beendigung des Wettkampfes durchzuführen.

1.6.4. Zusätzlich können Wimpel, Fahnen, Pokale und andere Sachwerte verliehen werden.

1.6.5. Mannschaften und einzelne Sportler, die nicht an der Siegerehrung teilnehmen, werden nicht ausgezeichnet. Bei vorzeitig bedingter Abreise entscheidet das Kampfgericht über die Vergabe der Auszeichnung.

1.6.6. Die Auszeichnungen können auch an Sportler, die nicht aktiv am Wettkampf, sich aber um die Leistungsstärke des Zuges besonders verdient gemacht haben (Übungsleiter), verliehen werden.

1.7. Der Wetfkampfcharakter

Der Wettkampfcharakter geht in jedem Fall aus der Wettkampfausschreibung hervor.

Dabei wird unterschieden:

  • Wettkämpfe allgemein ohne festem Programm,
  • Wettkämpfe mit gemischtem Programm,
  • Klassifizierungswettkämpfe für Wettkämpfe der Erwachsenen, Jugend und Kinder,
  • Wettkämpfe der Sonderklasse zur Ermittlung des „Deutschen Meisters der DDR“.

1.8. Das Wettkampfprogramm

1.8.1. Die Zentrale Spielleutekommission bestätigt für einen bestimmten Zeitraum und die jeweiligen Klassen Pflichtmärsche und legt ihre Vorführung fest.

1.8.2. Die Pflichtmärsche, Anzahl und Darbietung, werden so zusammengestellt, daß sie hinsichtlich ihrer Schwierigkeiten der jeweiligen Altersstufe und Leistungsklasse entsprechen.

1.8.3. Vor Beginn eines jeden Wettkampfes wird durch einen Zug ein Probedurchgang vorgetragen und die Richtigkeit der Darbietung festgestellt. Der ausführende Zug wird durch das Los bestimmt.

1.8.4. Kürmärsche müssen mindestens der durchschnittlichen Schwierigkeit der Pflichtmärsche der jeweiligen Klasse entsprechen.

1.9. Die Wettkampfausschreibung

1.9.1. Die Wettkampfausschreibung muß Ziele und Aufgaben, Verantwortlichkeit, den Wettkampfcharakter, Zeitplan, die Anzahl der Sportgemeinschaften, Wettkampfbedingungen, angewandten Berwertungsnormen, den Termin für die Abgabe der Kürmärsche, Zeit und Ort der Wettkampfdurchführung sowie den Wettkampftermin beinhalten.

1.9.2. Die Ausschreibungen müssen mindestens für

  • Zentrale Wettkämpfe 6 Monate
  • Bezirkswettkämpfe 6 Monate
  • Kreis- und allgemeine Wettkämpfe 2 Monate

vorher den teilnehmenden Sportgemeinschaften zugestellt werden.

1.10. Die Wettkampfzulassung

1.10.1. Zur Teilnahme an den Wettkämpfen werden nur Sportgemeinschaften zugelassen, deren Mitglieder unter ärztlicher Kontrolle stehen (Eintragung im Sportausweis).

1.10.2. Die Sportgemeinschaften müssen im Besitz eines Wettkampfbuches sein. In ihm muß die Einstufung in die jeweilige Altersklasse und Leistungsklasse eingetragen sein.

1.10.3. Kinder sind mit Vollendung des 14. Lebensjahres bei sportärztlicher Genehmigung und entsprechender Qualifikation berechtigt, in Erwachsenenwettkämpfen am Wettkampf teilzunehmen. Sie dürfen dann im selben Wettkampfjahr nicht an Wettkämpfen um den Pionierpokal teilnehmen. Die Startberechtigung muß im Ausweis eingetragen sein.

1.10.4. Teilnahmeberechtigt an Klassifizierungswettkämpfen sind alle Spielmannszüge, die im DTSB geführt werden und deren Mitglieder ein gültiges Mitgliedsbuch besitzen.

