Der Tambour/Ausgabe 1974 01: Unterschied zwischen den Versionen
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'''1.8.9.''' Der Zusammenschluß zu Stadt- und Kreiskollektiven ist nicht gestattet. Des weiteren sind Repräsentationszüge, die sich aus mehreren Schulen unterschiedlicher Sportgegemeinschaften zusammensetzen, bei Wettkämpfen nicht startberechtigt. | '''1.8.9.''' Der Zusammenschluß zu Stadt- und Kreiskollektiven ist nicht gestattet. Des weiteren sind Repräsentationszüge, die sich aus mehreren Schulen unterschiedlicher Sportgegemeinschaften zusammensetzen, bei Wettkämpfen nicht startberechtigt. | ||
===== 1.9. Rechte und Pflichten der Teilnehmer ===== | |||
'''1.9.1.''' Der Teilnehmer hat das Recht: | |||
* in der erreichten Klasse zum Wettkampf anzutreten, | |||
* sich durch den Stabführer an den Hauptkampfrichter zu wenden. | |||
'''1.9.2.''' Einsprüche durch den Zug können vor Beginn und nach Beendigung des Wettkampfes beim Kampfrichter erfolgen. | |||
'''1.9.3.''' Der Teilnehmer ist verpflichtet: | |||
* für unsere sozialistische Sportbewegung Höchstleistungen zu vollbringen. Um diese zu erreichen, muß sich jeder Aktive gut auf die Wettkämpfe vorbereiten, gewissenhaft und regelmäßig üben sowie ein sportgerechtes Leben führen. | |||
* die für die Durchführung erlassenen Bestimmungen zu achten und einzuhalten. | |||
'''1.9.4.''' Der Stabführer und Leiter des Zuges | |||
Jeder am Wettkampf beteiligte Spielmannszug hat auf der Meldung den Namen des Stabführers und Leiters des Zuges gesondert anzugeben. Dieser hat das Recht: | |||
* sich in Wettkampffragen an den Hauptkampfrichter zu wenden, | |||
* Protest an den Hauptkampfrichter einzureichen.<br />Die Protestgebühr ist entsprechend der Rechtsordnung bei der Protesteinreichung zu zahlen. Sie wird zurückerstattet, wenn der Protest berechtigt ist, das heißt, anerkannt wird. | |||
* Einsprüche vor dem Wettkampf sind beim Hauptkampfrichter schriftlich einzureichen. Über den Einspruch hat das Kampfgericht vor Beginn des Wettkampfes zu entscheiden. Der Einspruchführende ist sofort vom Ergebnis in Kenntnis zu setzen. | |||
* Der Einspruch kann sich gegen die Wettkampfausschreibung richten, sofern sie gegen die Wettkampfordnung verstößt. | |||
* Der Einspruch kann sich gegen vorher bekanntgewordene Bevorteilung von Wettkampfteilnehmern richten und | |||
* gegen das Wettkampfgericht, wenn es nicht die vorgeschriebene Qualifikation besitzt. | |||
* Einspruch kann erhoben werden, bei Veränderung der Ausschreibung oder Wettkampfordnung. | |||
* Einsprüche sind dem Hauptkampfrichter nur von dem auf dem Meldeformular angegebenen Hauptverantwortlichen mündlich vorzutragen. | |||
* Gegen die abgegebene Wertung einzelner Kampfrichter oder des gesamten Kampfgerichtes kann kein Einspruch erhoben werden. Ebenso nicht gegen das Gesamtergebnis, wenn es rechnerisch richtig ist. | |||
* Alle Proteste, Einsprüche und Beschwerden werden, soweit sie nicht durch die Wettkampfordnung entschieden werden können, durch die Rechts- und Strafordnung entschieden. | |||
* Bei Nichteinhaltung der Wettkampfordnung kann bis zu zwei Wochen nach dem Wettkampf schriftlich Einspruch beim zuständigen Hauptkampfrichter bzw. dem Präsidium des MSV des DTSB der DDR erhoben werden. | |||
* Jeder Stabführer bzw. Leiter eines Zuges ist verpflichtet, sich mit der Ausschreibung und der Wettkampfordnung vertraut zu machen. | |||
===== 1.10. Wettkampfgericht ===== | |||
'''1.10.1.''' Zusammensetzung: | |||
Bei zentralen Wettkämpfen besteht das Kampfgericht aus dem Hauptkampfrichter, einem Oberkampfrichter für jeden Hauptpunkt und 12 weiteren Kampfrichtern, mindestens zwei Ersatzkampfrichtern, dem Vorsitzenden des Berechnungsausschusses und zwei Mitgliedern, dem Vorsitzenden der Mandatsprüfungskommission und drei Mitgliedern, dem Ansager und dem Wettkampfarzt. Bei allen anderen Wettkämpfen besteht das Wettkampfgericht aus dem Hauptkampfrichter, acht Kampfrichtern, dem Vorsitzenden des Berechnungsausschusses und zwei Mitgliedern, dem Vorsitzenden der Mandatsprüfungskommission und zwei Mitgliedern, dem Ansager und dem Wettkampfarzt. | |||
