Der Tambour/Ausgabe 1969 08: Unterschied zwischen den Versionen

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1.10.9. Der Zusammenschluß zu Stadt- und Kreiszügen ist nicht gestattet. Die Bezirksspielleutekommissionen können in besonderen Fällen Ausnahmen genehmigen. Ebenso können in besonderen Fällen Gastspielgenehmigungen an einzelne Spielleute erteilt werden.
1.10.10. Repräsentationszüge, die sich
aus mehreren Schulen oder Gemeinschaften
zusammensetzen, sind bei Wettkämpfen
nicht startberechtigt. Jede Gemeinschaft
bzw. Schule mit einem Kollektiv
ist eine selbständige Wettkampfeinheit.
1.10.11. Einzeldelegierungen zu Leistungszentren
sind möglich, müssen
aber ordnungsgemäß durchgeführt werden.
1.10.12. Leistungszentren können nur
auf Beschluß der Bezirksspielleutekom-
©ission gebildet werden. Voraussetzung
==afür ist das Vorhandensein besonders
befähigter Techniker, damit eine überdurchschnittliche
Anleitung und Leistung
der Spielleute gewährleistet ist.
Leistungszentren werden mit besonderen
Mitteln ausgestattet. Die Bildung
bedarf der Bestätigung der Zentralen
Spielleutekommission. Die Delegierung
muß zum Jahresanfang vorgenommen
werden. Sie gilt jeweils nur für ein
Wettkampfjahr. Der Spielmann ist in
dieser Zeit Mitglied des Zuges, der das
Leistungszentrum bildet.
1.11. Die Wettkampfbekleidung
1.11.1. Die Teilnehmer der zum Wettkampf
antretenden Sportgemeinschaften
haben in einheitlicher weißer Sportbekleidung
anzutreten. Sie besteht aus:
— 1.11.1.1. — Hose: weiß, lang einheitlich
mit oder ohne Aufschlag, mit einheitlichen
Koppelschlaufen in gleicher Anzahl
und Breite.
1.11.1.2. — Hemd: weiß, einheitlich
langer Arm, einheitlich Baumwolle oder
Nylon, einheitlich offen oder geschlossener
Kragen, keine Manschettenknöpfe,
Manschetten mit Knopfverschluß,
1.11.1.3. — Schuhe: weiß, einheitlich
Leder oder Leinen — Strümpfe: weiß.
1.11.1.4. — Emblem: _ einheitliches
DTSB-Emblem: auf der linken Brusttasche
des Hemdes.
1.11.2. Alle Kinderzüge tragen zu
Wettkämpfen und Veranstaltungen einheitliche
Pionierkleidung sowie auf der
linken Brusttasche das Emblem des
DTSB. z
Mitglieder der _ Kinderzüge, die
im Zentralen Spielmannszug mitspielen,
tragen auf der linken Brustseite
das Emblem des DTSB und darüber
das Abzeichen mit der Aufschrift
„Zentraler Spielmannszug“.
1.11.3. Halsketten, Nadeln und Armbanduhren
(Armreifen) dürfen bei
Wettkämpfen sowie anderen zentralen
Einsätzen nicht getragen werden. Sonnenbrillen
sind nur bei Augenerkrankungen
gestattet.
1.11.4. Bei allen Wettkämpfen und
Einsätzen ist in sportlich einwandfreiem
Haarschnitt anzutreten.
1.12. Rechte und Pflichten der
Teilnehmer
1.12.1. Der Teilnehmer hat das Recht:
— in der erreichten Iß15tungsklasse
zum Wettkampf anzutreten,
— sich durch den Stabführer an den
Hauptkampfrichter zu wenden.
1.12.1.1. Einsprüche durch den Zug
können vor Beginn und nach Beendigung
des Wettkampfes beim Hauptkampfrichter
erfolgen.
1.12.1.2. Der Teilnehmer ist verpflichtet:
— für unsere sozialistische Sportbewegung
Höchstleistungen zu vollbringen.
Um diese zu erreichen, muß
sich jeder Spielmann gut auf die
Wettkämpfe vorbereiten, gewissenhaft
und regelmäßig üben sowie ein
sportgerechtes Leben führen,
— die für die Durchführung erlassenen
Bestimmungen zu beachten und einzuhalten.
1.12.2. Der. Stabführer bzw. Leiter des
Zuges
Jeder am Wettkampf beteiligte Zug
bzw. jedes Orchester hat auf der Meldung
den Namen des Stabführers oder
Leiter des Zuges gesondert anzugeben.
Er hat das Recht:
— sich in Wettkampffragen an den
Hauptkampfrichter zu wenden,
— Protest an den Hauptkampfrichter
einzureichen.
Die Protestgebühr, die beim Einreichen
zu zahlen ist, beträgt das fünffache
der Startgebühr. Sie wird zurückerstattet,
wenn der Protest berechtigt
ist, d. h. anerkannt wird.
— Einsprüche vor dem Wettkampf sind
beim Hauptkampfrichter schriftlich
einzureichen. Über den Entscheid des
Einspruches hat das Kampfgericht
vor Beginn des Wettkampfes zu entscheiden.
Der Einspruchführende ist
vom Ergebnis in Kenntnis zu setzen.
— Der Einspruch kann sich gegen die
Wettkampfausschreibung richten, sofern
sie gegen die Wettkampfbestimmung
verstößt.
— Der Einspruch kann sich gegen vorher
bekanntgewordene Bevorteilung
von Wettkampfteilnehmern richten
und
— gegen das eingesetzte Wettkampfgericht,
wenn es nicht die vorgeschriebene
Qualifikation besitzt.
— Einspruch kann erhoben werden gegen
Veränderungen der Ausschreibung
oder Wettkampfbestimmung.
— Einsprüche während des Wettkampfes
sind dem Hauptkampfrichter von
dem auf dem Meldeformular angegebenen
Hauptverantwortlichen
mündlich vorzutragen,
— gegen die abgegebene Wertung einzelner
Kampfrichter und des Kampf- '
gerichtes kann kein Einspruch erhoben
werden. Ebenso nicht gegen
das Gesamtergebnis, wenn es rechnerisch
richtig ist.
— Alle Proteste, Einsprüche und Beschwerden
werden, soweit sie nicht
durch die Wettkampfbestimmungen
entschieden werden können, durch
die Rechts- und Strafordnung entschieden.
— Bei Nichteinhaltung der Wettkampfbestimmungen
kann bis zu zwei Wochen
nach dem Wettkampf schriftlicher
Einspruch beim Zzuständigen
Hauptkampfrichter und der Rechtskommission
erhoben werden.
— Jeder Stabführer bzw. Leiter eines
Zuges ist verpflichtet, sich mit der
Ausschreibung und den Wettkampfbestimmungen
vertraut zu machen.
1.13. Das Wettkampfgericht
1.13.1. Zusammensetzung:
Das Wettkampfgericht besteht aus
dem Hauptkampfrichter, 4 Oberkampfrichtern,
12 Kampfrichtern, mindestens
einem Ersatzkampfrichter, dem Vorsitzenden
des Berechnungsausschusses und
drei Mitgliedern, dem Vorsitzenden der
Mandatskommission und drei Mitgliedern,
dem Ansager und dem Wettkampfarzt.
1.13.1.1. Der Hauptkampfrichter
— Er steht an der Spitze des Kampfgerichtes
und leitet den . gesamten
Wettkampf,
— stellt das Wettkampfgericht zusammen
und ist für die Bereitstellung
von Armbinden und Anzeigetafeln
verantwortlich,
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Version vom 4. September 2024, 08:39 Uhr