1.10.4.1. Ein Mitgliedsbuch ist in Ordnung, wenn:

  • die Beitragsmarken nach dem Statut des DTSB geklebt wurden,
  • das Buch ein Paßbild hat,
  • die eigenhändige Unterschrift vorhanden,
  • die Startberechtigung eingetragen und
  • die ärztliche Untersuchung für das laufende Jahr eingetragen ist.

1.10.4.2. Fehlende Eintragungen ziehen eine Ausschließung des Einzelteilnehmers nach sich.

1.10.5. Die Eintragung im Wettkampfbuch darf nur durch den Kreis bzw. Bezirkskampfrichterobmann, bei der Sonderklasse nur durch den Vorsitzenden der Kommission Kampfrichter vorgenommen werden.

1.10.6. Startberechtigt in einer höheren Leistungsklasse ist nur die Sportgemeinschaft, die das Klassifizierungsprogramm für die betreffende Klasse erfüllt hat.

1.10.7. Beim Wechsel eines Spielmanns von einer Sportgemeinschaft zur anderen ist eine Sperre von 30 Tagen einzuhalten. Nur bei Wohnungswechsel oder Arbeitsplatzveränderung an einen anderen Ort entfällt diese Sperre.

1.10.8. Eine Teilnahme an Wettkämpfen der Sonderklasse ist ab 1970 nur Sportgemeinschaften gestattet, die einen Kinderzug ausbilden. Dieser Kinderzug muß von der BSG-Leitung im Wettkampfbuch bestätigt sein.

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1.10.9. Der Zusammenschluß zu Stadt- und Kreiszügen ist nicht gestattet. Die Bezirksspielleutekommissionen können in besonderen Fällen Ausnahmen genehmigen. Ebenso können in besonderen Fällen Gastspielgenehmigungen an einzelne Spielleute erteilt werden.

1.10.10. Repräsentationszüge, die sich aus mehreren Schulen oder Gemeinschaften zusammensetzen, sind bei Wettkämpfen nicht startberechtigt. Jede Gemeinschaft bzw. Schule mit einem Kollektiv ist eine selbständige Wettkampfeinheit.

1.10.11. Einzeldelegierungen zu Leistungszentren sind möglich, müssen aber ordnungsgemäß durchgeführt werden.

1.10.12. Leistungszentren können nur auf Beschluß der Bezirksspielleutekommission gebildet werden. Voraussetzung dafür ist das Vorhandensein besonders befähigter Techniker, damit eine überdurchschnittliche Anleitung und Leistung der Spielleute gewährleistet ist. Leistungszentren werden mit besonderen Mitteln ausgestattet. Die Bildung bedarf der Bestätigung der Zentralen Spielleutekommission. Die Delegierung muß zum Jahresanfang vorgenommen werden. Sie gilt jeweils nur für ein Wettkampfjahr. Der Spielmann ist in dieser Zeit Mitglied des Zuges, der das Leistungszentrum bildet.

1.11. Die Wettkampfbekleidung

1.11.1. Die Teilnehmer der zum Wettkampf antretenden Sportgemeinschaften haben in einheitlicher weißer Sportbekleidung anzutreten. Sie besteht aus:

1.11.1.1. — Hose: weiß, lang einheitlich mit oder ohne Aufschlag, mit einheitlichen Koppelschlaufen in gleicher Anzahl und Breite.

1.11.1.2. — Hemd: weiß, einheitlich langer Arm, einheitlich Baumwolle oder Nylon, einheitlich offen oder geschlossener Kragen, keine Manschettenknöpfe, Manschetten mit Knopfverschluß.

1.11.1.3. — Schuhe: weiß, einheitlich Leder oder Leinen — Strümpfe: weiß.

1.11.1.4. — Emblem: einheitliches DTSB-Emblem: auf der linken Brusttasche des Hemdes.