'''1.10.2.''' Der ''Hauptkampfrichter'' | |||
* Er steht an der Spitze des Kampfgerichtes und leitet den gesamten Wettkampf. | |||
* Er stellt in Verbindung mit der Arbeitsruppe Kampfrichter bzw. dem Bezirksfachausschuß das Kampfgericht zusammen. | |||
* Hauptkampfrichter müssen bei zentralen Wettkämpfen die Übungsleiterqualifikation der Stufe II nachweisen können. | |||
* Der Hauptkampfrichter ist dafür verantwortlich, daß der Wettkampf nach der gültigen Wettkampfordnung vorbereitet und durchgeführt wird. | |||
* Er leitet den Berechnungsausschuß und die Mandatsprüfung an. | |||
* Er führt bei zentralen Wettkämpfen einen Tag vor Wettkampfbeginn eine Einweisung mit allen Kampfrichtern am Wettkampfort durch. | |||
* Die Kürnoten für zentrale Wettkämpfe werden den Kampfrichtern der Hauptpunkte II und III einen Monat vor Wettkampfbeginn zugeschickt. | |||
* Die Hauptkampfrichter aller Wettkämpfe einer Saison werden am Jahresanfang durch den Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Kampfrichter angeleitet. | |||
* Der Hauptkampfrichter führt die Einweisung und Auswertung mit dem Stabführer bzw. Kollektivleiter durch. Hierfür ist am Wettkampfort bzw. -tag mindestens eine Stunde vor und nach dem Wettkampf vom Veranstalter einzuplanen. | |||
* Der Hauptkampfrichter hat das Recht, den Wettkampf abzubrechen bzw. zeitweise zu unterbrechen, wenn der Wettkampf durch besondere Einflüsse oder Verstöße gegen die Wettkampfordnung beeinträchtigt wird. | |||
* Er unterbricht bei Bedarf den Wettkampf, wenn die Wertung von 50 Prozent der teilnehmenden Züge angezeigt ist, für 15 Minuten. Diese Unterbrechnung ist als Erholungspause für die Kampfrichter zu nutzen. | |||
* Er hat das Recht und die Pflicht, Kampfrichter während des Wettkampfes abzulösen, wenn sie den Erfordernissen nicht Rechnung tragen. | |||
* Er nimmt die Eintragungen in den Wettkampfbüchern, Wertungskarten und Kampfrichterausweisen vor. | |||
* Er ist verantwortlich für die Herrichtung des Wettkampfplatzes. | |||
* Er benennt einen Sportfreund zu seinem Stellvertreter. | |||
* Er nimmt die Meldung des Stabführers entgegen. | |||
* Er nimmt die Auslosung der Pflichtmärsche (Horn und Flöte getrennt) vor. | |||
** Pflichtmärsche werden während der Eröffnung eines Wettkampfes öffentlich ausgelost. | |||
** Der zuerst ausgeloste Pflichtmarsch wird im Stand, der zweite in der Bewegung gespielt. | |||
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Version vom 7. Januar 2026, 14:32 Uhr
6. Jahrgang, Ausgabe Januar 1974
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Seite 1

Zum 25. Jahrestag der Pionierorganisation geehrt
Aus Anlaß des 25. Jahrestages der Gründung der Pionierorganisation „Ernst Thälmann“ wurden verdienstvolle Funktionäre und Kollektive durch den Zentralrat der Freien Deutschen Jugend mit hohen gesellschaftlichen Auszeichnungen geehrt.
Mit der „Medaille für hervorragende Leistungen bei der sozialistischen Erziehung in der Pionierorganisation“ in Gold wurde Genosse
MANFRED KRÄTZIG,
Leiter des „Zentralen Pionierspielmannszuges der DDR“, für seine Tätigkeit ausgezeichnet.
Die gleiche Würdigung in Silber wurde dem Fanfarenzug der
SG DYNAMO POTSDAM
für seine vorbildliche gesellschaftliche Arbeit zuteil.
Im Namen der Spielleute des DTSB übermitteln wir den Ausgezeichneten unseren herzlichsten Glückwunsch.
Wichtige Arbeitsmaterialien in Vorbereitung
Im Hinblick auf die Bildung des selbständigen Verbandes der Spielleute im DTSB (MSV des DTSB der DDR) sind eine ganze Reihe von Überarbeitungen bisher gültiger Materialien sowie die Neufassung wichtiger Unterlagen erforderlich.
Im Augenblick werden neben der Wettkampfordnung die Übungsleiterausbildungs- und prüfungsordnung, Richtlinien für die Ausbildung von Kampfrichtern und andere notwendige Bestimmungen erarbeitet. In einem neuen Handbuch werden diese Materialien zusammengefaßt und veröffentlicht.
