Klassifizierungsordnung

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Die Klassifizierungsordnung der Spielleute im DTSB ist Teil der Wettkampfordnung und stellte das Regelwerk über die einzelnen Leistungsklassen sowie die verbundenen Auf-und Absteigebedingungen dar.

Klassifizierungsordnung Stand 1972[1] [2] [3]

Laut Wettkampfordnung der Spielleute hat die „Klassifizierungsordnung“ Gültigkeit für 4 Jahre. Diese Frist ist für die gegenwärtig rechtsgültige Ordnung am 31. Dezember 1971 abgelaufen. Die Fachkommissionen der Zentralen Spielleutekommission haben aus diesem Grund eine neue „Klassifizierungsordnung“ erarbeitet und beschlossen, die ab 1. Januar 1972 in Kraft tritt und bis 31. Dezember 1975 gültig ist.

2.1. KLASSIFIZIERUNGSORDNUNG

Erwachsene

2.1.1. Klasseneinteilung

Zur Durchführung eines geordneten Wettkampfprogramms werden alle Spielmannszüge des DTSB in 5 Klassen eingeteilt:

  • Sonderklasse
  • Leistungsklasse I
  • Leistungsklasse II
  • Leistungsklasse III
  • Allgemeine Klasse

2.1.1.1. Die Sonderklasse umfaßt die besten Züge, die aus dem Wettkampf im Rahmen der DDR-Meisterschaften und den Aufsteigern aus der Leistungsklasse I hervorgehen.

2.1.1.2. Die Leistungsklasse I umfaßt die 15 nächstplazierten Züge, wie sie aus den vorausgegangenen Wettkämpfen ermittelt wurden.

2.1.1.3. Die Leistungsklasse II umfaßt die 15 nächstplazierten Züge nach der Leistungsklasse I, wie sie aus den vorausgegangenen Wettkämpfen ermittelt wurden.

2.1.1.4. Die Leistungsklasse III umfaßt die 15 nächstplazierten Züge, nach der Leistungsklasse II, wie sie aus den vorausgegangenen Wettkämpfen ermittelt wurden.

2.1.1.5. Die Allgemeine Klasse umfaßt alle übrigen Spielmannszüge des DTSB, welche sich nicht in den höheren Leistungsklassen plazieren konnten und alle neu gebildeten Kollektive.

2.1.2. Klassifizierung

2.1.2.1. Die Sonderklasse führt jährlich eine „DDR-Meisterschaft” durch. Der Sieger führt den Titel „DDR-Meister" des betreffenden Jahres.

2.1.2.2. Die Leistungsklasse I führt jährlich ein „Aufstiegsturnier“ zur Sonderklasse durch.

2.1.2.3. Die Sonderklasse und die Leistungsklasse I führen ihre Wettkämpfe zentral in zwei Durchgängen durch.

2.1.2.4. Die Leistungsklassen II, III und die Allgemeine Klasse führen keine zentralen Wettkämpfe durch. Für die Einstufungen in diese Klassen gelten die Ergebnisse der Bezirksmeisterschaften.

Der Wettkampf wird in einem Durchgang durchgeführt. Der punkthöchste Zug dieser drei Klassen führt den Titel „Bezirksmeister” des betreffenden Jahres und Bezirkes.

2.1.2.5. Die Kommission Spielmannszüge veröffentlicht jährlich nach Abschluß der Wettkämpfe im Mitteilungsblatt „der tambour“ die Tabelle der Plazierung und der Einstufung der einzelnen Züge.

2.1.3. Auf- und Abstiegsreglement

2.1.3.1. Unabhängig von der erreichten Punktzahl steigen die drei letztplazierten Kollektive der Sonderklasse, der Leistungsklassen I, II und III in die nächstniedrige Klasse ab.

2.1.3.2. Treten zu den Wettkämpfen der DDR-Meisterschaften bzw. zum Aufstiegsturnier nur 12 oder weniger Züge an, steigt zusätzlich der Zug mit der niedrigsten Punktzahl in die nächstniedrige Klasse ab.