1.11.2. Alle Kinderzüge tragen zu Wettkämpfen und Veranstaltungen einheitliche Pionierkleidung sowie auf der linken Brusttasche das Emblem des DTSB.

Mitglieder der Kinderzüge, die im Zentralen Spielmannszug mitspielen, tragen auf der linken Brustseite das Emblem des DTSB und darüber das Abzeichen mit der Aufschrift „Zentraler Spielmannszug“.

1.11.3. Halsketten, Nadeln und Armbanduhren (Armreifen) dürfen bei Wettkämpfen sowie anderen zentralen Einsätzen nicht getragen werden. Sonnenbrillen sind nur bei Augenerkrankungen gestattet.

1.11.4. Bei allen Wettkämpfen und Einsätzen ist in sportlich einwandfreiem Haarschnitt anzutreten.

1.12. Rechte und Pflichten der Teilnehmer

1.12.1. Der Teilnehmer hat das Recht:

  • in der erreichten Leistungsklasse zum Wettkampf anzutreten,
  • sich durch den Stabführer an den Hauptkampfrichter zu wenden.

1.12.1.1. Einsprüche durch den Zug können vor Beginn und nach Beendigung des Wettkampfes beim Hauptkampfrichter erfolgen.

1.12.1.2. Der Teilnehmer ist verpflichtet:

  • für unsere sozialistische Sportbewegung Höchstleistungen zu vollbringen. Um diese zu erreichen, muß sich jeder Spielmann gut auf die Wettkämpfe vorbereiten, gewissenhaft und regelmäßig üben sowie ein sportgerechtes Leben führen,
  • die für die Durchführung erlassenen Bestimmungen zu beachten und einzuhalten.

1.12.2. Der Stabführer bzw. Leiter des Zuges

Jeder am Wettkampf beteiligte Zug bzw. jedes Orchester hat auf der Meldung den Namen des Stabführers oder Leiter des Zuges gesondert anzugeben.

Er hat das Recht:

  • sich in Wettkampffragen an den Hauptkampfrichter zu wenden,
  • Protest an den Hauptkampfrichter einzureichen. Die Protestgebühr, die beim Einreichen zu zahlen ist, beträgt das fünffache der Startgebühr. Sie wird zurückerstattet, wenn der Protest berechtigt ist, d. h. anerkannt wird.
  • Einsprüche vor dem Wettkampf sind beim Hauptkampfrichter schriftlich einzureichen. Über den Entscheid des Einspruches hat das Kampfgericht vor Beginn des Wettkampfes zu entscheiden. Der Einspruchführende ist vom Ergebnis in Kenntnis zu setzen.
  • Der Einspruch kann sich gegen die Wettkampfausschreibung richten, sofern sie gegen die Wettkampfbestimmung verstößt.
  • Der Einspruch kann sich gegen vorher bekanntgewordene Bevorteilung von Wettkampfteilnehmern richten und
  • gegen das eingesetzte Wettkampfgericht, wenn es nicht die vorgeschriebene Qualifikation besitzt.
  • Einspruch kann erhoben werden gegen Veränderungen der Ausschreibung oder Wettkampfbestimmung.
  • Einsprüche während des Wettkampfes sind dem Hauptkampfrichter von dem auf dem Meldeformular angegebenen Hauptverantwortlichen mündlich vorzutragen,
  • gegen die abgegebene Wertung einzelner Kampfrichter und des Kampfgerichtes kann kein Einspruch erhoben werden. Ebenso nicht gegen das Gesamtergebnis, wenn es rechnerisch richtig ist.
  • Alle Proteste, Einsprüche und Beschwerden werden, soweit sie nicht durch die Wettkampfbestimmungen entschieden werden können, durch die Rechts- und Strafordnung entschieden.
  • Bei Nichteinhaltung der Wettkampfbestimmungen kann bis zu zwei Wochen nach dem Wettkampf schriftlicher Einspruch beim zuständigen Hauptkampfrichter und der Rechtskommission erhoben werden.
  • Jeder Stabführer bzw. Leiter eines Zuges ist verpflichtet, sich mit der Ausschreibung und den Wettkampfbestimmungen vertraut zu machen.

