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Der Tambour/Ausgabe 1979 12

Aus Stabführer.de

Dies ist die originale Wiedergabe der entsprechenden Einzel-Ausgabe von „der tambour“ zum Zweck der einfachen Durchsuchbarkeit. Aus archivarischen Gründen wurde bewusst darauf verzichtet, Wortlaute zu ändern. Für die Inhalte sind die entsprechenden Original-Autoren verantwortlich. Ansichten, Meinungen oder Aufrufe spiegeln die damaligen Gegebenheiten wider und nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers!

Die Ausgabe 12/1979 des Mitteilungsblattes der tambour erschien im Dezember 1979.

Der Originaltext der 6 Seiten:

Nummer 12/1979
Nummer: 12/79
Erschienen: Dezember 1979
Jahrgang: 12
Seiten: 6
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Seite 1

HEUTE AUF SEITE

2 Bedarfsanalyse bleibt wichtige Voraussetzung
3 Richtlinien zur Schreibweise der Teilpartitur
6 Änderungen der Wettkampfordnung Fanfarenzüge

Dem Nachwuchs noch bessere Ausbildung

Tagungen der Kollektivleiter nehmen künftig im Arbeitsplan der Kommission Nachwuchs einen ganz festen Platz ein. Zu diesem Entschluß kam man, nachdem sich der Auftakt 1978 in Bad Blankenburg und die zweite Folge im Dezember 1979 in Neu-Mukran als sinnvolle Form des Erfahrungsaustausches bewährte. 31 Kollektivleiter von 50 eingeladenen hatten es ermöglicht, am 79er Gedankenaustausch teilzunehmen.

Rolf Lorenz, Stellvertreter für Technik in der Zentralen Spielleutekommission und Vorsitzender der Kommission Nachwuchs, analysierte in seinem Referat die Trainingslager des Jahres

(Fortsetzung auf Seite 5)

KONZENTRIERT achtet die Trommlerin Elke Frettstedt vom DDR-Vizemeister der Fanfarenzüge Stahl Hettstedt auf ihren Einsatz.
EINEN SPÜRBAREN LEISTUNGSSPRUNG vollzogen in der zurückliegenden Saison auch die Schalmeienspieler.

Seite 2

TRAININGSLAGER waren auch bei den Schalmeienkapellen wirkungsvolle Mittel, um das musikalisch-technische Können zu vervollkommnen, den Kollektivgeist zu festigen.
DEN AUFSTIEG in die nächsthöhere Klasse schaffte 1979 der Erwachsenen-Spielmannszug von Aktivist Hasselbach. Der Klangkörper gehört jetzt der Leistungsklasse III an.

Hinweise des Sektor Spielleute

Der Sektor Spielleute erhält kontinuierlich Post, aus der ein großer Bedarf an verschiedenen Instrumenten und Tambourstäben ablesbar ist. Wir verfolgen das Ziel, durch eine ehrliche, den Realitäten entsprechende Bestellung den tatsächlichen Bedarf an Instrumenten und Tambourstäben ermitteln zu können. Der Sektor wird schließlich entscheiden, wie die gewünschten Dinge nach dem Eingang im Materiallager verteilt werden. Wir bitten Euch, drei Hinweise unbedingt zu beachten, damit eine exakte Bedarfsermittlung möglich wird:

  1. Jedes Kollektiv und jeder Klangkörper soll nur das unbedingt Notwendige bestellen. Dies gilt auch in der Folgezeit.
  2. Die Besteller erhalten von uns oder vom Materiallager des DTSB Bescheid, wann die vom Sektor festgelegte Menge an Instrumenten bzw. Tambourstäben abgeholt werden kann.
  3. Wir sind derzeit leider nicht in der Lage, auf die verschiedenartigsten Schreiben individuell zu antworten. Die Vergabe im Materiallager erfolgt durch den Sektor Spielleute bei Signalhörnern, Metallflöten, Umschaltfanfaren, Schalmeien, Lyren, Becken, Flachtrommeln, Tambourstäben und Fanfarentüchern.

TAMBOUR-INTERVIEW

mit Manfred Adolf

Leiter des Materiallagers Leipzig des DTSB der DDR

Exakte Bedarfsanalyse bleibt Voraussetzung
  • Manfred Adolf, seit über einem Jahr versorgt nun das DTSB-Materiallager am Leipziger Auensee die Spielleute mit Kleidung, Instrumenten und Ausrüstungsgegenständen. Wie ist die gegenwärtige Situation? Können schon alle Wünsche sofort erfüllt werden?