Damit im Zusammenhang sei erwähnt, daß das lange angekündigte „Ausbildungs-ABC für Spielmannszüge“ nun im III. Quartal 1974 im Sportverlag Berlin erscheint und die Fachkommissionen Spielmannszüge sowie Schalmeien die Herausgabe eines weiteren Marschalbums vorbereiten.
Zeit der Vorbereitung geht zu Ende
Delegiertenkonterenzen fordern ein allseitig hohes Niveau
- BFA-Wahlen — Auftakt für die neuen Zielstellungen
- Entschließungen kritisch prüfen und beraten
Mit der Bezirksdelegiertenkonferenz Frankfurt (Oder) wurden am 20. Januar die Wahlen der neuen Bezirksfachausschüsse des MSV des DTSB der DDR eingeleitet. Damit fand eine recht umfassende Vorbereitungszeit ihr Ende.
Die stattgefundenen Sektionswahlversammlungen bestätigten, daß sich eine positive Niveauveränderung innerhalb der Spielleutebewegung vollzogen hat, die nun bei den Veranstaltungen auf Bezirksebene fortgesetzt werden muß.
Da die Bezirksdelegiertenkonferenzen den Auftakt für die künftige Tätigkeit in den Territorien bilden, ist es dringend notwendig, daß sie eine allseitig qualitätsgerechte Vorbereitung erhalten. Fortsetzung auf Seite 2
Neue Wettkampfordnung bestätigt
Nach eingehender Vorbereitungszeit und umfassender Diskussion bestätigte das Sekretariat der Zentralen Spielleutekommission eine neue Wettkampfordnung für Spielleute, die wir heute auf den Seiten 3 bis 7 veröffentlichen. Sie tritt mit Rückwirkung vom 1. Januar 1974 in Kraft.
Damit verlieren alle bisherigen Veröffentlichungen bzw. Beschlüsse zu Wettkampffragen ab sofort ihre Gültigkeit.
Der erste Teil der WKO legt die grundsätzlichen Maßnahmen fest, die für alle Genres Gültigkeit haben. Die Teile 2 (Spielmannszüge), 3 (Fanfarenzüge) und 4 (Schalmeien) befassen sich mit spezifischen Fragen dieser Genres.
Sportfreund Peter Ahlborn berufen
Mit Wirkung vom 1. Januar 1974 wurde Sportfreund Peter AHLBORN vom Spielmannszug der BSG MK Ziegelrode als hauptamtlicher Instrukteur Spielleute in die Abt. Prop./Kultur des DTSB-Bundesvorstandes berufen. Seine Tätigkeit bis zur endgültigen Bildung des Verbandes liegt in der Durchführung von zentralen Lehrgängen und Trainingslagern.
Seite 2
Jahressportterminkalender 1974
| JANUAR | |
| 4. | Sekretariatssitzung der ZSK und Anleitung der Bezirksvorsitzenden in Leipzig |
| 20. | Bezirksdelegiertenkonferenz Frankfurt (Oder) in Frankfurt (Oder)
Beratung aller Fachkommissionen in Berlin |
| FEBRUAR | |
| 2. | Bezirksdelegiertenkonferenz Suhl in Geraberg |
| 9. | Bezirksdelegiertenkonferenz Schwerin in Wittenberge |
| 9. | Bezirksdelegiertenkonferenz Magdeburg in Magdeburg |
| 11. bis 15. | Übungsleiterlehrgang Stufe II/SZ in Halberstadt |
| 15. | Bezirksdelegiertenkonferenz Dresden in Radeberg |
| 16. | Bezirksdelegiertenkonferenz Gera in Gera |
| 17. | Bezirksdelegiertenkonferenz Halle in Halle |
| MÄRZ | |
| 1. | Beratung der ZSK in Berlin |
| 2. | Bezirksdelegiertenkonferenz Cottbus in Lübbenau |
| 3. | Bezirksdelegiertenkonferenz Leipzig in Wurzen |
| 3. | Bezirksdelegiertenkonferenz Erfurt in Erfurt |
| 4. bis 8. | Übungsleiterlehrgang Stufe II/SZ in Halberstadt |
| 9. | Bezirksdelegiertenkonferenz Karl-Marx-Stadt in Zwickau |
| 10. | Bezirksdelegiertenkonferenz Berlin in Berlin |
| 16. | Bezirksdelegiertenkonferenz Potsdam in Brandenburg |
| 25. bis 29. | Übungsleiterlehrgang Stufe II/SZ in Halberstadt |
| APRIL | |
| 3. | Sekretariatssitzung der ZSK in Berlin |
| 5. | Anleitung der BFA-Vorsitzenden in Leipzig |
| 6. | Beratung aller Fachkommissionen in Berlin |