Es gibt aber dann in dem betreffenden Wettkampfjahr keinen zusätzlichen Aufsteiger in die jeweilige Klasse.

2.1.3.3. In den darauf folgenden Jahren steigen dann jeweils vier Kollektive auf, bis wieder die Zahl von fünfzehn Kollektiven in jeder Klasse erreicht ist.

In der Regel steigen die drei punkthöchsten Züge der Leistungsklassen I, II und III sowie der Allgemeinen Klasse in die nächsthöhere Klasse auf.

2.1.4. Startbedingungen

2.1.4.1. Alle Züge der Sonderklasse und der Leistungsklasse I sind bei zentralen Wettkämpfen nur startberechtigt, wenn sie an den Bezirksmeisterschaften des betreffenden Jahres teilgenommen haben.

  • Bei Bezirksmeisterschaften starten alle Züge in ihren Klassen zu den Bedingungen ihrer Klasse (aber nur in einem Durchgang).
  • Die Züge der Sonderklasse und der Leistungsklasse I starten mit in der Wertung, können aber nicht Bezirksmeister werden.
  • Die erreichten Punktzahlen aus den Bezirksmeisterschaften haben keinen Einfluß auf die Plazierung in der Sonderklasse und Leistungsklasse I.
  • Der punkthöchste Zug beider Klassen des Bezirkswettkampfes eines jeden Bezirkes erhält einen Pokal.

2.1.4.2. Für die Züge der Leistungsklassen II und III sowie der Allgemeinen Klasse ist die Teilnahme an den Bezirksmeisterschaften gleichzeitig die Grundlage für den möglichen Aufstieg zur nächsthöheren Klasse.

2.1.4.3. Aufsteiger, die nicht die geforderten Bedingungen der jeweiligen Klasse beherrschen, sind nicht startberechtigt und werden zurückgestuft.

2.1.4.4. Wer sich um den Aufstieg bewirbt, hat sich in der Übungstätigkeit so vorzubereiten, daß er im nächsten Jahr die Anforderungen der neuen Klasse voll erfüllen kann. Sonderregelungen für den Aufsteiger sind nicht statthaft.

2.1.5. Klassifizierungsbedingungen

2.1.5.1. Sonderklasse

Jeder Zug der Sonderklasse hat zu den DDR-Meisterschaften zwei eingestufte und bestätigte Kürmärsche einzureichen. (Siehe Einstufungsordnung 1971).

2.1.5.1.1. Jeder Zug muß im ersten Durchgang einen gesetzten Hörnmarsch im Stand und einen festgelegten Pflichtmarsch in der Bewegung spielen.

2.1.5.1.2. Ein eingereichter Kürmarsch wird im zweiten Durchgang im Stand und der zweite Kürmarsch in der Bewegung gespielt.

2.1.5.1.3. Die Kürmärsche müssen mindestens die Schwierigkeitsnote 2,9 haben und dürfen höchstens vierstimmig sein.

2.1.5.1.4. Kürmärsche dürfen bei zentralen Wettkämpfen nicht mehr als zwei Jahre hintereinander gespielt werden. Danach muß mit diesen Märschen mindestens zwei Jahre hintereinander ausgesetzt werden (Stichtag: Wettkampfjahr 1970).

2.1.5.1.5. Jeder Zug der Sonderklasse hat die Existenz eines Kinderzuges nachzuweisen, dessen Ergebnisse bei den Bezirksmeisterschaften der Klassifizierungsordnung der Pionierspielmannszüge entspricht. Gileichzeitig haben die Sektionen alle Verpflichtungen, die sich aus der Zugehörigkeit zu einer Klasse ergeben, zu erfüllen.

Bei Nichtbefolgung dieser Festlegung kannn auf Beschluß der Zentralen Spielleutekommission dem Erwachsenenkollektiv die Klassifikation abgesprochen werden (Startverbot).

