Klassifizierungsordnung
Die Klassifizierungsordnung der Spielleute im DTSB ist Teil der Wettkampfordnung und stellte das Regelwerk über die einzelnen Leistungsklassen sowie die verbundenen Auf-und Absteigebedingungen dar.
Klassifizierungsordnung Stand 1972[1]
Laut Wettkampfordnung der Spielleute hat die „Klassifizierungsordnung“ Gültigkeit für 4 Jahre. Diese Frist ist für die gegenwärtig rechtsgültige Ordnung am 31. Dezember 1971 abgelaufen. Die Fachkommissionen der Zentralen Spielleutekommission haben aus diesem Grund eine neue „Klassifizierungsordnung“ erarbeitet und beschlossen, die ab 1. Januar 1972 in Kraft tritt und bis 31. Dezember 1975 gültig ist.
2.1. KLASSIFIZIERUNGSORDNUNG
Erwachsene
2.1.1. Klasseneinteilung
Zur Durchführung eines geordneten Wettkampfprogramms werden alle Spielmannszüge des DTSB in 5 Klassen eingeteilt:
- Sonderklasse
- Leistungsklasse I
- Leistungsklasse II
- Leistungsklasse III
- Allgemeine Klasse
2.1.1.1. Die Sonderklasse umfaßt die besten Züge, die aus dem Wettkampf im Rahmen der DDR-Meisterschaften und den Aufsteigern aus der Leistungsklasse I hervorgehen.
2.1.1.2. Die Leistungsklasse I umfaßt die 15 nächstplazierten Züge, wie sie aus den vorausgegangenen Wettkämpfen ermittelt wurden.
2.1.1.3. Die Leistungsklasse II umfaßt die 15 nächstplazierten Züge nach der Leistungsklasse I, wie sie aus den vorausgegangenen Wettkämpfen ermittelt wurden.
2.1.1.4. Die Leistungsklasse III umfaßt die 15 nächstplazierten Züge, nach der Leistungsklasse II, wie sie aus den vorausgegangenen Wettkämpfen ermittelt wurden.
2.1.1.5. Die Allgemeine Klasse umfaßt alle übrigen Spielmannszüge des DTSB, welche sich nicht in den höheren Leistungsklassen plazieren konnten und alle neu gebildeten Kollektive.
2.1.2. Klassifizierung
2.1.2.1. Die Sonderklasse führt jährlich eine „DDR-Meisterschaft” durch. Der Sieger führt den Titel „DDR-Meister" des betreffenden Jahres.
2.1.2.2. Die Leistungsklasse I führt jährlich ein „Aufstiegsturnier“ zur Sonderklasse durch.
2.1.2.3. Die Sonderklasse und die Leistungsklasse I führen ihre Wettkämpfe zentral in zwei Durchgängen durch.
2.1.2.4. Die Leistungsklassen II, III und die Allgemeine Klasse führen keine zentralen Wettkämpfe durch. Für die Einstufungen in diese Klassen gelten die Ergebnisse der Bezirksmeisterschaften.
Der Wettkampf wird in einem Durchgang durchgeführt. Der punkthöchste Zug dieser drei Klassen führt den Titel „Bezirksmeister” des betreffenden Jahres und Bezirkes.
2.1.2.5. Die Kommission Spielmannszüge veröffentlicht jährlich nach Abschluß der Wettkämpfe im Mitteilungsblatt „der tambour“ die Tabelle der Plazierung und der Einstufung der einzelnen Züge.
2.1.3. Auf- und Abstiegsreglement
2.1.3.1. Unabhängig von der erreichten Punktzahl steigen die drei letztplazierten Kollektive der Sonderklasse, der Leistungsklassen I, II und III in die nächstniedrige Klasse ab.
2.1.3.2. Treten zu den Wettkämpfen der DDR-Meisterschaften bzw. zum Aufstiegsturnier nur 12 oder weniger Züge an, steigt zusätzlich der Zug mit der niedrigsten Punktzahl in die nächstniedrige Klasse ab.
Es gibt aber dann in dem betreffenden Wettkampfjahr keinen zusätzlichen Aufsteiger in die jeweilige Klasse.
2.1.3.3. In den darauf folgenden Jahren steigen dann jeweils vier Kollektive auf, bis wieder die Zahl von fünfzehn Kollektiven in jeder Klasse erreicht ist.
In der Regel steigen die drei punkthöchsten Züge der Leistungsklassen I, II und III sowie der Allgemeinen Klasse in die nächsthöhere Klasse auf.