1.13. Das Wettkampfgericht

1.13.1. Zusammensetzung:

Das Wettkampfgericht besteht aus dem Hauptkampfrichter, 4 Oberkampfrichtern, 12 Kampfrichtern, mindestens einem Ersatzkampfrichter, dem Vorsitzenden des Berechnungsausschusses und drei Mitgliedern, dem Vorsitzenden der Mandatskommission und drei Mitgliedern, dem Ansager und dem Wettkampfarzt.

1.13.1.1. Der Hauptkampfrichter

  • Er steht an der Spitze des Kampfgerichtes und leitet den gesamten Wettkampf,
  • stellt das Wettkampfgericht zusammen und ist für die Bereitstellung von Armbinden und Anzeigetafeln verantwortlich,

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  • ist dafür verantwortlich, daß der Wettkampf nach den gültigen Wettkampfbestimmungen vorbereitet und durchgeführt wird,
  • leitet den Berechnungsausschuß an,
  • führt vor und nach dem Wettkampf Beratungen mit den Kampfrichtern und Stabführern durch,
  • hat das Recht, den Wettkampf abzubrechen bzw. zeitweilig zu unterbrechen, wenn der Wettkampf durch besondere Einflüsse beeinträchtigt wird,
  • hat das Recht, Kampfrichter abzulösen, wenn diese den Anforderungen des Wettkampfes nicht genügen oder ihren Verpflichtungen nicht nachkommen,
  • leitet die Mandatskommission an,
  • hat die Eintragungen in den Wettkampfbüchern und Kampfrichterausweisen vorzunehmen,
  • ist für die Auslosung der Pflichtmärsche am Wettkampftag und Wettkampfort zuständig,
  • benennt zwei Oberkampfrichter zu seinen Stellvertretern, die während seiner Abwesenheit an seine Stelle treten. Die Stellvertreter des Hauptkampfrichters arbeiten nach seinen Anweisungen in dessen Abwesenheit. Während dieser Zeit werden dem Vertreter alle Rechte und Pflichten übertragen.

1.13.1.2. Der Oberkampfrichter

Er leitet die Arbeit seiner Kampfrichterbrigaden entsprechend den Wettkampfbestimmungen und den Anweisungen des Hauptkampfrichters in dem seiner Brigade zugewiesenen Hauptpunkt an,

  • legt einen einheitlichen Gesichtspunkt für die Bewertung der Unterpunkte seines Hauptpunktes fest,
  • macht die Kampfrichter seiner Brigade mit den vertragstypischen Fehlern bei der Ausführung bekannt,
  • gewährleistet die Bewertungen in seinem Hauptpunkt und wertet selbst mit.
  • Bei Fehlwertungen hat er in seinem Hauptpunkt für eine sofortige Korrektur zu sorgen.

1.13.1.3. Die Kampfrichter

Sie bewerten je nach Zuordnung den Vortrag ihres Hauptpunktes,

  • müssen die Wettkampfbestimmung und die Ausschreibung während ihrer Tätigkeit bei sich tragen,
  • dürfen sich während des Wettkampfes und vor Abgabe der Wertung nicht miteinander unterhalten,
  • müssen eine Stunde vor Beginn des Wettkampfes am Wettkampfort sein und sind unter Anleitung des Hauptkampfrichters für die ordnungsgemäße Herrichtung des Wettkampfplatzes verantwortlich.

Werten in einem Hauptpunkt nur zwei Kampfrichter, so darf keiner der Kampfrichter Mitglied in einem der am Wettkampf beteiligten Züge sein. Werten mehr als zwei Kampfrichter in einem Hauptpunkt, so scheidet der Kampfrichter wenn der Zug spielt dem er selbst angehört, aus und wird durch einen anderen ersetzt. Je Hauptpunkt darf jedoch nicht mehr als ein Kampfrichter des am Wettkampf beteiligten Zuges werten.