2.1.5.2. Leistungsklasse I

Jeder Zug der Leistungsklasse I hat zum Aufstiegsturnier zwei eingestufte und bestätigte Kürmärsche einzureichen (siehe Einstufungsordnung 1971).

2.1.5.2.1. analog Sonderklasse

2.1.5.2.2. analog Sonderklasse

2.1.5.2.3. Die Kürmärsche müssen mindestens die Schwierigkeitsnote 2,5 haben und dürfen höchstens vierstimmig sein.

2.1.5.2.4. analog Sonderklasse

2.1.5.2.5. Jeder Zug hat die Ausbildung eines Kinderzuges nachzuweisen. Dieser Kinderzug muß 1972 an den Bezirksmeisterschaften teilnehmen.

Ab 1973 gilt für die Leistungsstufe I analog der Punkt 2.1.6.1.5. der Sonderklasse.

2.1.5.3. Leistungsklasse II

Jeder Zug der Leistungsklasse II hat zu den Bezirksmeisterschaften einen eingestuften und bestätigten Kürmarsch einzureichen (siehe Einstufungsordnung 1971).

  • Der Kürmarsch wird im Stand und der vom Kampfgericht festgelegte Pflichtmarsch in der Bewegung gespielt.
  • Der Kürmarsch muß mindestens die Schwierigkeitsnote 2,0 haben, und er muß zweistimmig sein.

2.1.5.4. Leistungsklasse III und Allgemeine Klasse

Jeder Zug dieser beiden Klassen hat zu den Bezirksmeisterschaften einen eingestuften und bestätigten Kürmarsch einzureichen (siehe Einstufungsordnung 1971).

  • Der Kürmarsch wird im Stand und der vom Kampfgericht ausgeloste Pflichtmarsch in der Bewegung gespielt.
  • Der Kürmarsch der Leistungsklasse III muß mindestens die Schwierigkeitsnote 1,5 haben und zweistimmig sein.
  • Der Kürmarsch der Allgemeinen Klasse ist unabhängig von der Schwierigkeitsnote und der Mehrstimmigkeit.
Besondere Hinweise

2.1.6.1. Gültig für alle Spielmannszüge

  • Alle Kürmärsche, welche nicht im Marschalbum I für Spielmannszüge, Ausgabe 1968, enthalten sind, aber in veränderter Form zu dem Marschalbum I gebracht werden sollen, müssen nachweisbar eingestuft und bestätigt (siehe Einstufungsordnung 1971) vor jedem Wettkampf dem Kampfgericht vorliegen.
  • Pflichtmärsche der Klasse, der der Zug angehört, dürfen nicht als Kürmärsche gebracht werden. Pflichtmärsche höherer Klassen können als Kürmärsche gespielt werden.
  • Jeder Zug muß die Stabführung des DTSB anwenden.
  • Züge, welche nicht die ausgeschriebenen Pflichtmärsche sowie die Stabführung des DTSB beherrschen, starten außerhalb der Konkurrenz.
  • Jeder Zug muß zusätzlich mit folgenden Instrumenten ausgerüster sein:
    • Sonderklasse, Leistungsklasse I Signalhorn, mindestens zwei Lyren, Schlagzeug
    • Leistungsklasse II Signalhorn, mindestens zwei Lyren, Schlagzeug
    • Leistungsklasse II mindestens eine Lyra, Schlagzeug
    • Allgemeine Klasse Schlagzeug

2.1.6.2. Gültig für alle Kollektive der Sonder- und Leistungsklasse I.

  • Im ersten Durchgang zentraler Wettkämpfe wird der Schwierigkeitsgrad des Kürmarsches, der im zweiten Durchgang in der Bewegung gespielt wird, eingesetzt. Im zweiten Durchgang wird der Schwierigkeitsgrad des Kürmarsches, der im Stand gespielt wird, eingesetzt.
  • Sollen in Abänderung der Bewertungsrichtlinien 1.18-3 in der Kür Musikstücke gebracht werden, die von den Festlegungen abweichen, sind die Noten hierfür mit genauer Angabe der Tempi nach erfolgter Einstufung an die Kommission Spielmannszüge zur Genehmigung einzureichen. Termin mindestens vier Monate vor dem Wettkampf.
  • Eingereichte Kürmärsche bzw. die Noten hierfür dürfen nach Ablauf des Meldetermins nicht mehr ausgewechselt werden.