„Jeder wird wohl Verständnis dafür haben, daß bei dem umfangreichen Sortiment nicht von heute auf morgen bei allen Produzenten kurzfristige Liefervereinbarungen abgeschlossen werden konnten. Erschwerend kam hinzu, daß die Spielleute keine exakte Bedarfsanalyse vorlegten. Wir haben inzwischen für die Spielleute eine Menge erreicht, können viele Dinge jederzeit, liefern. Wir müssen aber auch unumwunden zugeben, daß der Bedarf noch nicht in vollem Umfang sortimentsgerecht abgedeckt werden kann.“

  • Wie sieht es denn bei Kleidung aus?

„Eigentlich recht günstig. Farbige Hemden sind in den geforderten Tönen und Größen ausreichend am Lager. Auch Hosen, das gesamte Ledersortiment mit Flötentaschen, Trageriemen, Koppel oder Horntragetaschen gibt es in genügenden Mengen. Ein paar Sorgen bereiten uns zur Zeit noch die speziell für die Spielleute gefertigten Trainingsanzüge. Hier sind die Lücken noch nicht vollends geschlossen.“

  • Die Trainingsanzüge sind aber nicht die größten „Sorgenkinder“?

„Leider. Das sind nach wie vor die Musikinstrumente. Immer mehr Sportlerinnen und Sportler stoßen zu den Spielleuten. Und die Neuen brauchen natürlich Instrumente. Da indes auch Trommeln, Schalmeien, Fanfaren oder Signalhörner einem natürlichen Verschleiß unterliegen, wollen Kollektive ihre defekten Instrumente verständlicherweise durch neue austauschen. Dies führt zu einem erheblichen Bedarf, der eben erst in den nächsten Jahren vollends erfüllt werden kann. Wir geben uns alle Mühe und treffen auch in den Herstellerwerken auf viel Verständnis. Aber es braucht eben noch seine Zeit.”

  • Sie bemängelten die fehlende exakte Bedarfsforschung bei den Spielleuten, die ja Ihre Bilanzierungen nicht gerade erleichtert?

„So ist es. Wir benötigen bis zum 30. Mai des laufenden Jahres die Bedarfsmeldung für das folgende Jahr, um Bilanzieren zu können. So erhalten alle Spielleute-Sektionen von uns bis Ende Februar 1980 Vordrucke, die sie genau und verantwortungsvoll ausfüllen sollen. Bei Kleidungsstücken muß neben der konkreten Anzahl die richtige Größe angegeben werden. Dabei sollte man die im Handel gültigen Größenbezeichnungen verwenden.“

  • Die Spielleute entscheiden also gewissermaßen mit, ob im nächsten Jahr ihre Wünsche nach Ausrüstungsgegenständen jederzeit erfüllbar sind?

„Ja und nein. Das ja bezieht sich auf die Kleidung und das gesamte Lederzeug. Hingegen Musikinstrumente können auch 1981 noch nicht in jedem Falle wahllos vom Lager abgefordert werden.“

  • Gibt es darüber hinaus im Materiallager noch andere Dinge, die für Spielleute von Interesse sein könnten?

„Die Wettkampfordnung zum Beispiel, wenn auch momentan nur noch Restbestände vorhanden sind. Und dann bieten wir ein umfangreiches Sortiment von Urkunden an, die man bei uns jederzeit abfordern kann.“

(Das Gespräch führte Günther Gießler)

Seite 3

Richtlinien zur Teilpartiturschreibweise

Aus dem „Lehrbuch für Spielleute“

Vorwort

Die musikalischen Potenzen der Spielmannszüge des DTSB der DDR, speziell bei den Erwachsenen-Spielmannszügen der Sonderklasse, haben sich im zurückliegenden Jahrzehnt enorm entwickelt.

Galt bis zum Ende der sechziger Jahre noch ein zweistimmiger Titel als Norm und Titel wie „Zum Städt’le hinaus“, „Florentiner-Marsch“ oder „Unsere Volkspolizei“ mit ihren drei bzw. vier Flötenstimmen als äußerst schwierig, so nahm mit der 1. DDR-Meisterschaft 1970 in Apolda durch die Spitzenkollektive der Sonderklasse ein Leistungssprung in musikalischer Hinsicht seinen Anfang, der alles bisher Dagewesene in den Schatten stellte. Titel wie „Pußta-Wind“, „Radetzky-Marsch“ usw. spiegelten in eindrucksvoller Form das gewachsene Niveau der Kollektive wider, stellten damit aber auch die Kampfgerichte vor neue, sehr schwierige Probleme.