1.13.1.4. Ersatzkampfrichter

Ihren Einsatz entscheidet der Hauptkampfrichter. Für sie gelten beim Einsatz die gleichen Grundsätze des entsprechenden Tätigkeitsgebietes wie für die bereits tätigen Kampfrichter.

1.13.1.5. Berechnungsausschuß

Der Vorsitzende organisiert:

  • Die Vorbereitung der Wettkampfkontrolle
  • Die Überprüfung der rechnerischen Richtigkeit der Ergebnisse
  • Die Eintragung der Ergebnisse in die Wettkampfunterlagen
  • Die Verteilung der Wettkampfunterlagen sowie das Einsammeln derselben
  • Die Beratungen des Hauptkampfrichters mit den Kampfrichtern

Die Mitglieder des Berechnungsausschusses arbeiten nach den Anweisungen ihres Vorsitzenden.

1.13.1.6. Die Mandatskommission

Sie überprüft nach den Anweisungen des Hauptkampfrichters die Wettkampf- und Mitgliedsbücher auf ihre Vollständigkeit,

  • sie ist für die Weitergabe der Wettkampfbücher an den Hauptkampfrichter verantwortlich,
  • sie hat weiterhin darauf zu achten, daß die Züge mit allen zum Wettkampf gemeldeten Sportfreunden antreten und deren Ziel auch bei Antritt zu weiteren Durchgängen beibehalten wird,
  • sie hat die Eintragungen in den Wettkampfunterlagen vorzubereiten und diese dem Berechnungsausschuß zu übergeben,
  • sie hat bei allen Wettkämpfen, speziell aber bei Wettkämpfen der Bezirkskorps auf die Startberechtigung und Zugehörigkeit der einzelnen Spieler besonders zu achten, um einen eventuellen unerlaubten Austausch untereinander zu vermeiden.
  • Bei Nichteinhaltung der Bestimmungen hat der Vorsitzende der Mandatskommission noch vor Beginn des jeweiligen Wettkampfdurchganges des entsprechenden Zuges den Verstoß an den Hauptkampfrichter zu melden.

1.13.1.7. Der Ansager

Er gibt während des Wettkampfes die Reihenfolge bekannt, berichtet über Ergebnisse vorangegangener Wettkämpfe, erklärt aus den Wettkampfbestimmungen sowie der Ausschreibung und gibt die Ergebnisse der Wertung des laufenden Wettkampfes bekannt. Er kann sich weiterhin über das Kür- und Pflichtprogramm sowie über die Entwicklungstendenzen des jeweiligen Zuges äußern.

Der Ansager untersteht dem Hauptkampfrichter und erhält seine Informationen vom Vorsitzenden des Berechnungsausschusses.

1.13.1.8. Der Wettkampfarzt

Er läßt durch die Mandatskommission das Vorhandensein der ärztlichen Untersuchung und ihre Eintragung im Mitgliedsbuch kontrollieren.

  • sorgt für die gesundheitliche Überwachung aller am Wettkampf Beteiligten,
  • leitet die ärztliche Kontrolle bei besonderen Anlässen (Verletzungen, Erkrankungen usw.) und erteilt Gutachten über die Fortsetzung durch die betroffenen Teilnehmer.

Seine Anordnungen sind von allen Funktionären und Wettkämpfern zu befolgen.

Er kontrolliert, daß die sanitäre Betreuung aller Teilnehmer der Wettkämpfe gegeben ist.

Nach Abschluß eines Wettkampfes legt er der durchzuführenden Institution einen Bericht mit Schlußfolgerungen und Vorschlägen über die ärztliche Betreuung beim Wettkampf vor.