| 20. | 1. Verbandstag des „MSV des DTSB der DDR“ in Leipzig |
| MAI | |
| 3. | Präsidiumstagung des MSV des DTSB der DDR in Berlin |
| 11. und 12. | Wettkampf um den „Pionierpokal“ in Großröhrsdorf |
| 11. und 12. | Bezirksmeisterschaft Rostock/Schwerin/Neubrandenburg in Wismar |
| 18. | Bezirksmeisterschaft Gera in Hainspitz |
| 19. | Bezirksmeisterschaft Frankfurt (Oder) in Oderberg |
| 24. bis 26. | V. Turn- und Sporttag des DTSB in Berlin |
| 25. | Bezirksmeisterschaft Magdeburg in Oschersleben |
| 25. und 26. | Bezirksmeisterschaft Suhl in Bad Salzungen
Bezirksmeisterschaft Halle in Hettstedt |
| JUNI | |
| 1. und 2. | Bezirksmeisterschaft Cottbus in Lübbenau |
| 5. | Bürotagung des MSV des DTSB der DDR in Berlin |
| 7. bis 9. | 15. Arbeiterfestspiele dr DDR im Bezirk Erfurt
Aufstiegsturnier zur Sonderklasse SZ/Erw. in Mühlhausen |
| 9. | Bezirksmeisterschaft Dresden in Lommatzsch |
| 16. | Bezirksmeisterschaft Erfurt in Erfurt
Bezirksmeisterschaft Potsdam in Brandenburg Bezirksmeisterschaft Berlin in Berlin |
| 17. bis 21. | Übungsleiterlehrgang Stufe II/FZ und SK |
| JULI | |
| 5. | Anleitung der BFA-Vorsitzenden in Leipzig |
| 6. und 7. | Bezirksmeisterschaft Leipzig/Karl-Marx-Stadt in Oschatz
Ostseepokalturnier für Spielmannszüge in Rostock |
| 31. | Bürotagung des MSV des DTSB der DDR in Berlin
— Trainingslager des „Zentralen Kinderspielmannszuges des DTSB der DDR“ und DDR-Meisgerschaft der SZ/Kinder finden im Zeitraum der 1. Ferienbelegung statt (exakte Termine werden noch benannt) |
| SEPTEMBER | |
| 6. | Präsidiumstagung des MSV des DTSB der DDR in Leipzig |
| 7. und 8. | DDR-Bestenermittlung Schalmeien in Lauchhammer |
| 14. | Beratung der Kommissionen SZ/FZ/Orchester |
| 21. | Beratung der Kommissionen Technik/Aus- und Weiterbildung |
| 23. bis 27. | Lehrgang für Übungsleiter Stufe II/FZ in Weißenfels |
| 27. bis 29. | DDR-Meisterschaft der SZ/Erwachsene in Treuenbrietzen |
| OKTOBER | |
| 2. | Bürotagung des MSV des DTSB der DDR in Berlin |
| 4. bis 8. | Übungsleiterlehrgang Stufe II/SK in Weißenfels |
| 11. | Anleitung der BFA-Vorsitzenden in Leipzig |
| 19. | DDR-Bestenermittlung Fanfaren in Potsdam |
| NOVEMBER | |
| 6. | Bürotagung des MSV des DTSB der DDR in Berlin |
| 16. | Beratung der Kommissionen SZ/FZ/Orchester |
| 25. bis 29. | Übungsleiterlehrgang aller Bezirksübungsleiter und musikalischen Leiter zentraler Klangkörper in Weißenfels |
| 30. | Beratung der Kommissionen Technik/Aus- und Weiterbildung |
| DEZEMBER | |
| 2. bis 6. | Übungsleiterlehrgang Stufe III aller Genres in Weißenfels |
| 13. | Präsidiumstagung des MSV des DTSB der DDR |

Delegiertenkonferenzen fordern ein allseitig hohes Niveau
Fortsetzung von Seite 1
Das trifft nicht nur für die organisatorische, sondern vor allem für die inhaltliche Seite zu.
Es gilt, einen konkreten Bericht zur bisherien Entwicklung vorzutragen, dem sich die Aufgabenstellung des neuen BFA, die er in engster Verbindung mit den Sektionen zu erfüllen hat, anschließt.
Die Entschließungsentwürfe sollten die exakte Vorgabe der nächsten Jahre beinhalten und für alle Funktionäre und Aktive die Richtschnur der eigenen Arbeit sein.
Im Niveau dieser Beratungen, im Wert ihres Ergebnisses wird sich zeigen, wie ernst alle ihre neuen Aufgaben nehmen. Es wird mit diesen Diskussionen aber auch ein wesentlicher Beitrag zur Vorbereitung des 1. Verbandstages des Verbandes der Spielleute im April geleistet. Den Entschließungsentwurf veröffentlichen wir im Februar.