Pioniere

2.1.1. Klasseneinteilung

Zur Durchführung eines geordneten Wettkampfprogramms werden alle Spielmannszüge des DTSB in 3 Klassen eingeteilt:

  • Sonderklasse
  • Leistungsklasse
  • Allgemeine Klasse

2.1.1.1. Die Sonderklasse umfaßt 12 Kollektive, die sich aus den vorausgegangenen Wettkämpfen qualifiziert haben.

2.1.1.2. Die Leistungsklasse umfaßt 12 Kollektive, die sich aus den vorausgegangenen Wettkämpfen qualifiziert haben.

2.1.1.3. Die Allgemeine Klasse umfaßt alle am Wettkampfsystem des DTSB beteiligten Pionierspielmannszüge, die sich bisher nicht für eine der obengenannten Leistungsklassen qualifizieren konnten und alle neugebildeten Kollektive.

2.1.2. Klassifizierung

2.1.2.1. Die Sonderklasse führt jährlich eine „DDR-Meisterschaft” durch. Der Sieger führt den Titel „DDR-Meister” des betreffenden Jahres.

2.1.2.2. Die Leistungsklasse führt jährlich den Wettkampf um den „Pionierpokal der Pionierorganisation ‚Ernst Thälmann‘ durch, der gleichzeitig als „Aufstiegsturnier” gewertet wird.

2.1.2.3. Die Allgemeine Klasse führt im Rahmen der laufenden Bezirksmeisterschaften ihre Wettkämpfe zu ihren Bedingungen durch.

2.1.3. Auf- und Abstiegsreglement

2.1.3.1. Die drei Erstplazierten der „DDR-Meisterschaft“ erhalten Medaillen und Urkunden. Die drei Letztplazierten des Wettkampfes steigen ungeachtet ihrer erreichten Punktzahl aus der Sonderklasse ab und starten im folgenden Jahr in der Leistungsklasse.

2.1.3.2. Die drei Erstplazierten des „Aufstiegsturniers“ steigen ungeachtet ihrer erten Punktzahl in die Sonderklasse auf und starten im folgenden Jahr in dieser Klasse zu ihren Bedingungen.

Die beiden Letztplazierten des Wettkampfes werden in die Allgemeine Klasse absteigen und starten im folgenden Jahr im Rahmen des Bezirkes.

2.1.3.3. Die beiden punkthöchsten Kollektive aller Bezirke der Allgemeinen Klasse steigen in die Leistungsklasse auf und starten dort im folgenden Jahr zu den entsprechenden Bedingungen.

2.1.3.4. Siehe analog Festlegungen unter 2.1.4.2. und 2.1.4.3. der Erwachsenen. Ausgangsteilnehmerzahl ist bei den Pionieren nicht 12 sondern 9 Kollektive.

2.1.4. Startbedingungen

2.1.4.1. Die Kollektive der Sonderklasse und der Lenstungsklasse sind für zentrale Wettkämpfe nur startberechtigt, wenn sie an der vorausgegangenen Bezirksmeisterschaften des laufenden Sportjahres teilgenommen haben.

2.1.4.2. Die erreichten Punktzahlen der Bezirkswettkämpfe haben keinen Einfluß auf die Plazierung bei zentralen Wettkämpfen.

2.1.4.3. Aufsteiger zu den einzelnen Klassen, die nicht den Anforderungen dieser Klasse entsprechen, sind zurückzustufen.