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2. Jahrgang, Ausgabe August 1969

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Seite 1

In Auswertung des V. DTSB:

Hohe Auszeichnung für unseren Übungsverband

■ Großartige Leistung aller Spielleute fand würdige Anerkennung

■ Auszeichnungen sind Verpflichtung für weitere intensive Bemühungen

Eine würdige Anerkennung fand in Auswertung des V. Deutschen Turn- und Sportfestes der DDR der Auftritt aller Spielleute des Übungsverbandes Musikschau.

Für ihre hervorragenden Leistungen im Zeitraum der Vorbereitung und Durchführung des Sportfestes wurden der Sportfreund Norman Saar, Leiter des Gestalierkollektivs, und der Sportfreund Günter Bodenstein, Hauptstabführer, mit dem Titel „VERDIENTER MEISTER DES SPORTS“ ausgezeichnet.

Die Verleihung dieser hohen Auszeichnung, zu der wir im Namen aller Spielleute des DTSB recht herzlich gratulieren, ist ein Dank an das gesamte Kollektiv des Übungsverbandes Musikschau. Ist Dank an jeden Funktionär und Spielmann, die in mühevoller Kleinarbeit und Einsatzbereitschaft zum Gelingen beigetragen haben.

Gleichzeitig verbindet sich damit für uns alle die Verpflichtung, die neuen Aufgaben mit noch größerer Disziplin und Bereitschaft in Angriff zu nehmen.