1.13.2. Berufung

Bei allen Deutschen Meisterschaften der DDR und allen DDR-offenen Wett-

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kämpfen wird das Wettkampfgericht durch die Kommission Kampfrichter berufen. Für alle übrigen Wettkämpfe ist der Bezirkskampfrichterobmann zuständig.

Für die letztgenannten Wettkämpfe ist das Kampfgericht beim Vorsitzenden der Kommission Kampfrichter anzufordern. Dieser stellt ein Wettkampfgericht zusammen und benennt den Bezirkskampfrichterobmann, die Kampfrichter, die dieser dann zu berufen hat. Der Bezirkskampfrichterobmann darf nur die Kampfrichter berufen, die ihm namentlich für den Wettkampf vorgeschlagen wurden.

1.13.3. Qualifikation

Die Kampfrichter müssen die für den auszurichtenden Wettkampf erforderliche Qualifikation besitzen. Der Nachweis ist durch die Vorlage des Kampfrichterausweises zu erbringen.

1.13.4. Kleidung

Alle Mitglieder des Wettkampfgerichtes tragen während der Dauer des Wettkampfes weiße Spielleutebekleidung mit Koppel. Am linken Arm tragen sie eine Armbinde mit der Bezeichnung ihrer Funktion.

1.13.5. Die Kampfrichterbrigaden für die einzelnen Hauptpunkte

Bei Wettkämpfen bis Bezirksebene und bei allen anderen allgemeinen Wettkämpfen besteht eine Brigade aus zwei Kampfrichtern.

Bei allen anderen Wettkämpfen besteht die Brigade aus vier Kampfrichtern.

1.14. Der Wettkampfplatz und seine Herrichtung

Für die ordnungsgemäße und wettkampfgerechte Herrichtung des Wettkampfplatzes ist der Hauptkampfrichter verantwortlich.

Der Wettkampfplatz muß bei zentralen Wettkämpfen einschließlich Bezirksmeisterschaft mindestens eine Größe von 250 m2 haben. Der Aufbau und die Herrichtung ist aus nachfolgender Skizze ersichtlich (Skizze wird später publiziert).

Zur Skizze

Der Halte- und Abrißbereich beträgt 3 m und ist vor dem Kampfgericht zu markieren. Es ist jedoch trotzdem zu gewährleisten, daß der Pflichtmarsch beendet und neu angespielt werden muß.

Bei allen anderen Wettkämpfen kann die Größe des Wettkampfplatzes den örtlichen Gegebenheiten entsprechen, wobei aber die bereits angegebenen Maße anzustreben sind.

Für die Bereitstellung und Heranschaffung des benötigten Materials hat der mit der Durchführung des Wettkampfes beauftragte Gastgeber zu sorgen.

Für die ordnungsgemäße, wettkampfgerechte Herrichtung sind erforderlich:

  • Kreidemaschine, Schlemmkreide, Bandmaß (50 m), Seile und Pflöcke zum Absperren,
  • Mindestens eine Wertungstafel mit Tafelkreide und Tafellappen, 2 Tische mit je 4 Stühlen für den Berechnungsausschuß und die Mandatskommission, 1 Tisch mit 2 Stühlen für Hauptkampfrichter und Ansager, 4 Tische mit je 4 Stühlen für die Kampfrichter der Hauptpunkte 1 bis 4 und 1 Tisch mit 3 Stühlen für den Wettkampfarzt und die Ersatzkampfrichter sowie 1 Tisch als Reserve.

Sind je Hauptpunkt nur 2 Kampfrichter eingesetzt, werden nur 4 Tische mit je 2 Stühlen für die Kampfrichter der Hauptpunkte 1 bis 4 benötigt.

  • Eine Lautsprecheranlage mit Mikrofon und entsprechenden Zubehör sowie 2 Fahnenmaste mit DTSB- und Staatsflagge.

1.15. Die Wettkampffolge

Die Reihenfolge der Pflicht- und Kürmärsche wird durch das Klassifizierungsprogramm oder die jeweilige Ausschreibung bestimmt.