2.1.5. Klassifizierungsbedingungen

2.1.5.1. Jeder Zug der Sonderklasse hat zum Wettkampf einen eingestuften und bestätigten Kürmarsch (siehe Einstufungsordnung 1971) einzureichen, der im Stand gespielt wird.

Dieser Kürmarsch muß mindestens die Schwierigkeitsnote 2,0 haben.

2.1.5.2. Ein festgelegter Pflichtmarsch aus dem Pflichtprogramm wird in der Bewegung gespielt.

2.1.5.3. Das Kürprogramm hat für zentrale Wettkämpfe zwei Jahre Gültigkeit.

2.1.5.4. Für die Züge der Leistungsklasse gelten analog. die Bedingungen der Sonderklasse.

2.1.5.5. Der Kürmarsch muß mindestens die Schwierigkeitsnote 1,2 haben.

2.1.5.6. Jeder Zug der Allgemeinen Klasse hat zu den Bezirksmeisterschaften einen eingestuften und bestätigten Kürmarsch einzureichen.

Der Kürmarsch wird im Stand gespielt.

Ein selbstgewählter Marsch aus dem Pflichtrepertoire des „Zentralen Pionierspielmannszuges der DDR” wird in der Bewegung gespielt.

2.1.5.7. Die Wettkämpfe aller Klassen werden in einem Durchgang ausgetragen.

2.1.5.8. Die Züge der Sonderklasse und der Leistungsklasse müssen mit Schlagzeug und mindestens einer Lyra ausgerüstet sein. Die Züge der Allgemeinen Klasse müssen mit Schlagzeug ausgerüstet sein.

Fanfarenzüge

2.1.1. Klasseneinteilung

Zur Durchführung eines geordneten Wettkampfprogramms werden alle Fanfarenzuge des DTSB in 2 Klassen eingeteilt:

  • Leistungsklasse
  • Allgemeine Klasse

2.1.1.1. Die Leistungsklasse umfaßt die 17 besten Züge, die aus dem Wettkampf im Rahmen der „DDR-Bestenermittlung” und den Bezirksmeisterschaften hervorgegangen sind.

2.1.1.2. Die Allgemeine Klasse umfaßt alle im DTSB organisierten Fanfarenzüge, die nicht in die Leistungsklasse eingestuft wurden.

2.1.2. Klassifizierung

2.1.2.1. Die Leistungsklasse führt jährlich eine „DDR-Bestenermittlung“ durch. Der Sieger trägt den Titel „DDR-Bester“ des betreffenden Jahres. Der Wettkampf wird in zwei Durchgängen ausgetragen.

2.1.2.2. Die Allgemeine Klasse führt jährlich im Rahmen der laufenden Bezirksmeisterschaften ihre Wettkämpfe zu den entsprechenden Bedingungen durch. Der Wettkampf wird in einem Durchgang ausgetragen.

2.1.2.3. Die Fachkommission Fanfarenzüge veröffentlicht jährlich nach Abschluß der Wettkämpfe im Mitteilungsblatt „der tambour” die Tabelle der Plazierung und Einstufung der einzelnen Züge.

2.1.3. Auf- und Abstiegsregelung

2.1.3.1. Unabhängig von der erreichten Punktzahl steigt das letztplazierte Kollektiv der Leistungsklasse in die Allgemeine Klasse ab und startet dort im folgenden Jahr zu den Bedingungen dieser Klasse.

2.1.3.2. Der punkthöchste Zug der Allgemeinen Klasse aus den Bezirksmeisterschaften aller Bezirke steigt in die Leistungsklasse auf und startet dort im folgenden Jahr zu den Bedingungen dieser Klasse.

2.1.4. Startbedingungen

2.1.4.1. Alle Züge der Leistungsklasse sind bei der „DDR-Bestenermittlung“ nur startberechtigt, wenn sie an den Bezirksmeisterschaften des betreffenden Jahres teilgenommen haben.

