Schalmei

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Am 16.08.1927 erteilte das Reichspatentamt Max B. Martin in Markneukirchen das Patent für ein „Blasinstrument mit einer Anzahl selbstständiger mit Zungenstimmen versehener Tonerzeuger“.

Das Konstruktionsprinzip der Martintrompeten ist relativ einfach: Mehrere Eintoninstrumente mit aufschlagenden Zungen werden in ein Instrument zusammengefasst. Die einzelnen Tonröhren lassen sich mittels mehrerer (Périnet-)Ventile wahlweise ein- und ausschalten. Instrumentenkundlich gesehen handelt es sich mithin um ein Aufschlaginstrument.

Einton-Signalinstrumente waren schon länger in Gebrauch, z.B. bei Türmern, Jägern und Wildhütern, sowie in der Industrie. Nach 1900 kamen die Automobilisten dazu. Hier begann es mit der Hand betätigten Einzelhupe (Ballhupe), doch bestand Bedarf nach einem Gerät, mit dem gleichzeitig mehr als ein Ton und damit ein gewisser Wohlklang produziert werden konnte.

Dem entsprach ein am 24.12.1911 patentiertes Instrument von M. B. Martin.

Dieses mehrtönige Muster (Akkordinstrument), ausgestattet mit Ventilen, gab Max B. Martin an den damaligen Kaiser Wilhelm II. und erhoffte sich eine Verkaufsgrundlage. Es kam jedoch anders. Der Monarch verlangte es für sich, da blieb das Geschäft aus. In seinem Automobil fuhr ein Trompeter mit, der auf der „silbernen Kaiserfanfare“ das Heranfahren des Herrschers bei besonderen Anlässen ankündigen musste.

Bemerkenswert ist, dass das 1911 patentierte Instrument von der Funktion und der Konstruktion her exakt jenem entspricht, das 1927 patentiert wurde und von da sich rasch durchsetzte. Der Unterschied lag einzig darin, dass das spätere Modell zum Spiel von Einzeltönen (Melodiespiel) gedacht war. Es wurden von Beginn der Serienfertigung an beide Typen nebeneinander gebaut und für die voll besetzten Schalmeienkapellen noch heute benutzt.

Man unterscheidet bei den Melodieinstrumenten zwischen den 8-tönigen, diatonischen Schalmeien (nur ganze Töne) und den 16-tönigen chromatischen Schalmeieninstrumenten (ganze Töne und halbe Töne).