2.1.4. Startbedingungen
2.1.4.1. Alle Züge der Sonderklasse und der Leistungsklasse I sind bei zentralen Wettkämpfen nur startberechtigt, wenn sie an den Bezirksmeisterschaften des betreffenden Jahres teilgenommen haben.
- Bei Bezirksmeisterschaften starten alle Züge in ihren Klassen zu den Bedingungen ihrer Klasse (aber nur in einem Durchgang).
- Die Züge der Sonderklasse und der Leistungsklasse I starten mit in der Wertung, können aber nicht Bezirksmeister werden.
- Die erreichten Punktzahlen aus den Bezirksmeisterschaften haben keinen Einfluß auf die Plazierung in der Sonderklasse und Leistungsklasse I.
- Der punkthöchste Zug beider Klassen des Bezirkswettkampfes eines jeden Bezirkes erhält einen Pokal.
2.1.4.2. Für die Züge der Leistungsklassen II und III sowie der Allgemeinen Klasse ist die Teilnahme an den Bezirksmeisterschaften gleichzeitig die Grundlage für den möglichen Aufstieg zur nächsthöheren Klasse.
2.1.4.3. Aufsteiger, die nicht die geforderten Bedingungen der jeweiligen Klasse beherrschen, sind nicht startberechtigt und werden zurückgestuft.
2.1.4.4. Wer sich um den Aufstieg bewirbt, hat sich in der Übungstätigkeit so vorzubereiten, daß er im nächsten Jahr die Anforderungen der neuen Klasse voll erfüllen kann. Sonderregelungen für den Aufsteiger sind nicht statthaft.
2.1.5. Klassifizierungsbedingungen
2.1.5.1. Sonderklasse
Jeder Zug der Sonderklasse hat zu den DDR-Meisterschaften zwei eingestufte und bestätigte Kürmärsche einzureichen. (Siehe Einstufungsordnung 1971).
2.1.5.1.1. Jeder Zug muß im ersten Durchgang einen gesetzten Hörnmarsch im Stand und einen festgelegten Pflichtmarsch in der Bewegung spielen.
2.1.5.1.2. Ein eingereichter Kürmarsch wird im zweiten Durchgang im Stand und der zweite Kürmarsch in der Bewegung gespielt.
2.1.5.1.3. Die Kürmärsche müssen mindestens die Schwierigkeitsnote 2,9 haben und dürfen höchstens vierstimmig sein.
2.1.5.1.4. Kürmärsche dürfen bei zentralen Wettkämpfen nicht mehr als zwei Jahre hintereinander gespielt werden. Danach muß mit diesen Märschen mindestens zwei Jahre hintereinander ausgesetzt werden (Stichtag: Wettkampfjahr 1970).
2.1.5.1.5. Jeder Zug der Sonderklasse hat die Existenz eines Kinderzuges nachzuweisen, dessen Ergebnisse bei den Bezirksmeisterschaften der Klassifizierungsordnung der Pionierspielmannszüge entspricht. Gileichzeitig haben die Sektionen alle Verpflichtungen, die sich aus der Zugehörigkeit zu einer Klasse ergeben, zu erfüllen.
Bei Nichtbefolgung dieser Festlegung kannn auf Beschluß der Zentralen Spielleutekommission dem Erwachsenenkollektiv die Klassifikation abgesprochen werden (Startverbot).
2.1.5.2. Leistungsklasse I
Jeder Zug der Leistungsklasse I hat zum Aufstiegsturnier zwei eingestufte und bestätigte Kürmärsche einzureichen (siehe Einstufungsordnung 1971).
2.1.5.2.1. analog Sonderklasse
2.1.5.2.2. analog Sonderklasse
2.1.5.2.3. Die Kürmärsche müssen mindestens die Schwierigkeitsnote 2,5 haben und dürfen höchstens vierstimmig sein.
2.1.5.2.4. analog Sonderklasse
2.1.5.2.5. Jeder Zug hat die Ausbildung eines Kinderzuges nachzuweisen. Dieser Kinderzug muß 1972 an den Bezirksmeisterschaften teilnehmen.
Ab 1973 gilt für die Leistungsstufe I analog der Punkt 2.1.6.1.5. der Sonderklasse.
2.1.5.3. Leistungsklasse II
Jeder Zug der Leistungsklasse II hat zu den Bezirksmeisterschaften einen eingestuften und bestätigten Kürmarsch einzureichen (siehe Einstufungsordnung 1971).