  • Die Züge starten in der Wertung, können aber nicht Bezirksmeister werden.
  • Die erreichten Punktzahlen bei den zirksmeisterschaften haben keinen Einfluß auf die Plazierung in der Leistungsklasse.
  • Der punkthöchste Zug erhält bei den Bezirksmeisterschaften den Wanderpokal überreicht.

2.1.4.2. Der Aufsteiger zur Leistungsklasse, der nicht die geforderten Bedingungen beherrscht, ist bei der „DDR-Bestenermittung” nicht startberechtigt und wird zurückgestuft.

Sonderregelungen sind nicht statthaft.

2.1.5. Klassifizierungsbedingungen

2.1.5.1. Leistungsklasse

Jeder Zug der Leistungsklasse hat die geforderten Pflichtmärsche zu beherrschen.

  • Jeder Zug muß im ersten Durchgang einen Pflichtmarsch im Stand und einen Pflichtmarsch in der Bewegung spielen. Diese Märsche werden vor dem Wettkampf vom Kampfgericht bestimmt.
  • Der zweite Durchgang wird als Schaudurchgang entsprechend den Forderungen der jeweiligen Wettkampfausschreibung durchgeführt.
  • Kürmärsche dürfen bei zentralen Wettkämpfen nicht mehr als drei Jahre hintereinander gespielt werden. Danach muß mit diesen Märschen mindestens zwei Jahre ausgesetzt werden.

2.1.5.2. Allgemeine Klasse

Die Züge der Allgemeinen Klasse müssen 50 Prozent der festgelegten Pflichtmärsche der Leistungsklasse spielen können, sonst starten sie außer Konkurrenz und haben keine Chancen des Aufstiegs.

2.1.6. Besondere Hinweise

2.1.6.1. Leistungsklasse

  • Im Kürvortrag darf nur ein Pflichtmarsch enthalten sein.
  • Jeder Zug muß die Stabführung des DTSB anwenden.
  • Alle Züge, die die geforderten Pflichtmärsche und die Stabführung des DTSB nicht beherrschen, starten außer Konkurrenz und werden disqualifiziert.
  • Für den Pflichtvortrag ist folgende Instrumentenbesetzung verbindlich: Es-Fanfare (kombinierte B/Es-Fanfare), Hoch- und Flachtrommel, ein Stabführer.
  • Im Kürvortrag können zusätzlich eingesetzt werden: B-Fanfaren, Signalhörner, Trommelflöten, Lyren, große Trommel, Becken und Schellenbaum.
  • Die Schwierigkeit im ersten Durchgang (Pflicht) wird mit 5,0 Punkten, unabhängig von der Schwierigkeit der ausgelosten Pflichtmärsche, eingesetzt.
  • Die Schwierigkeit im zweiten Durchgang (Kür) ergibt sich aus dem Mittelwert aller im Kürprogramm enthaltenen Märsche.
  • Für Märsche und Musikstücke, die in der Kür vorgetragen werden sollen, sind die Noten (Fanfaren- und Trommelstimmen sowie Schlagzeug) in vierfacher Ausfertigung mit genauer Angabe der Tempi und Dynamik mindestens 6 Monate vor dem Wettkampf an den verantwortlichen Techniker der Fachkommission zur Einstufung eingereicht werden. Nach Ablauf des Termins und erfolgter Bestätigung, sind keine Märsche mehr auswechselbar und Veränderungen an den Märschen unzulässig. Diese Festlegung gilt ab 1. Januar 1973.