Seite 3
Wettkampfordnung des MSV des DTSB der DDR
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Durchführungsbestimmungen für Meisterschaften, Bestenermittlungen, Aufstiegsturniere und sonstige Wettkämpfe
1.1.1. „DDR-Meisterschaften“, „DDR-Bestenermittlungen“ und Bezirksmeisterschaften werden nach dem jeweiligen Klassifizierungsprogramm durchgeführt.
1.1.2. Für „DDR-Meisterschaften“, „DDR-Bestenermittlungen“, Aufstiegsturniere sowie Bezirksmeisterschaften gelten die Klassifizierungsprogramme bzw. Ausschreibungen des Präsidiums des MSV des DTSB der DDR bzw. der Bezirksausschüsse.
1.1.3. Alle Wettkämpfe müssen gemäß der vorliegenden Wettkampfordnung durchgeführt werden.
1.1.4. „DDR-Meisterschaften“ werden nur für Spielmannszüge der Sonderklasse (Erwachsene und Kinder) ausgetragen. Sie finden jährlich statt. Der Sieger ist „DDR-Meister“ des betreffenden Jahres.
1.1.5. „Aufstiegsturniere“ werden nur für Spielmannszüge der Leistungsklasse I (Erwachsene) und Leistungsklasse (Kinder) ausgetragen. Sie finden jährlich statt. Der Sieger und die beiden Nächstplazierten steigen jeweils in die Sonderklasse auf.
1.1.6. „DDR-Bestenermittlungen“ werden nur für Schalmeienkapellen und Naturfanfarenzüge ausgetragen. Sie finden jährlich statt. Der Sieger trägt den Titel „DDR-Bester“ des betreffenden Jahres.
1.1.7. An den Bezirksmeisterschaften (finden jährlich statt) nehmen die Kollektive aller Klassen und Genres teil. Für die Startberechtigung bei zentralen Wettkämpfen ist die Teilnahme an den Bezirksmeisterschaften Voraussetzung (siehe Startgenehmigung).
1.2. Meldeordnung
1.2.1. Alle Kollektive, die an Meisterschaften bis Bezirksebene teilnehmen wollen, werden durch ihre Grundorganisation gemeldet.
1.2.2. Die Teilnahme an den „DDR-Meisterschaften“, „DDR-Bestenermittlungen“ und Aufstiegsturnieren regelt der im Klassifizierungs- bzw. Qualifizierungsprogramm festgelegte Modus über Auf- und Abstieg.
1.2.3. Kollektive haben nur dann das Recht, an Bezirksmeisterschaften, Aufstiegsturnieren, „DDR-Bestenermittlungen“ und „DDR-Meisterschaften“ teilzunehmen, wenn sie die Bedingungen der Sportklassifizierung zur Einstufung in die jeweilige Klasse erfüllt haben. Bescheinigungen, gleich welcher Art, werden nicht anerkannt.
1.3. Genehmigung von Klassifizierungs- und allgemeinen Wettkämpfen sowie sonstigen Veranstaltungen
1.3.1. Genehmigungen für Wettkämpfe und sonstige Veranstaltungen können gegeben werden, sofern hierdurch zentrale Einsätze des MSV des DTSB der DDR und andere zentral festgelegte Veranstaltungen nicht behindert werden.
1.3.2. Die Bezirksfachausschüsse genehmigen:
1.3.2.1. Wettkämpfe und Veranstaltungen, an denen sich Kollektive aus einem oder mehreren Kreisen des Bezirkes beteiligen.
1.3.2.2. Wettkämpfe und Veranstaltungen, die zwischen Sportgemeinschaften und Kreisen verschiedener Bezirke ausgetragen werden. Diese müssen im Jahressportterminkalender der Bezirksfachausschüsse geplant sein.
1.3.3. Das Präsidium des MSV des DTSB der DDR genehmigt:
1.3.3.1. Alle zentralen und DDR-offenen Wettkämpfe sowie Veranstaltungen. Der Antrag zur Genehmigung solcher Veranstaltungen ist gleichzeitig mit der Einreichung des Jahressportkalenders der Bezirke zu stellen.
1.3.3.2. Alle Anträge von Wettkämpfen zur Sportklassifizierung der entsprechenden Kommissionen.
1.3.3.3. Veranstaltungen mit internationalem Charakter bedürfen zusätzlich der Genehmigung des DTSB-Bundesvorstandes.
1.4. Auszeichnungen
1.4.1. Bei „DDR-Meisterschaften“ werden für die ersten drei Plätze Medaillen (Gold, Silber und Bronze) vergeben. Alle an der „DDR-Meisterschaft“ sowie an Aufstiegsturnieren und „DDR-Bestenermittlungen“ teilnehmenden Züge erhalten eine Urkunde mit Plazierung und erreichter Punktzahl.