Sportfreund Norman Saar

Als Leiter des Gestalterkollektivs des Übungsverbandes Musikschau zum V. Deutschen Turn- und Sportfest der DDR verstand es Sportfreund Saar ausgezeichnet, im Trainingslager Mühlhausen die Blöcke der Erwachsenenspielmannszüge auf ihren Einsatz in Leipzig vorzubereiten und dann in der Feststadt selbst die drei Teilverbände der Musikschau zu einer wirkungsvollen Komposition zusammenzufügen.

Mit einem Kollektiv erfahrener Spielleute arbeitet Sportfreund Saar nun an einer neuen Musikschau, die sowohl in der musikalischen wie auch choreographischen Ausführung völlig anders geartet sein wird.

Pflichtmärsche für 1970 festgelegt

In Abänderung des Beschlusses der ZSK wurden folgende Pflichtmärsche für 1970 festgelegt:

SONDERKLASSE: Frisch voran (Hornmarsch), Internationale, Ruhrklänge, Jubelklänge, Frohe Menschen.

LEISTUNGSKLASSE I: Hoch Hamburg (Hornmarsch), Frohe Menschen, Internationale, Altmeistermarsch.

LEISTUNGSKLASSE II: Gruß aus der Heide, Abschied der freien Turner, Unsere Knaben voran, Nordlandmarsch.

LEISTUNGSKLASSE III: Gruß an die Heimat, Sturmlied der freien Turner.

Seite 2

Initiator überlegener Sieger

■ Wettbewerb der Spielleute brachte beachtliche Ergebnisse

■ Mangelnde Beteiligung der höherklassigen Kollektive

Die Würfel sind gefallen im Wettbewerb der Spielleute zur Vorbereitung des V. Deutschen Turn- und Sportfestes der DDR.

Vor 15 Monaten hatte der Spielmannszug der BSG Motor Ost Lauchhammer zu diesem vielseitigen Wettstreit aufgerufen. Er brachte im Verlauf eine Fülle von hervorragenden Ergebnissen die zeigten, daß die Spielleute nicht nur ihr Handwerk als Trommler und Flöter verstehen, sondern auch der gesellschaftlichen Betätigung breite Beachtung und viel Freizeit widmen.

Die Sportfreunde der SG MÄBENDORF konnten in Auswertung der ersten Etappe als Sieger hervorgehen. Der Zug von Lauchhammer hatte in der folgenden Etappe die Nase vorn und die dritte Etappe meldet das Kollektiv der BSG MOTOR BOITZENBURG als Sieger.

In Auswertung aller Etappen wurde der Spielmannszug der BSG MOTOR OST LAUCHHAMMER als Gewinner des Wettbewerbs ermittelt. Dazu unseren herzlichsten Glückwunsch.

Nimmt man den Verlauf des Wettbewerbs kritisch unter die Lupe, dann fällt besonders positiv auf, daß in allen beteiligten Zügen die finanzielle Unterstützung des V. Deutschen Turn- und Sportfestes im Vordergrund stand. Durch Losverkauf, Spendensammlungen usw. brachten die Sportfreunde einen Betrag von 80 000 Mark auf.

Aber auch die Seite der aktiven Einsätze bei Veranstaltungen unterschiedlichster Art sollte nicht am Rande genannt werden, da sie eine imense Stundenzahl ausmacht und entscheidend zum Erfolg beigetragen hat.

Weniger erfreulich war die Tatsache, daß sich sehr wenig Kollektive unserer Sonder- und Leistungsklasse I beteiligt haben. Gerade hier sollte man in Zukunft Versäumnisse aufholen und den kleineren Gemeinschaften auch in dieser Beziehung als Beispiel vorangehen.

Gesamtwertung nach drei Etappen

(10 Erstplazierten)

BSG Motor Lauchhammer Ost 1861 Pkt.

BSG Traktor Luisenthal 939 Pkt.

BSG Traktor Hirschfeld 937 Pkt.

BSG Stahl Senftenberg (839), BSG Mansfeld-Kombinat (763), BSG Turbine Lauta (520), BSG Einheit Parchim (520), BSG Motor Boitzenburg (503), SG Mäbendorf (487), BSG Traktor Dillstädt (429).

republik-rundschau

WERBELLINSEE — Die Mädchen und Jungen des „Zentralen Spielmannszuges der Jungen Pioniere“ weilten vom 23. bis 29. August in der Pionierrepublik, um sich auf den Einsatz im Rahmen der Feierlichkeiten zum „Treffen Junger Sozialisten“ in Berlin vorzubereiten.

LEIPZIG — Alle Leser der Zeitung „der tambour“ werden nochmals gebeten, wenn sie ihre Abonnementsgebühren noch nicht entrichtet haben, dies schnellstens nachzuholen.