2.1.6.2. Allgemeine Klasse

  • Bei den Wettkämpfen wird ein festgelegter Pflichtmarsch in der Bewegung und ein selbstgewählter Kürmarsch im Stand gespielt. Als Schwierigkeitsgrad wird der Schwierigkeitsgrad des Kürmarsches eingesetzt.
  • Für alle Kürmärsche sind die Noten (Fanfaren- und Trommelstimmen sowie Schlagzeug) in vierfacher Ausfertigung 6 Monate vor den Wettkämpfen an den verantwortlichen Techniker der Fachkommission zur Einstudierung und Bestätigung einzureichen. Nach Ablauf des Termins und erfolgter Bestätigung, sind keine Veränderungen an den Märschen zulässig. Diese Festlegung gilt ab 1. Januar 1973.
  • Der Kürmarsch darf bei den Bezirksmeisterschaften nicht mehr als zwei Jahre hintereinander gespielt werden. Danach muß mit diesem Marsch mindestens zwei Jahre hintereinander ausgesetzt werden.
2.1.7. Schlußbestimmungen

2.1.7.1. Die Leistungsklasse umfaßt 1972 fünf Kollektive, die 1973 auf 7 Kollektive erhöht wird.

Dazu ist es erforderlich, daß 1972 der punktniedrigste Zug ab- und die beiden punkthöchsten Züge der Allgemeinen Klasse aufsteigen.

1973 steigt wiederum der punktniedrigste Zug ab und die beiden punkthöchsten Züge der Allgemeinen Klasse auf.

Ab 1974 gibt es dann jeweils einen Ab- bzw. einen Aufsteiger.

2.1.7.2. Treten zu den „DDR-Bestenermittlungen” ab 1974 weniger als 7 Kollektive an, steigt der punktniedrigste Zug zusätzlich ab.

In den folgenden Jahren steigen dann solange jeweils zwei Kollektive in die Leistungsklasse auf, bis die Zahl 7 wieder erreicht ist.

2.1.7.3. Die Klassifizierungsordnung für Ventilfanfarenzüge wird später veröffentlicht und tritt generell ab 1. Januar 1973 in Kraft.

2.1.7.4. Die Klassifizierungsordnung für Fanfarenzüge (Natur) tritt ab 1. Januar 1972 in Kraft. Damit ist die bisherige Klassifizierungsordnung mit Wirkung von 31. Dezember 1971 ungültig.

Schalmeienkapellen

2.1.1. Klasseneinteilung

Zur Durchführung eines geordneten Wettkampfprogramms werden die Schalmeienkapellen des DTSB in zwei Klassen eingeteilt.

  • Leistungsklasse
  • Allgemeine Klasse

2.1.1.1. Die Leistungsklasse umfaßt die 8 besten Schalmeienkapellen des DTSB, wie sie aus den vorangegangenen Wettkämpfen ermittelt wurden.

2.1.1.2. Die Allgemeine Klasse umfaßt alle übrigen Schalmeienkapellen des DTSB, die sich nicht in der Leistungsklasse plazieren konnten bzw. neu gebildet wurden.

2.1.2. Klassifizierung

2.1.2.1. Die Leistungsklasse führt jährlich eine DDR-Bestenermittlung durch. Der Sieger führt den Titel „DDR-Bester” des betreffenden Jahres.

Der Wettkampf wird zentral in zwei Durchgängen ausgetragen.

2.1.2.2. Die Allgemeine Klasse führt keine zentralen Wettkämpfe durch und beteiligt sich nur an den Bezirksmeisterschaften. Die punkthöchste Kapelle führt den Titel eines Bezirksmeisters. Der Wettkampf wird in einem Durchgang ausgetragen.

2.1.2.3. Die Kommission Schalmeienkapellen veröffentlicht jährlich nach Abschluß der Wettkämpfe im Mitteilungsblatt „der tambour” die Tabelle der Plazierung und der Einstufungen.

2.1.3. Auf- und Abstiegsreglement

2.1.3.1. Unabhängig von der erreichten Punktzahl steigen die zwei letztplazierten Kollektive der Leistungsklasse in die Allgemeine Klasse ab.

2.1.3.2. Sind weniger als 6 Kollecktive bei der „DDR-Bestenermittlung“ beteiligt, steigt zusätzlich zu den nichtantretenden Kollektiven die Kapelle mit der niedrigsten Punktzahl in die Allgemeine Klasse ab.