Die Anzahl der zur Ermittlung des Siegers erforderlichen Turniere und die in jedem Turnier zu bestreitenden Durchgänge und deren Abläufe werden durch das Klassifizierungsprogramm oder die Ausschreibung festgelegt.

1.16. Der Wettkampfablauf

  • Aufstellung des Zuges am vorgezeichneten Platz.
  • Ausweis- und Teilnehmerzahlüberprüfung durch die Mandatskommission.
  • Einmarsch ohne Spiel zur Wettkampfaufstellung bis zum Markierungszeichen. Dort erfolgt das Halt.
  • Rühren und Ausrichten des Zuges.
  • Stillgestanden des Zuges (Hier ist Wertungsbeginn).
  • Meldung des Stabführers an den Hauptkampfrichter.

Inhalt der Meldung:

  • Name des Zuges.
  • Teilnehmer des Zuges (Stabführer/Spieler z. B. 1:27).
  • Wettkampfprogramm.
  • Zahl der Körperbehinderten (Art der Behinderung).
  • Rührenlassen des Zuges (kein Ausrichten).
  • Stillgestanden zum Anriß des Marsches im Stand.
  • Nach Ende des ersten Marsches erfolgt das Locken. Unmittelbar nach dem Beginn des Lockens hat der Stabführer eine exakte Kehrtwendung auszuführen.
  • Marsch in der Bewegung. Die Umlaufrichtungen sind in den jeweiligen Ausschreibungen festgelegt. Der Marsch muß stets zu Ende gespielt werden und ist nochmals zu beginnen, um dann im Abrißbereich abgerissen zu werden.
  • Halten des Zuges im Haltebereich (etwa 3 m).
  • Rühren des Zuges (Wertungsende).
  • Abmarsch vom Wettkampfplatz.

1.17. Die Märsche und ihre Darbietung

Die bei offiziellen Meisterschaften und Bestenermittlungen zu spielenden Pflichtmärsche sind dem jeweils gültigen Klassifizierungsprogramm zu entnehmen.

Kürmärsche wählen die Züge selbst aus.

Alle Märsche werden in den Ordnungsformen und Instrumentalbesetzungen dargeboten, wie sie im Klassifizierungsprogramm bzw. der Ausschreibung festgelegt sind.

Beim Abspielen der Kürmärsche wird dem Stabführer beim Taktieren und Geben von dynamischen sowie rhythmischen Zeichen eine individuelle Stabführung zugebilligt.

1.18. Die Bewertung des Wettkampfes

1.18.1. Sie muß nach den gültigen festgelegten Wettkampfbestimmungen der ZSK erfolgen, wobei aber stets das Niveau durch die Richtlinien im Klassifizierungsprogramm bestimmt wird.

1.18.2. Klassifizierungsprogramme haben in der Regel 4 Jahre Gültigkeit.

1.18.3. Die Kampfrichterbrigaden werten unter Beachtung der Besonderheiten ihres Hauptpunktes:

  • die richtige und saubere Stabführung
  • die Reaktion des Zuges sowie einheitliche Kleidung und Ausrüstung
  • Schwierigkeit des Marsches

Fortsetzung nächste Ausgabe

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Erfahrungen des „V.“ in Werbellinsee ausgewertet

■ Musikparade der FDJ tatkräftig unterstützt

■ Einheitlichkeit der Fanfaren wird verbreitet

In der letzten Augustwoche herrschte in der Pionierrepublik am Werbellinsee nochmals emsiges Treiben. Etwa 350 Mädchen und Jungen des „Zentralen Spielmannszuges“ der Jungen Pioniere bereiteten sich neben anderen Fanfarenzügen und Blasorchestern auf ihren großen Einsatz im „Zentralen Musikkorps der FDJ“ zum „Treffen junger Sozialisten“ in Berlin vor.

