Pflichtmarsch: Unterschied zwischen den Versionen
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Als Pflichtmarsch wird ein Titel bezeichnet, der zu [[DDR]]-Zeiten von den Zügen im [[DTSB]] verbindlich zu erlernen war. Ziel war es, eine gemeinsame Basis an Musikstücken zu schaffen, die ohne aufwändige Vorbereitungen auch in einer [[Spielgemeinschaft]] aus verschiedenen Zügen aufgeführt werden konnte. Das Notenwerk zu allen Pflichtmärschen wurde im [[Marschalbum]] festgehalten und in gedruckter Form an die [Übungsleiter]] verteilt. | Als Pflichtmarsch wird ein Titel bezeichnet, der zu [[DDR]]-Zeiten von den Zügen im [[DTSB]] verbindlich zu erlernen war. Ziel war es, eine gemeinsame Basis an Musikstücken zu schaffen, die ohne aufwändige Vorbereitungen auch in einer [[Spielgemeinschaft]] aus verschiedenen Zügen aufgeführt werden konnte. Das Notenwerk zu allen Pflichtmärschen wurde im [[Marschalbum]] festgehalten und in gedruckter Form an die [[Übungsleiter]] verteilt. | ||
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Version vom 7. April 2021, 11:09 Uhr
Als Pflichtmarsch wird ein Titel bezeichnet, der zu DDR-Zeiten von den Zügen im DTSB verbindlich zu erlernen war. Ziel war es, eine gemeinsame Basis an Musikstücken zu schaffen, die ohne aufwändige Vorbereitungen auch in einer Spielgemeinschaft aus verschiedenen Zügen aufgeführt werden konnte. Das Notenwerk zu allen Pflichtmärschen wurde im Marschalbum festgehalten und in gedruckter Form an die Übungsleiter verteilt.