Es gibt dann in dem betreffenden Jahr keinen zusätzlichen Aufsteiger.

2.1.3.3. In den darauffolgenden Jahren steigen dann so lange drei Kollektive auf, bis wieder die Anzahl von 8 Kollektiven in der Leistungsklasse erreicht ist.

2.1.3.4. In der Regel steigen aus der Allgemeinen Klasse die beiden punkthöchsten Kollektive der Bezirksmeisterschaften aller Bezirke in die Leistungsklasse auf.

2.1.4. Startbedingungen

2.1.4.1. Alle Kapellen der Leistungsklasse sind bei zentralen Wettkämpfen nur startberechtigt, wenn sie an den Bezirksmeisterschaften des betreffenden Jahres teilgenommen haben.

  • Bei Bezirksmeisterschaften starten sie in ihren Klassen zu den Bedingungen ihrer Klasse (aber nur in einem Durchgang).
  • Die Kapellen starten in der Wertung, können aber nicht Bezirksmeister werden.

2.1.4.2. Für die Kapellen der Allgemeinen Klasse ist die Teilnahme an den Bezirksmeisterschaften gleichzeitig die Grundlage für den möglichen Aufstieg zur Leistungsklasse.

2.1.4.3. Aufsteiger, die nicht die geforderten Bedingungen der Klasse beherrschen, sind nicht startberechtigt, und werden zurückgestuft. Sonderregelungen für Aufsteiger sind nicht statthaft.

2.1.5. Klassifizierungsbedingungen

2.1.5.1. Leistungsklasse

Jede Schalmeienkapelle der Leistungsklasse hat 8 Wochen vor der DDR-Bestenermittlung drei Kürmärsche einzureichen.

2.1.5.1.1. Jede Kapelle muß in beiden Durchgängen einen Kürmarsch im Stand und einen Pflichtmarsch in der Bewegung spielen. Die Kürmärsche müssen mindestens die Schwierigkeitsgrade 3,0 haben und dürfen keine Pflichtmärsche der jeweiligen Klasse sein.

2.1.5.1.2. Im. zweiten Durchgang wird der Kürmarsch von den beiden verbleibenden Kürmärschen durch das Kampfgericht bestimmt.

Kürmärsche dürfen bei zentralen Wettkämpfen nicht mehr als 2 Jahre hintereinander gespielt werden. Danach muß mit diesen Märschen mindestens 2 Jahre ausgesetzt werden (Stichtag: Wettkampfjahr 1970).

2.1.5.2. Allgemeine Klasse

Jede Schalmeienkapelle hat für die Bezirksmeisterschaften 2 Kürmärsche einzureichen.

2.1.5.2.1. Der zu spielende Kürmarsch wird vom Kampfgericht aus den beiden eingereichten Kürmärschen bestimmt und muß im Stand gespielt werden. Der Pflichtmarsch wird in der Bewegung vorgetragen.

2.1.5.2.2. Der Kürmarsch muß einen Schwierigkeitsgrad von mindestens 2,5 haben darf kein Pflichtmarsch der jeweiligen Klasse sein.

2.1.6. Besondere Hinweise

Gültig für alle Schalmeienkapellen

  • Nicht eingestufte Märsche und Lieder müssen von der Arbeitsgruppe Technik der Fachkommission Schalmeien vor dem Wettkampf eingestuft werden.
  • Jede Schalmeienkapelle hat die Stabführung des DTSB anzuwenden und mindestens eine Lyra (trifft nur für Leistungsklasse zu) einzusetzen.
  • Eingereichte Kürmärsche bzw. Noten dürfen nach Ablauf des Einreichungstermins sowie nach erfolgter Einstufung und Bestätigung nicht mehr ausgewechselt werden.

Einzelnachweise

  1. Der Tambour, Oktober 1971
  2. Der Tambour, November 1971
  3. Der Tambour, Dezember 1971