- Der Kürmarsch wird im Stand und der vom Kampfgericht festgelegte Pflichtmarsch in der Bewegung gespielt.
- Der Kürmarsch muß mindestens die Schwierigkeitsnote 2,0 haben, und er muß zweistimmig sein.
2.1.5.4. Leistungsklasse III und Allgemeine Klasse
Jeder Zug dieser beiden Klassen hat zu den Bezirksmeisterschaften einen eingestuften und bestätigten Kürmarsch einzureichen (siehe Einstufungsordnung 1971).
- Der Kürmarsch wird im Stand und der vom Kampfgericht ausgeloste Pflichtmarsch in der Bewegung gespielt.
- Der Kürmarsch der Leistungsklasse III muß mindestens die Schwierigkeitsnote 1,5 haben und zweistimmig sein.
- Der Kürmarsch der Allgemeinen Klasse ist unabhängig von der Schwierigkeitsnote und der Mehrstimmigkeit.
Besondere Hinweise
2.1.6.1. Gültig für alle Spielmannszüge
— Alle Kürmärsche, welche nicht im Marsch-
album I für Spielmannszüge, Ausgabe
1968, enthalten sind, aber in veränderter
Form zu dem Marschalbum I gebracht
werden sollen, müssen nachweisbar einge-
stuft und bestätigt (siehe Einstufungsord-
nung 1971) vor jedem Wettkampf dem
Kampfgericht vorliegen.
Pflichtmärsche der Klasse, der der Zug
angehört, dürfen nicht als- Kürmärsche ge-
bracht werden.
Pflichtmärsche höherer Klassen können als
Kürmärsche gespielt werden.
Jeder Zug muß die Stabführung des DTSB
anwenden,
Züge, welche nicht die ausgeschriebenen
Pflichtmärsche sowie die Stabführung des
DTSB beherrschen, starten außerhalb der
Konkurrenz,
Jeder Zug muß zusätzlich mit folgenden
Instrumenten ausgerüster sein:
Sonderklasse, Leistungsklasse I
Signalhorn, mindestens zwei Lyren,
Schlagzeug
— Leistungsklasse II
Signalhorn, mindestens zwei Lyren,
Schlagzeug
Leistungsklasse II
mindestens eine Lyra, Schlagzeug
Allgemeine Klasse
Schlagzeug
2.1.6.2. Gültig für alle Kollektive der Son-
der- und Leistungsklasse I.
— Im ersten Durchgang zentraler Wett-
kämpfe wird der Schwierigkeitsgrad des
Kürmarsches, der im zweiten Durchgang
in der Bewegung gespielt wird, eingesetzt.
Im zweiten Durchgang wird der Schwie-
rigkeitsgrad des Kürmarsches, der im
Stand gespielt wird, eingesetzt,
Sollen in Abänderung der Bewertungs-
richtlinien 1.18—-3 in der Kür Musikstücke
gebracht werden, 'die von den Festlegun-
gen abweichen, sind die Noten hierfür mit
genauer Angabe der Tempi nach erfolgter
Einstufung an die Kommission Spielmanns-
züge zur Genehmigung einzureichen.
Termin mindestens vier Monate vor dem
Wettkampf.
Eingereichte Kürmärsche bzw. die Noten
hierfür dürfen nach Ablauf des Meldeter-
mins nicht mehr ausgewechselt werden.
Pioniere
2.1.2. Klasseneinteilung
Zur Durchführung eines. geordneten Wett-
kampfprogramms werden alle Spielmanns-
züge des DTSB in 3 Klassen eingeteilt:
X Sonderklasse
Leistungsklasse
Allgemeine Klasse
2.1.1.1. Die Sonderklasse umfaßt 12 Kollek-
tive, die sich aus den vorausgegangenen Wett-
.kämpfen qualifiziert haben.
2.1.1.2. Die Leistungsklasse umfaßt 12 Kol-
lektive, die sich aus den vorausgegangenen
Wettkämpfen qualifiziert haben.
2.1.1.3. Die Allgemeine Klasse umfaßt alle
am Wettkampfsystem des DTSB beteiligten
Pionierspielmannszüge, die sich bisher nicht
für eine der obengenannten Leistungsklassen
qualifizieren konnten und alle neugebildeten
Kollektive,
2.1.2. Klassifizierung
2.1.2.1. Die Sonderklasse führt jährlich eine
„DDR-Meisterschaft” durch, Der Sieger führt
den Titel „DDR-Meister” des betreffenden
Jahres,
2.1.2.2. Die Leistungsklasse führt jährlich
den Wettkampf um den „Pionierpokal der
Pionierorganisation ‚Ernst Thälmann‘ durch,
der gleichzeitig als „Aufstiegsturnier” gewer-
tet wird.