BERLIN — In unserer nächsten Ausgabe berichten wir über:

  • Die Arbeit mit Kinderzügen
  • Beschluß der ZSK zum Wettkampfjahr 1970
  • Auswertung des V. DTSF

BERLIN — Die Kommission Spielmannszüge bittet nochmals alle Bezirksspielleutekommissionsvorsitzenden, den festgesetzten Termin zur Abgabe des Jahressportterminkalenders 1970 und der Erfassung aller Kollektive des Bezirkes einzuhalten.

LEIPZIG — Wir verweisen an dieser Stelle auf die veränderte Anschrift des Sportfreundes Bernd Schenke. Sie lautet: DTSB-Bundesvorstand, 1055 Berlin, Storkower Straße 118. Alle Post der ZSK und für die Zeitung „der tambour“ ist dorthin zu richten.

Mit Blickrichtung Wettkampfjahr 1970

Stehen auch die unmittelbaren Vorbereitungen für den 20. Jahrestag der DDR im Blickpunkt der Aufmerksamkeit aller Funktionäre und Aktiven, so darf der Gedanke an das nahende Wettkampfjahr 1970 nicht weggeschoben werden. Die Zentrale Spielleutekommission des DTSB hat diesem Umstand Rechnung getragen und sich entschlossen, mit der heutigen Ausgabe des „tambour“ beginnend, die neue beschlossene Wettkampfordnung für alle Spielleute des DTSB abzudrucken.

Damit sollen alle Kollektive Gelegenheit erhalten, sich intensiv und in vielfältiger Weise mit dem neuen Wertungssystem und den gesetzten Maßstäben zu beschäftigen.

Diese Wettkampfordnung resultiert aus einer Vielzahl von Beratungen und Auswertungen zurückliegender Wettkämpfe. Erfahrene Funktionäre der einzelnen Fachkommissionen haben in geduldiger Arbeit die entscheidenden Fakten zusammengefügt und wir meinen, daß diese Ausarbeitung den kommenden Wettkämpfen ein höheres Niveau verleihen wird.

Am Anfang der Veröffentlichung stehen die allgemeinen Bestimmungen und Grundsätze, die für alle Spielleute des DTSB Gültigkeit haben. In den einzelnen Anlagen werden die spezifischen Eigenheiten der verschiedenen Klangkörper berücksichtigt und notwendige Festlegungen getroffen.

Ausgangspunkt der Wettkampfordnung für Fanfarenzüge, Schalmeienkapellen und Blasorchester war die Ausarbeitung für Spielmannszüge. Deshalb sollte bei diesen beiden Anlagen auf den Zusatz am Schluß der jeweiligen Anlage geachtet werden, weil dort einige Dinge genannt werden, die nicht für diese Klangkörper verbindlich sind.

Zentrale Spielleutekommission

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Wettkampfordnung für Spielleute des DTSB

1. Allgemeine Bestimmungen für Spielmannszüge, Blasorchester, Schalmeienkapellen und Fanfarenzüge des

DTSB.

1.1. Durchführungsbestimmungen für Meisterschaften, Bestenermittlungen und sonstige Veranstaltungen

1.1.1. Deutsche Meisterschaften der DDR für Spielleute werden nach dem jeweiligen Klassifizierungsprogramm durchgeführt.

1.1.2. Für Deutsche Meisterschaften der DDR, Aufstiegsturniere sowie Wettkämpfe in den Bezirken und Kreisen gelten die Klassifizierungsprogramme der betreffenden Klasse bzw. die Ausschreibung der Zentralen Spielleutekommission, der Bezirks- und Kreisspielleutekommissionen.

1.1.3. Alle Wettkämpfe müssen im Sinne der vorliegenden Wettkampfbestimmung für Spielleute durchgeführt werden.

1.2. Teilnahmeberechtigung

1.2.1. Deutsche Meisterschaften der DDR werden nur für Züge der Sonderklasse (Erwachsene und Kinder) ausgetragen.

Sie finden jährlich statt. Der Sieger ist „Deutscher Meister der DDR“.

Alle Züge, die nicht zu allen Durchgängen bei Wettkämpfen auftreten, werden zu Absteigern erklärt und starten im folgendem Wettkampfjahr eine Klasse tiefer.

Treten mehr als drei Züge aus einer Klasse nicht zum Wettkampf an, gibt es in der Folge mehr Aufsteiger. Die Zahl richtet sich dann nach der Anzahl der nicht angetretenen Züge. Dann gibt es aber keine zusätzlichen Absteiger.