Sportfreund Heinz Palwizat, Haupttechniker der Kinder- und Jugendspielmannszüge des DTSB, leitete mit weiteren erfahrenen Ausbildern und Technikern des DTSB die Einstudierung der Choreographie und musikalisch-technischen Elemente bei den Spielmannszügen.

Die gewonnenen Erfahrungen des Trainingslagers und der gemeinsamen Tätigkeit innerhalb des Übungsverbandes Musikschau des DTSB zum V. Deutschen Turn- und Sportfest bildeten eine wertvolle Hilfe in der täglichen Arbeit.

Auch auf den Teilverband Fanfaren wirkte sich die Einheit und Geschlossenheit, die zum Sportfest bei den DTSB-Fanfarenzügen deutlich sichtbar wurde, aus.

Die Genossen Paul Roscher und Richard Preußer, die mit ihrem Kollektiv aus Wittenberg und dem Fanfarenzug Salzwedel wichtiger Bestandteil der Vortragskomposition des DTSB in Leipzig waren, werteten die Sportfestergebnisse positiv aus und übertrugen sie im wesentlichen auf das neugebildete Kollektiv der FDJ.

Somit läßt sich vorbehaltlos einschätzen, daß die Vorbereitungen der Spielleute des DTSB zum V. Deutschen Turn- und Sportfest innerhalb des Übungsverbandes Musikschau und der Einsatz leitender Kader des DTSB in Werbellinsee ihre guten Früchte getragen und entscheidend zur Vereinheitlichung der einzelnen Kollektive auch innerhalb des „Zentralen Musikkorps der FDJ“ geführt haben.

Bleibt in diesem Zusammenhang nur noch die eine Frage offen:

„Wie kann es sich der Veranstalter leisten, ohne Wissen des DTSB-Bundesvorstandes und der Zentralen Spielleutekommission des DTSB leitende Funktionäre der Spielleutebewegung (in diesem Falle u. a. den Vorsitzenden der Zentralen Spielleutekommission) einfach in das Vorbereitungslager der FDJ einzuladen?“ Wahrlich eine unerklärliche Angelegenheit.

Alle Kraft und Konzentration dem 20. Jahrestag

■ Musikparade in Neustadt (Orla) am Vorabend

■ Spielleute marschieren an der Spitze aller Werktätigen

Wie den Kollektiven bereits durch ein entsprechendes Schreiben bekannt geworden ist, findet die in Berlin geplante Musikschau des DTSB nicht statt. Aus dieser Tatsache heraus ergibt sich für alle Spielmanns- und Fanfarenzüge, die für diese Aufgabe vorgesehen waren, eine völlig neue Aufgabenstellung.

In den Bezirkshauptstädten, den Kreisstädten und Heimatorten gilt es alle verfügbaren Kräfte einzusetzen, um bei der würdigen Gestaltung des 20. Geburtstages unserer sozialistischen Republik mitzuhelfen.

An der Spitze der Sportlerblöcke, aber auch im Gesamtbild der Kampfdemonstrationen gilt es die wachsende Stärke der Spielleutebewegung des DTSB zu dokumentieren und gleichzeitig ein herzliches Dankeschön an Partei- und Staatsführung für die hervorragende Unterstützung des Sports in unserer Republik zu sagen.

Neustadt (Orla) erlebt am Vorabend der Feierlichkeiten zum 20. Jahrestag eine Musikparade, die die besten Kollektive aller Instrumentalgruppen vereint.

Unter Flutlicht wird im Goethestadion in Anwesenheit führender Vertreter des öffentlichen Lebens und Tausender Zuschauer ein festlicher Auftakt der vielseitigen Feierlichkeiten vorgenommen.


Herausgeber: Zentrale Spielleutekommission beim Präsidium des Bundesvorstandes des DTSB, Berlin — Verantwortlicher Redakteur: Bernd Schenke, Leipzig — Veröffentlicht unter der Lizenz-Nr. 698 beim Ministerrat der DDR-Berlin — Satz und Druck: VEB typodruck, Werk Döbeln