Pflichtmarsch

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Als Pflichtmarsch wird ein Titel bezeichnet, der zu DDR-Zeiten von den Zügen im DTSB verbindlich zu erlernen war. Ziel war es, eine gemeinsame Basis an Musikstücken zu schaffen, die ohne aufwändige Vorbereitungen auch in einer Spielgemeinschaft aus verschiedenen Zügen aufgeführt werden konnte. Das Notenwerk zu allen Pflichtmärschen wurde im Marschalbum festgehalten und in gedruckter Form an die Übungsleiter verteilt.

Die entsprechend gewählten Titel wurden jährlich für das folgende Wettkampfjahr durch die Fachkommissionen der Zentralen Spielleutekommission festgelegt.

Auch zu den Landesmeisterschaften wurden entsprechende Märsche für den Pflicht-Wettkampf festgelegt, da jedoch nach Bundesland (entsprechend Verband) getrennt.

Festgelegte Pflichtmärsche

Für das Sportjahr 1972[1]

Für das Sportjahr 1973[2]

Siehe auch

  1. Der Tambour, Oktober 1971
  2. Der Tambour, November 1972