2.1.2.3. Die Allgemeine Klasse führt im Rah-
men der laufenden Bezirksmeisterschaften
ihre Wettkämpfe zu ihren Bedingungen durch,
2.1.3. Auf- und Abstiegsreglement
2.1.3.1. Die drei Erstplazierten der „DDR-
Meisterschaft“ erhalten Medaillen und Ur-
kunden, Die drei Letztplazierten des Wett-
kampfes steigen ungeachtet ihrer erreichten
Punktzahl aus der Sonderklasse ab und star-
ten im folgenden Jahr in der Leistungsklasse,
2.1.3.2. Die: drei Erstplazierten des „Auf-
st1c sturniers“ steigen ungeachtet ihrer er-
ten Punktzahl in die Sonderklasse auf
und starten im folgenden Jahr in dieser
Klasse zu ihren Bedingungen.
Die beiden Letztplazierten des Wettkamp-
fes werden in die Allgemeine Klasse abstei-
gen und starten im folgenden Jahr im Rah-
men des Bezirkes.
2.1.3.3.. Die beiden punkthöchsten Kollek-
tive aller Bezirke der Allgemeinen Klasse stei-
gen in die Leistungsklasse auf und starten
dort im folgenden Jahr zu den entsprechen-
den Bedingungen.
2.1.3.4, Siehe analog Festlegungen unter
2.1.4.2. und 2.1.4.3, der Erwachsenen, Aus-
gangsteilnehmerzahl ist bei den Pionieren
nicht 12 sondern 9 Kollektive,
2.1.4. Startbedingungen
2.1.4.1, Die Kollektive der Sonderklasse und
der Lenstungsklassc sind. für zentrale Wett
kämpfe nur startberechtigt, wenn sie an der.
vorausgegangenen Bezirksmeisterschaften des
laufenden Sportjahres teilgenommen haben.
2.1.4.2. Die erreichten Punktzahlen der Be-
zirkswettkämpfe haben keinen Einfluß auf
die Plazierung bei zentralen Wettkämpfen.
2.1.4.3, Aufsteiger zu den einzelnen Klassen,
die nicht den Anforderungen dieser Klasse
entsprechen, sind zurückzustufen. A
2.1.5, Klassifizierungsbedingungen
2.1:5.1, Jeder Zug der Sonderklasse hat zum
Wettkampf einen eingestuften und/ bestätig-
ten Kürmarsch (siehe Einstufungsordnung
1971) einzureichen, der im Stand gespielt
wird.
Dieser Kürmarsch muß mindestens die
Schwierigkeitsnote 2,0 haben.
2.1.5.2, Ein festgelegter Pflichtmarsch aus
dem Pflichtprogramm wird in der Bewegung
gespielt. d
2.1.5.3. Das Kürprogramm hat für zentrale
Wettkämpfe zwei Jahre Gültigkeit.
2.1.5.4. Für die Züge der Leistungsklasse
gelten analog. die Bedingungen der Sonder-
klasse.
2.1.5.5. Der Kürmarsch muß mindestens die
Schwierigkeitsnote 1,2 haben.
2.1.5.6. Jeder Zug der Allgemeinen Klasse
hat zu den Bezirksmeisterschaften einen ein-
gestuften und bestätigten Kürmarsch einzu-
reichen.
Der Kürmarsch wird im Stand gespielt,
Ein selbstgewählter Marsch aus dem Pflicht-
repertoire des „Zentralen Pionierspielmanns-
zuges. der. DDR” wird in der Bewegung ge-
spielt.
2.1.5.7. Die Wettkämpfe aller Klassen wer-
den in einem Durchgang ausgetragen.
2.1.5.8. Die Züge der Sonderklasse und der
Leistungsklasse müssen mit Schlagzeug und
mindestens einer Lyra ‚ausgerüstet sein. Die
Züge der Allgemeinen Klasse müssen mit
Schlagzeug ausgerüstet sein.
Die Klassifizierungsordnung tritt am 1, Ja-
nuar 1972 in Kraft und hat bis zum 31, De-
zerhber 1975 Gültigkeit.
Einzelnachweise
- ↑ Der Tambour, Oktober 1971