Diesem Umstand Rechnung tragend, wurde 1974 mit der Einführung der neuen Einstufungsordnung eine neue Form der Notenvorlage für Wettkämpfe betreffs Kürtitel verbindlich, die Teilpartiturschreibweise.

Diese Form der Schreibweise von Kürtiteln hat sich seitdem bei allen Wettkämpfen bewährt. Sie erleichtert der AG Einstufung die Arbeit und ist für den Kampfrichter eine nicht mehr wegzudenkende Hilfe. Sie zeigt auch rein äußerlich unser gewachsenes Niveau.

Was uns dennoch Schwierigkeiten bereitet, waren bisher fehlende Richtlinien zur Schreibweise einer Teilpartitur. Im folgenden werden sie teils verbindlich, teils als Empfehlung dargelegt.

1. Was ist Teilpartitur?

Eine Teilpartitur ist der Auszug von artverwandten Instrumentengruppen aus der Gesamtpartitur (Partitur = Notation aller gleichzeitig erklingenden Einzelstimmen einer mehrstimmigen Komposition in mehreren übereinander angeordneten, mit durchgezegenen Taktstrichen vertikal koordinierenden Notensystemen).

Artverwandte Instrumentengruppen sind im Spielmannszug die Flöten, Signalhörner und Lyren als Melodie-Instrumente (die Lyra wird mit zu den Melodie-Instrumenten gezählt, auch wenn sie von der Art her ein Schlaginstrument ist) und die kleinen Trommeln, die große Trommel und das Becken als Rhythmus-Instrumente.

Man unterscheidet also zwischen „Teilpartitur Melodie“ und „Teilpartitur Rhythmus“.

Besonderer Wert ist beim Anfertigen einer Partitur oder Teilpartitur grundsätzlich auf die rhythmisch richtige Anordnung der einzelnen Notenwerte und Pausen pro Takt im Verhältnis der einzelnen darunter bzw. darüber stehenden Notenschrift anderer Instrumente zu legen. Der Inhalt aller Takte muß also nicht nur wertmäßig, sondern auch in mathematisch-rhythmischer Analyse optisch eine einwandfreie Darstellung finden.

2. Was ist beim Anfertigen der „Teilpartitur Melodie“ zu beachten?

Grundsätzlich muß der Name des Titels, der Komponist (wenn bekannt), der Arrangeur (Einrichter, Bearbeiter des Musikstückes) und das zu spielende Tempo angegeben werden. Bei der Tempobezeichnung ist zu beachten, daß zwar Begriffe wie Andante, Moderato oder Vivace verwendet werden können, jedoch nur in Verbindung mit einer genauen zahlenmäßigen Bezeichnung. Diese bezieht sich auf die Schrittzahl und ist bei der Notierung von der Taktart abhängig (Tempo = Schrittzahl pro minute).

Eine Tempobezeichnung ist nicht nötig, wenn das Musikstück im herkömmlichen Marschtempo 112—116 dargeboten werden soll (ausgenommen konzertante Darbietungen von Musiktiteln).

Wie in der Gesamtpartitur, werden auch in der Teilpartitur die artverwandten Instrumente, in diesem Falle alle Melodie-Instrumente, durch eine Akkolade (senkrecht stehende, geschweifte oder gerade Klammer) zusammengefaßt. Die Taktstriche werden dabei über alle entsprechenden Notenlinien der zusammengefaßten Instrumente ohne Unterbrechung gezogen. Vor dem Notenschlüssel (G-Schlüssel) erfolgt stets als erstes die Instrumentenangabe, mit Angabe der Stimmung (zum Beispiel Lyra 2 in C). Sie erfolgt gewöhnlich einmalig! Kommen Stimmen hinzu bzw. entfallen welche oder werden Flöte und Signalhorn im Wechsel gespielt, ist die Angabe nochmals erforderlich. Danach erfolgt die Dur- und Taktartbestimmung.