1.2.2. An den Bezirksmeisterschaften nehmen alle Züge der Sonderklasse und der Leistungsklassen, teil. Für die Teilnahme an den Deutschen Meisterschaften der DDR und dem „Aufstiegsturnier zur Sonderklasse“ ist der Start zu den Bezirksmeisterschaften Voraussetzung (siehe Strafordnung).

1.2.3. Kreismeisterschaften werden nur von den Leistungsklassen I, II, III und Allgemein beschickt. An den Kreismeisterschaften können auch Züge teilnehmen, die nicht im DTSB organisiert sind.

1.2.4. Bei allen Betriebs-, Wohngebiets- und ähnlichen Meisterschaften können sich an den Wettkämpfen auch Züge und Orchester beteiligen, die nicht im DTSB organisiert sind.

1.3. Meldeordnung

1.3.1. Alle Sportgemeinschaften, die an Meisterschaften bis auf Kreisebene teilnehmen wollen, werden durch ihre Grundorganisation gemeldet.

1.3.2. Die Teilnehmer der Bezirksmeisterschaften werden der Bezirksspielleutekommission durch die Kreisspielleutekommission gemeldet.

1.3.3. Die Teilnahme an den „Deutschen Meisterschaften der DDR“ bzw. dem „Aufstiegsturnier zur Sonderklasse“ regelt der im Klassifizierungs- bzw. Qualifizierungsprogramm festgelegte Modus über den Auf- und Abstieg.

1.3.4. Die Meldung für alle anderen Wettkämpfe erfolgt wie unter 3.1. bis 3.3., falls die Ausschreibung nicht einen anderen Modus festlegt.

1.3.5. -Züge bzw. Orchester dürfen für einen Tag nicht zu mehreren Qualifizierungswettkämpfen gemeldet werden.

1.3.6. -Züge bzw. Orchester haben nur dann das Recht an Bezirks- und Deutschen Meisterschaften teilzunehmen, wenn sie die Bedingungen der Sportklassifizierung zur Einstufung in die jeweilige Klasse erfüllt haben. Bescheinigungen, gleich welcher Art, werden nicht anerkannt.

1.4. Die Genehmigung von Klassifikations- und allgemeinen Wettkämpfen sowie sonstigen Veranstaltungen

1.4.1. Genehmigungen für Wettkämpfe und sonstige Veranstaltungen können gegeben werden, sofern hierdurch zentrale Einsätze und andere von den Organen des DTSB festgelegte Veranstaltungen nicht behindern werden.

1.4.2. Die Kreisspielleutekommission genehmigt:

1.4.2.1. Wettkämpfe und Veranstaltungen, die im eigenen Kreisgebiet stattfinden.

1.4.2.2. Alle allgemeinen Wettkämpfe und Veranstaltungen für Kinder-, Jugend- und Erwachsenenzüge im Kreis.

1.4.2.3. Klassifikationswettkämpfe der Leistungsklassen II, III und Allgemein für Kinder- und Erwachsenenzüge — sie nimmt bei der Erfüllung der Normen die Plazierung und Auszeichnung vor.

1.4.3. Die Bezirksspielleutekommission genehmigt:

1.4.3.1. Wettkämpfe und Veranstaltungen, an denen sich Gemeinschaften aus verschiedenen Kreisen des Bezirkes beteiligen.

1.4.3.2. Weitkämpfe und Veranstaltungen, die zwischen Gemeinschaften und Kreisen verschiedener Bezirke ausgetragen werden. Diese müssen im Jahressportterminkalender der Bezirkskommissionen geplant sein.

1.4.3.3. Klassifizierungswettkämpfe der Leistungsklassen II, III und Allgemein — nimmt bei Erfüllung der Normen die Auszeichnung vor.

1.4.4. Die Zentrale Spielleutekommission genehmigt:

1.4.4.1. Alle Wettkämpfe und Veranstaltungen, die als Zentrale Meister-

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schaften, DDR-Bestenermittlungen oder DDR-offene Veranstaltungen ausgeschrieben werden.

Der Antrag zur Genehmigung solcher Veranstaltungen ist gleichzeitig mit der Einreichung des Jahressportkalenders zu stellen.

1.4.4.2. Die Bestätigung der Auf- und Absteiger in die Sonderklasse bzw. Leistungsklassen I, II, III und Allgemein erfolgt nach Vorliegen der Ergebnisse aller Bezirkswettkämpfe durch die Zentrale Spielleutekommission.

1.4.4.3. Alle Anträge von Wettkämpfen zur Sportklassifizierung der entsprechenden Fachkommission.

1.5. Veranstaltungen mit Westdeutschland und internationale Wettkämpfe

Diese Veranstaltungen und Wettkämpfe bedürfen der Genehmigung der Zentralen Spielleutekommission und des Bundesvorstandes des FDGB.