1.4.2. Die drei erstplazierten Kollektive der Bezirksmeisterschaft erhalten Medaillen (Gold, Silber und Bronze). Alle an Bezirksmeisterschaften teilnehmenden Züge erhalten eine Urkunde mit der erreichten Punktzahl; disqualifizierte Kollektive erhalten eine Teilnahmeurkunde. Das punkthöchste Kollektiv aller Klassen wird zusätzlich mit einem Pokal ausgezeichnet.
1.4.3. Die Auszeichnung ist in jedem Fall unmittelbar nach dem Wettkampf durchzuführen.
1.4.4. Kollektive, die ohne Genehmigung des Hauptkampfrichters der Siegerehrung fernbleiben, werden disqualifiziert. Über die Auszeichnung einzelner Aktiver, die aus irgendwelchen Gründen (Krankheit, vorzeitige Abreise) nicht an der Siegerehrung teilnehmen, entscheidet der Hauptkampfrichter.
1.4.5. Es werden nur soviel Sportler mit Medaillen ausgezeichnet, wie aktiv am Wettkampf teilgenommen haben.
1.5. Wettkampfcharakter
Der Wettkampfcharakter geht in jedem Fall aus der Wettkampfausschreibung hervor. Dabei wird unterschieden:
- Wettkämpfe allgemein ohne festes Programm
- Wettkämpfe mit gemischtem Programm
- Klassifizierung für Erwachsene oder Kinder
- Wettkämpfe der Sonderklasse bzw. Leistungsklassen (Schalmeien und Naturfanfaren) zur Ermittlung des „DDR-Meisters“ bzw. „DDR-Besten“.
1.6. Wettkampfprogramm
1.6.1. Das Präsidium des MSV des DTSB der DDR bestätigt für einen bestimmten Zeitraum und die jeweiligen Klassen Pflichtmärsche.
1.6.2. Pflichtmärsche und die Art der Darbietung werden so zusammengestellt, daß sie hinsichtlich ihrer Schwierigkeiten der jeweiligen Altersstufe und Leistungsklasse entsprechen.
1.6.3. Vor Beginn eines jeden Wettkampfes wird durch einen Zug ein Probedurchgang absolviert, der der Einarbeitung des Kampfgerichtes sowie der nochmaligen Einweisung der Stabführer dient. Er wird vom letztstartenden Kollektiv durchgeführt.
1.6.4. Kürmärsche, die nicht in Notenbüchern gedruckt veröffentlicht sind, müssen eingestuft und von der zuständigen Arbeitsgruppe genehmigt sein (Stempel der Arbeitsgruppe mit Einstufung auf den Noten). Außer einem für jede Klasse anderen Mindestschwierigkeitsgrad werden an Kürmärsche keine Anforderungen gestellt. Kürmärsche dürfen zu zwei aufeinanderfolgenden zentralen Wettkämpfen gespielt werden. Danach dürfen die Kürmärsche drei Jahre bei zentralen Wettkämpfen nicht gespielt werden. Kürmärsche dürfen keine Pflichtmärsche der jeweiligen oder einer niederen Klasse sein. Alle Kürmärsche, die nicht in den Notenbüchern der Kommissionen enthalten sind, müssen für Bezirksmeisterschaften dem BFA zwei Monate vor Wettkampfbeginn in zweifacher kompletter Ausführung (als Teilpartitur getrennt nach Melodie- und Rhythmusinstrumenten) mit dem Einstufungsvermerk zugeschickt werden. Für zentrale Wettkämpfe müssen die Noten in vierfacher kompletter Ausführung (als Teilpartitur getrennt nach Melodie- und Rhythmusinstrumenten) zwei Monate vorher an die zuständige Kommission eingeschickt werden. Liegen beim Wettkampf Noten vor, die nicht den Einstufungsvermerk der zuständigen Arbeitsgruppe tragen, wird der Unterpunkt 1.3. mit „Null“ Punkten bewertet.
1.7. Wettkampfausschreibung
1.7.1. Die Wettkampfausschreibung muß die Ziele, Aufgaben, Verantwortlichkeit, den Wett-
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Fortsetzung von Seite 3
kampfcharakter, Zeitplan, die Anzahl der Sportgemeinschaften, Wettkampfbedingungen, angewandte Bewertungsnormen, den Termin für die Abgabe der Kürnoten, Zeit und Ort der Wettkampfdurchführung sowie den genauen Wettkampftermin beinhalten.
1.7.2. Die Ausschreibungen müssen für:
- zentrale Wettkämpfe mindestens sechs Monate
- Bezirksmeisterschaften mindestens fünf Monate
vor Wettkampfbeginn den teilnehmenden Kollektiven zugestellt werden.
1.8. Wettkampfzulassung
1.8.1. Zur Teilnahme an Wettkämpfen werden nur Kollektive zugelassen, deren Mitglieder im DTSB organisiert sind und unter ärztlicher Kontrolle stehen (Eintragungen im Mitgliedsbuch).
