Kampfrichter
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Als Kampfrichter werden alle unparteiischen Personen bezeichnet, die die Überwachung und Einhaltung der Regeln bei Wettkämpfen sicherstellen und die Bewertung vornehmen.
Um Kampfrichter zu werden, muss man einen Lehrgang absolvieren. Je nach Verband wird eine Kampfrichter-Ausbildung durchlaufen und das Wissen anschließend in theoretischen und praktischen Prüfungen abgefragt. Danach erhält der Bewerber eine Kampfrichter-Lizenz für die niedersten Tätigkeiten. Diese Lizenz kann nach in den jeweils geltenden Verordnungen der einzelnen Verbände festgelegten Fristen für höhere Kampfrichteraufgaben erweitert werden.
Den Zusammenschluss mehrerer Kampfrichter bei einem Wettkampf nennt man Wettkampfgericht.