1.6. Auszeichnungen

1.6.1. Bei Wettkämpfen müssen entsprechend dem Charakter der Meisterschaften bzw. DDR-Bestenermittlungen für die ersten drei Plätze Medaillen (Gold, Silber, Bronze) vergeben werden.

1.6.2. Bei allen Wettkämpfen werden bis zum 6. Platz Urkunden ausgegeben, sofern mehr als 10 Züge bzw. Orchester am Wettkampf teilnehmen.

Bei „Deutschen Meisterschaften der DDR“ und dem „Aufstiegsturnier zur Sonderklasse“ werden für die Züge der Plätze 7 bis 15 Teilnehmerurkunden ausgegeben.

1.6.3. Die Auszeichnung ist unmittelbar nach Beendigung des Wettkampfes durchzuführen.

1.6.4. Zusätzlich können Wimpel, Fahnen, Pokale und andere Sachwerte verliehen werden.

1.6.5. Mannschaften und einzelne Sportler, die nicht an der Siegerehrung teilnehmen, werden nicht ausgezeichnet. Bei vorzeitig bedingter Abreise entscheidet das Kampfgericht über die Vergabe der Auszeichnung.

1.6.6. Die Auszeichnungen können auch an Sportler, die nicht aktiv am Wettkampf, sich aber um die Leistungsstärke des Zuges besonders verdient gemacht haben (Übungsleiter), verliehen werden.

1.7. Der Wetfkampfcharakter

Der Wettkampfcharakter geht in jedem Fall aus der Wettkampfausschreibung hervor.

Dabei wird unterschieden:

  • Wettkämpfe allgemein ohne festem Programm,
  • Wettkämpfe mit gemischtem Programm,
  • Klassifizierungswettkämpfe für Wettkämpfe der Erwachsenen, Jugend und Kinder,
  • Wettkämpfe der Sonderklasse zur Ermittlung des „Deutschen Meisters der DDR“.

1.8. Das Wettkampfprogramm

1.8.1. Die Zentrale Spielleutekommission bestätigt für einen bestimmten Zeitraum und die jeweiligen Klassen Pflichtmärsche und legt ihre Vorführung fest.

1.8.2. Die Pflichtmärsche, Anzahl und Darbietung, werden so zusammengestellt, daß sie hinsichtlich ihrer Schwierigkeiten der jeweiligen Altersstufe und Leistungsklasse entsprechen.

1.8.3. Vor Beginn eines jeden Wettkampfes wird durch einen Zug ein Probedurchgang vorgetragen und die Richtigkeit der Darbietung festgestellt. Der ausführende Zug wird durch das Los bestimmt.

1.8.4. Kürmärsche müssen mindestens der durchschnittlichen Schwierigkeit der Pflichtmärsche der jeweiligen Klasse entsprechen.

1.9. Die Wettkampfausschreibung

1.9.1. Die Wettkampfausschreibung muß Ziele und Aufgaben, Verantwortlichkeit, den Wettkampfcharakter, Zeitplan, die Anzahl der Sportgemeinschaften, Wettkampfbedingungen, angewandten Berwertungsnormen, den Termin für die Abgabe der Kürmärsche, Zeit und Ort der Wettkampfdurchführung sowie den Wettkampftermin beinhalten.

1.9.2. Die Ausschreibungen müssen mindestens für

  • Zentrale Wettkämpfe 6 Monate
  • Bezirkswettkämpfe 6 Monate
  • Kreis- und allgemeine Wettkämpfe 2 Monate

vorher den teilnehmenden Sportgemeinschaften zugestellt werden.

1.10. Die Wettkampfzulassung

1.10.1. Zur Teilnahme an den Wettkämpfen werden nur Sportgemeinschaften zugelassen, deren Mitglieder unter ärztlicher Kontrolle stehen (Eintragung im Sportausweis).

1.10.2. Die Sportgemeinschaften müssen im Besitz eines Wettkampfbuches sein. In ihm muß die Einstufung in die jeweilige Altersklasse und Leistungsklasse eingetragen sein.

1.10.3. Kinder sind mit Vollendung des 14. Lebensjahres bei sportärztlicher Genehmigung und entsprechender Qualifikation berechtigt, in Erwachsenenwettkämpfen am Wettkampf teilzunehmen. Sie dürfen dann im selben Wettkampfjahr nicht an Wettkämpfen um den Pionierpokal teilnehmen. Die Startberechtigung muß im Ausweis eingetragen sein.