1.8.2. Die Kollektive müssen im Besitz eines Wettkampfbuches sein.
1.8.3. In Erwachsenenspielmannszügen der Sonderklasse und Leistungsklasse I sind Sportfreunde erst startberechtigt, wenn sie im Verlauf eines Wettkampfjahres (also zwischen dem 1. 1. und 31. 12.) 15 Jahre alt werden. Für Erwachsenenspielmannszüge der Leistungsklassen II, III und der Allgemeinen Klasse sowie für Fanfarenzüge und Schalmeienkapellen gibt es solche Festlegungen nicht. Diese Kollektive können sich aus Kindern und Erwachsenen zusammensetzen.
1.8.4. Eine letztmalige Teilnahmeberechtigung in Kinderspielmannszügen erhalten jene Sportfreunde, die im Verlauf eines Wettkampfjahres 14 Jahre (Tamboure und Hornisten) bzw. 15 Jahre (Schlagzeuger, Lyraspieler und Stabführer) alt werden. Letztere dürfen in einer Wettkampfsaison aber nur im Erwachsenenkollektiv oder im Kinderzug starten.
1.8.5. Teilnahmeberechtigt an Klassifizierungswettkämpfen sind alle Kollektive, die im DTSB geführt werden und deren Mitglieder ein gültiges Mitgliedsbuch besitzen. Ein Mitgliedsbuch ist in Ordnung, wenn:
- die Beitragsmarken nach dem Statut des DTSB geklebt sind (bei Wettkampftermin maximal drei Monate Rückstand)
- das Buch ein Paßbild hat
- die eigenhändige Unterschrift vorhanden ist
- die Startberechtigung vom BFA oder BSG-Vorstand eingetragen ist (Klasse, Kinder- oder Erwachsenenkollektiv, bei Klassenänderung oder Übergang zum Erwachsenenkollektiv neue Startberechtigung)
- die ärztliche Untersuchung für das laufende Sportjahr eingetragen ist.
1.8.6. Eintragungen im Wettkampfbuch werden durch den Hauptkampfrichter bzw. den Bezirksfachausschuß vorgenommen.
1.8.7. Bei Wechsel eines Sportfreundes zu einer anderen Gemeinschaft ist eine Sperre von 30 Tagen einzuhalten.
1.8.8. Erwachsenenspielmannszüge der Sonderklasse und Leistungsklasse I sind bei zentralen Wettkämpfen nur dann startberechtigt, wenn an jeder Bezirksmeisterschaft ein Kinderspielmannszug teilgenommen hat, der von Mitgliedern des Zuges nachweisbar ausgebildet wird.
1.8.9. Der Zusammenschluß zu Stadt- und Kreiskollektiven ist nicht gestattet. Des weiteren sind Repräsentationszüge, die sich aus mehreren Schulen unterschiedlicher Sportgegemeinschaften zusammensetzen, bei Wettkämpfen nicht startberechtigt.
1.9. Rechte und Pflichten der Teilnehmer
1.9.1. Der Teilnehmer hat das Recht:
- in der erreichten Klasse zum Wettkampf anzutreten,
- sich durch den Stabführer an den Hauptkampfrichter zu wenden.
1.9.2. Einsprüche durch den Zug können vor Beginn und nach Beendigung des Wettkampfes beim Kampfrichter erfolgen.
1.9.3. Der Teilnehmer ist verpflichtet:
- für unsere sozialistische Sportbewegung Höchstleistungen zu vollbringen. Um diese zu erreichen, muß sich jeder Aktive gut auf die Wettkämpfe vorbereiten, gewissenhaft und regelmäßig üben sowie ein sportgerechtes Leben führen.
- die für die Durchführung erlassenen Bestimmungen zu achten und einzuhalten.
1.9.4. Der Stabführer und Leiter des Zuges
Jeder am Wettkampf beteiligte Spielmannszug hat auf der Meldung den Namen des Stabführers und Leiters des Zuges gesondert anzugeben. Dieser hat das Recht:
- sich in Wettkampffragen an den Hauptkampfrichter zu wenden,
- Protest an den Hauptkampfrichter einzureichen.
Die Protestgebühr ist entsprechend der Rechtsordnung bei der Protesteinreichung zu zahlen. Sie wird zurückerstattet, wenn der Protest berechtigt ist, das heißt, anerkannt wird. - Einsprüche vor dem Wettkampf sind beim Hauptkampfrichter schriftlich einzureichen. Über den Einspruch hat das Kampfgericht vor Beginn des Wettkampfes zu entscheiden. Der Einspruchführende ist sofort vom Ergebnis in Kenntnis zu setzen.
- Der Einspruch kann sich gegen die Wettkampfausschreibung richten, sofern sie gegen die Wettkampfordnung verstößt.
- Der Einspruch kann sich gegen vorher bekanntgewordene Bevorteilung von Wettkampfteilnehmern richten und
- gegen das Wettkampfgericht, wenn es nicht die vorgeschriebene Qualifikation besitzt.