Besonderer Wert ist beim Anfertigen einer Partitur oder Teilpartitur grundsätzlich auf die rhythmisch richtige Anordnung der einzelnen Notenwerte und Pausen pro Takt im Verhältnis der einzelnen darunter bzw. darüber stehenden Notenschrift anderer Instrumente zu legen. Der Inhalt aller Takte muß also nicht nur wertmäßig, sondern auch in mathematisch-rhythmischer Analyse optisch eine einwandfreie Darstellung finden (siehe Beispiel 2).

Zur Vereinheitlichung der Teilpartituranfertigung in allen Kollektiven macht sich wegen einer geordneten Ablage sowie einer besseren Arbeit bei der Einstufung und der Wettkampfwertung die einheitliche Anwendung von Notenpapier im A 4-Hochformat bzw. im A 3-Breitformat (einmal als Vorder- und Rückseite in der Mitte gefaltet) erforderlich. An der linken Blattseite muß mindestens ein zwei Zentimeter breiter Heftrand vorhanden sein. Die Rückseiten werden ebenfalls beschrieben. Das Notensystem ist so aufgebaut, daß Vorderseite und Rückseite getrennt sind und nach Lesung der Vorderseite umgeblättert wird. Jede Seite muß fortlaufend numeriert und mit der Titelangabe versehen sein.

Die Taktartbestimmung erfolgt einmalig und ist nur bei Taktartwechsel erneut erforderlich( bei Trio-Einleitungen ist es üblich, die Taktart, auch wenn unverändert, erneut zu vermerken). Ein Themenende oder ein Dur-Wechsel sind generell durch einen Doppelstrich deutlich sichtbar zu machen.

Um Irrtümern beim Lesen der Teilpartitur entgegenzuwirken, sind die Melodie-Instrumente in folgender Reihenfolge zu notieren:

1. System Flöte 1 bzw. Signalhorn 1 (Grundmelodie)

2. System Flöte 2 bzw. Signalhorn 2 (Mehrstimmigkeit)

3. System Flöte 3 bzw. Signalhorn 3 (Variation)

(Fortsetzung auf Seite 4)

Seite 4

(Fortsetzung von Seite 3)

4. System Lyra in c bzw. Lyra in b (wenn eine eigene, nicht in den Flöten bzw. Hörnern vorkommende Stimme gespielt wird)

Bei der Notierung der Flöte in b ist zu beachten, daß diese eine kleine Septime höher klingt als die Lyra in c. Die Lyra in b klingt eine große Sekunde tiefer als die Lyra in c.

Weist nun ein Titel mehr als die oben genannten Stimmen auf, so hat die Teilpartitur folgende Gliederung:

1. System Flöte 1 bzw. Signalhorn 1 (Grundmelodie)

2. System Flöte 2 bzw. Signalhorn 2 (Mehrstimmigkeit)

3. System Flöte 3 bzw. Signalhorn 3 (Variation)

4. System Flöte 4 bzw. Signalhorn 4 (Nebenmelodie I — auch 2. Variation)

5. System Flöte 5 bzw. Signalhorn 5 (Nebenmelodie II — auch 3. Variation)

6. System Lyra 1 in c bzw. in b

7. System Lyra 2 in c bzw. in b

Bei Titeln mit Horn und Flöte werden die Instrumente je nach Charakter den Kriterien zugeteilt. Zusatzinstrumente, wie F-, Es- und Baß-Bögen für Signalhörner oder Tenor- bzw. Altflöten werden grundsätzlich unter Angabe der Stimmung unterhalb der Lyrennotierung, aber in der Akkolade, notiert.

Es gilt also generell folgende Reihenfolge:

1. System: Flöten bzw. Signalhörner

2. System: Lyren

3. System: Zusatzinstrumente

Eine Angabe der Dynamik mit Ausnahme von Hornstimmen ist nicht erforderlich. Dagegen sind Akzente durchaus üblich. Ein eventuelles Solospiel ist seinem Umfang nach genau zu markieren.

3. Was ist beim Anfertigen der „Teilpartitur Rhythmus“ zu beachten?

Generell gelten für beide Arten der Teilpartitur die gleichen Richtlinien. In der Teilpartitur Rhythmus werden die drei Rhythmus-Instrumente kleine Trommel, große Trommel und Becken im F-Schlüssel in einem Notenliniensystem zusammengefaßt, so daß die eigentliche Partiturschreibweise entfällt.