1.10.4. Teilnahmeberechtigt an Klassifizierungswettkämpfen sind alle Spielmannszüge, die im DTSB geführt werden und deren Mitglieder ein gültiges Mitgliedsbuch besitzen.

1.10.4.1. Ein Mitgliedsbuch ist in Ordnung, wenn:

  • die Beitragsmarken nach dem Statut des DTSB geklebt wurden,
  • das Buch ein Paßbild hat,
  • die eigenhändige Unterschrift vorhanden,
  • die Startberechtigung eingetragen und
  • die ärztliche Untersuchung für das laufende Jahr eingetragen ist.

1.10.4.2. Fehlende Eintragungen ziehen eine Ausschließung des Einzelteilnehmers nach sich.

1.10.5. Die Eintragung im Wettkampfbuch darf nur durch den Kreis bzw. Bezirkskampfrichterobmann, bei der Sonderklasse nur durch den Vorsitzenden der Kommission Kampfrichter vorgenommen werden.

1.10.6. Startberechtigt in einer höheren Leistungsklasse ist nur die Sportgemeinschaft, die das Klassifizierungsprogramm für die betreffende Klasse erfüllt hat.

1.10.7. Beim Wechsel eines Spielmanns von einer Sportgemeinschaft zur anderen ist eine Sperre von 30 Tagen einzuhalten. Nur bei Wohnungswechsel oder Arbeitsplatzveränderung an einen anderen Ort entfällt diese Sperre.

1.10.8. Eine Teilnahme an Wettkämpfen der Sonderklasse ist ab 1970 nur Sportgemeinschaften gestattet, die einen Kinderzug ausbilden. Dieser Kinderzug muß von der BSG-Leitung im Wettkampfbuch bestätigt sein.

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1.10.9. Der Zusammenschluß zu Stadt- und Kreiszügen ist nicht gestattet. Die Bezirksspielleutekommissionen können in besonderen Fällen Ausnahmen genehmigen. Ebenso können in besonderen Fällen Gastspielgenehmigungen an einzelne Spielleute erteilt werden.

1.10.10. Repräsentationszüge, die sich

aus mehreren Schulen oder Gemeinschaften

zusammensetzen, sind bei Wettkämpfen

nicht startberechtigt. Jede Gemeinschaft

bzw. Schule mit einem Kollektiv

ist eine selbständige Wettkampfeinheit.

1.10.11. Einzeldelegierungen zu Leistungszentren

sind möglich, müssen

aber ordnungsgemäß durchgeführt werden.

1.10.12. Leistungszentren können nur

auf Beschluß der Bezirksspielleutekom-

©ission gebildet werden. Voraussetzung

==afür ist das Vorhandensein besonders

befähigter Techniker, damit eine überdurchschnittliche

Anleitung und Leistung

der Spielleute gewährleistet ist.

Leistungszentren werden mit besonderen

Mitteln ausgestattet. Die Bildung

bedarf der Bestätigung der Zentralen

Spielleutekommission. Die Delegierung

muß zum Jahresanfang vorgenommen

werden. Sie gilt jeweils nur für ein

Wettkampfjahr. Der Spielmann ist in

dieser Zeit Mitglied des Zuges, der das

Leistungszentrum bildet.

1.11. Die Wettkampfbekleidung

1.11.1. Die Teilnehmer der zum Wettkampf

antretenden Sportgemeinschaften

haben in einheitlicher weißer Sportbekleidung

anzutreten. Sie besteht aus:

— 1.11.1.1. — Hose: weiß, lang einheitlich

mit oder ohne Aufschlag, mit einheitlichen

Koppelschlaufen in gleicher Anzahl

und Breite.

1.11.1.2. — Hemd: weiß, einheitlich

langer Arm, einheitlich Baumwolle oder

Nylon, einheitlich offen oder geschlossener

Kragen, keine Manschettenknöpfe,

Manschetten mit Knopfverschluß,

1.11.1.3. — Schuhe: weiß, einheitlich

Leder oder Leinen — Strümpfe: weiß.

1.11.1.4. — Emblem: _ einheitliches

DTSB-Emblem: auf der linken Brusttasche

des Hemdes.

1.11.2. Alle Kinderzüge tragen zu

Wettkämpfen und Veranstaltungen einheitliche

Pionierkleidung sowie auf der

linken Brusttasche das Emblem des

DTSB. z

Mitglieder der _ Kinderzüge, die

im Zentralen Spielmannszug mitspielen,

tragen auf der linken Brustseite

das Emblem des DTSB und darüber

das Abzeichen mit der Aufschrift

„Zentraler Spielmannszug“.