- Einspruch kann erhoben werden, bei Veränderung der Ausschreibung oder Wettkampfordnung.
- Einsprüche sind dem Hauptkampfrichter nur von dem auf dem Meldeformular angegebenen Hauptverantwortlichen mündlich vorzutragen.
- Gegen die abgegebene Wertung einzelner Kampfrichter oder des gesamten Kampfgerichtes kann kein Einspruch erhoben werden. Ebenso nicht gegen das Gesamtergebnis, wenn es rechnerisch richtig ist.
- Alle Proteste, Einsprüche und Beschwerden werden, soweit sie nicht durch die Wettkampfordnung entschieden werden können, durch die Rechts- und Strafordnung entschieden.
- Bei Nichteinhaltung der Wettkampfordnung kann bis zu zwei Wochen nach dem Wettkampf schriftlich Einspruch beim zuständigen Hauptkampfrichter bzw. dem Präsidium des MSV des DTSB der DDR erhoben werden.
- Jeder Stabführer bzw. Leiter eines Zuges ist verpflichtet, sich mit der Ausschreibung und der Wettkampfordnung vertraut zu machen.
1.10. Wettkampfgericht
1.10.1. Zusammensetzung:
Bei zentralen Wettkämpfen besteht das Kampfgericht aus dem Hauptkampfrichter, einem Oberkampfrichter für jeden Hauptpunkt und 12 weiteren Kampfrichtern, mindestens zwei Ersatzkampfrichtern, dem Vorsitzenden des Berechnungsausschusses und zwei Mitgliedern, dem Vorsitzenden der Mandatsprüfungskommission und drei Mitgliedern, dem Ansager und dem Wettkampfarzt. Bei allen anderen Wettkämpfen besteht das Wettkampfgericht aus dem Hauptkampfrichter, acht Kampfrichtern, dem Vorsitzenden des Berechnungsausschusses und zwei Mitgliedern, dem Vorsitzenden der Mandatsprüfungskommission und zwei Mitgliedern, dem Ansager und dem Wettkampfarzt.
1.10.2. Der Hauptkampfrichter
- Er steht an der Spitze des Kampfgerichtes und leitet den gesamten Wettkampf.
- Er stellt in Verbindung mit der Arbeitsruppe Kampfrichter bzw. dem Bezirksfachausschuß das Kampfgericht zusammen.
- Hauptkampfrichter müssen bei zentralen Wettkämpfen die Übungsleiterqualifikation der Stufe II nachweisen können.
- Der Hauptkampfrichter ist dafür verantwortlich, daß der Wettkampf nach der gültigen Wettkampfordnung vorbereitet und durchgeführt wird.
- Er leitet den Berechnungsausschuß und die Mandatsprüfung an.
- Er führt bei zentralen Wettkämpfen einen Tag vor Wettkampfbeginn eine Einweisung mit allen Kampfrichtern am Wettkampfort durch.
- Die Kürnoten für zentrale Wettkämpfe werden den Kampfrichtern der Hauptpunkte II und III einen Monat vor Wettkampfbeginn zugeschickt.
- Die Hauptkampfrichter aller Wettkämpfe einer Saison werden am Jahresanfang durch den Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Kampfrichter angeleitet.
- Der Hauptkampfrichter führt die Einweisung und Auswertung mit dem Stabführer bzw. Kollektivleiter durch. Hierfür ist am Wettkampfort bzw. -tag mindestens eine Stunde vor und nach dem Wettkampf vom Veranstalter einzuplanen.
- Der Hauptkampfrichter hat das Recht, den Wettkampf abzubrechen bzw. zeitweise zu unterbrechen, wenn der Wettkampf durch besondere Einflüsse oder Verstöße gegen die Wettkampfordnung beeinträchtigt wird.
- Er unterbricht bei Bedarf den Wettkampf, wenn die Wertung von 50 Prozent der teilnehmenden Züge angezeigt ist, für 15 Minuten. Diese Unterbrechnung ist als Erholungspause für die Kampfrichter zu nutzen.
- Er hat das Recht und die Pflicht, Kampfrichter während des Wettkampfes abzulösen, wenn sie den Erfordernissen nicht Rechnung tragen.
- Er nimmt die Eintragungen in den Wettkampfbüchern, Wertungskarten und Kampfrichterausweisen vor.
- Er ist verantwortlich für die Herrichtung des Wettkampfplatzes.
- Er benennt einen Sportfreund zu seinem Stellvertreter.
- Er nimmt die Meldung des Stabführers entgegen.
- Er nimmt die Auslosung der Pflichtmärsche (Horn und Flöte getrennt) vor.
- Pflichtmärsche werden während der Eröffnung eines Wettkampfes öffentlich ausgelost.
- Der zuerst ausgeloste Pflichtmarsch wird im Stand, der zweite in der Bewegung gespielt.
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