1.11.3. Halsketten, Nadeln und Armbanduhren

(Armreifen) dürfen bei

Wettkämpfen sowie anderen zentralen

Einsätzen nicht getragen werden. Sonnenbrillen

sind nur bei Augenerkrankungen

gestattet.

1.11.4. Bei allen Wettkämpfen und

Einsätzen ist in sportlich einwandfreiem

Haarschnitt anzutreten.

1.12. Rechte und Pflichten der

Teilnehmer

1.12.1. Der Teilnehmer hat das Recht:

— in der erreichten Iß15tungsklasse

zum Wettkampf anzutreten,

— sich durch den Stabführer an den

Hauptkampfrichter zu wenden.

1.12.1.1. Einsprüche durch den Zug

können vor Beginn und nach Beendigung

des Wettkampfes beim Hauptkampfrichter

erfolgen.

1.12.1.2. Der Teilnehmer ist verpflichtet:

— für unsere sozialistische Sportbewegung

Höchstleistungen zu vollbringen.

Um diese zu erreichen, muß

sich jeder Spielmann gut auf die

Wettkämpfe vorbereiten, gewissenhaft

und regelmäßig üben sowie ein

sportgerechtes Leben führen,

— die für die Durchführung erlassenen

Bestimmungen zu beachten und einzuhalten.

1.12.2. Der. Stabführer bzw. Leiter des

Zuges

Jeder am Wettkampf beteiligte Zug

bzw. jedes Orchester hat auf der Meldung

den Namen des Stabführers oder

Leiter des Zuges gesondert anzugeben.

Er hat das Recht:

— sich in Wettkampffragen an den

Hauptkampfrichter zu wenden,

— Protest an den Hauptkampfrichter

einzureichen.

Die Protestgebühr, die beim Einreichen

zu zahlen ist, beträgt das fünffache

der Startgebühr. Sie wird zurückerstattet,

wenn der Protest berechtigt

ist, d. h. anerkannt wird.

— Einsprüche vor dem Wettkampf sind

beim Hauptkampfrichter schriftlich

einzureichen. Über den Entscheid des

Einspruches hat das Kampfgericht

vor Beginn des Wettkampfes zu entscheiden.

Der Einspruchführende ist

vom Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

— Der Einspruch kann sich gegen die

Wettkampfausschreibung richten, sofern

sie gegen die Wettkampfbestimmung

verstößt.

— Der Einspruch kann sich gegen vorher

bekanntgewordene Bevorteilung

von Wettkampfteilnehmern richten

und

— gegen das eingesetzte Wettkampfgericht,

wenn es nicht die vorgeschriebene

Qualifikation besitzt.

— Einspruch kann erhoben werden gegen

Veränderungen der Ausschreibung

oder Wettkampfbestimmung.

— Einsprüche während des Wettkampfes

sind dem Hauptkampfrichter von

dem auf dem Meldeformular angegebenen

Hauptverantwortlichen

mündlich vorzutragen,

— gegen die abgegebene Wertung einzelner

Kampfrichter und des Kampf- '

gerichtes kann kein Einspruch erhoben

werden. Ebenso nicht gegen

das Gesamtergebnis, wenn es rechnerisch

richtig ist.

— Alle Proteste, Einsprüche und Beschwerden

werden, soweit sie nicht

durch die Wettkampfbestimmungen

entschieden werden können, durch

die Rechts- und Strafordnung entschieden.

— Bei Nichteinhaltung der Wettkampfbestimmungen

kann bis zu zwei Wochen

nach dem Wettkampf schriftlicher

Einspruch beim Zzuständigen

Hauptkampfrichter und der Rechtskommission

erhoben werden.

— Jeder Stabführer bzw. Leiter eines

Zuges ist verpflichtet, sich mit der

Ausschreibung und den Wettkampfbestimmungen

vertraut zu machen.

1.13. Das Wettkampfgericht

1.13.1. Zusammensetzung:

Das Wettkampfgericht besteht aus

dem Hauptkampfrichter, 4 Oberkampfrichtern,

12 Kampfrichtern, mindestens

einem Ersatzkampfrichter, dem Vorsitzenden

des Berechnungsausschusses und

drei Mitgliedern, dem Vorsitzenden der

Mandatskommission und drei Mitgliedern,

dem Ansager und dem Wettkampfarzt.

1.13.1.1. Der Hauptkampfrichter

— Er steht an der Spitze des Kampfgerichtes

und leitet den . gesamten

Wettkampf,

— stellt das Wettkampfgericht zusammen

und ist für die Bereitstellung

von Armbinden und Anzeigetafeln

verantwortlich,

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