Die kleinen Trommeln werden im Zwischenraum e (beim G-Schlüssel wäre das c), das Schlagzeug im Zwischenraum a notiert. Die unter dem Notenliniensystem angegebene Dynamik gilt für alle Instrumente bis zum nächsten dynamischen Zeichen. Crescendo- und Decrescendozeichen müssen stets eine genaue Angabe der Anfangs- bzw. Endstufe des Dynamikwechsels besitzen.

Schläge mit der kleinen Trommel auf den Trommelrand (auch Rand/Holz/Fell) sollten im Zwischenraum g, Schläge außerhalb der Trommel auf h des Baßschlüsselnotensystems notiert werden. Diese können zur besseren Übersicht statt des Notenkopfes mit einem Kreuz versehen sein.

Ist durch erhöhten Schwierigkeitsgrad die Schreibweise in einem Notenliniensystem nicht mehr möglich, so sind die kleine Trommel (auch mehrere) und das Schlagzeug zu trennen und in Teilpartiturschreibweise zu notieren. Die Angabe der Dynamik sollte dann in jedem Notenliniensystem erfolgen. Soli im Schlagzeug werden nicht mehr gesondert notiert, sie sind aus

der Schreibweise ersichtlich. Die Beckennoten sind dabei stets nach oben und die der großen Trommel nach unten zu setzen.

Zusatzinstrumente, wie Tamburins und Kastagnetten (Notierung im G-Schlüssel im Zwischenraum c) werden innerhalb der Akkolade unter das Schlagzeug notiert.

Finden kleine Trommeln mit unterschiedlicher Tonhöhe Verwendung, so müssen diese entsprechend des Klanges als kleine Trommel 1, kleine Trommel 2 usw. notiert und ihr Tonlagenwechsel bzw. Tonlagenunterschied deutlich erkenntlich gemacht werden.

4. Allgemeine Richtlinien der Teilpartiturschreibweise

  1. Eine Teilpartitur ist in sauberer und gut lesbarer Form anzufertigen und muß insbesondere rhythmisch in der Gesamtform gut zu überschauen sein.
  2. Sie muß musikalisch, sachlich richtig sein; Zweideutigkeiten sind auszuschließen.
  3. Besonderheiten jeglicher Art müssen durch eine Legende erläutert werden.
  4. Sie muß dem Laiencharakter unserer Spielleute Rechnung tragen.
  5. Mehrere dal segno bzw. coda sind nicht zulässig und müssen ausgeschrieben werden.
  6. Zur Partiturschrift ist Papier mit linksseitigem Heftrand im Hochformat A4 oder A3 im Breitformat und gefaltet zu verwenden.
  7. Bei Potpourris sind die einzelnen Teile gut erkenntlich fortlaufend zu numerieren oder mit Buchstaben zu kennzeichnen. Gleiche Teile sind bei Wiederholungen in fortlaufender Anordnung auch gleich zu kennzeichnen (wird beispielsweise Teil A nach Teil C in gleicher Grundmelodie wiederholt, bleibt es Teil A).
  8. Irreführende, musikalisch unlogische und der guten Lesbarkeit der Noten widersprechende Schreibweisen sind zu unterlassen (z. B. verkehrte Dur-Schreibweise mit Einsatz vieler Versetzungsschreibweisen innerhalb der einzelnen Takte, die Ausschreibung von Verzierungen wie Triller in 1/16- oder 1/32-Noten oder ungünstige Taktartanwendungen usw.).
  9. Teilpartituren, die diesen Richtlinien widersprechen, werden zur Einstufung und somit auch zum Wettkampf nicht zugelassen.
  10. Die Richtlinien zur Teilpartiturschreibweise treten mit Wirkung vom 1. August 1980 in Kraft.

KOMMISSION TECHNIK
AG EINSTUFUNG

Seite 5

Dem Nachwuchs noch bessere Ausbildung

(Fortsetzung von Seite 1)

DER WEITEREN ENTWICKLUNG des Spielleute-Nachwuchses schenken wir besondere Aufmerksamkeit.

1979. Er verwies dabei auf viele Reserven, die nach wie vor vorhanden sind. So wurde im Referat nachgewiesen, daß nicht alle Kollektive das im Trainingslager Erlernte zu Hause festigen und weiter ausbauen. Ein Beispiel sei hier genannt.

Im Februar-Trainingslager der Leistungsklasse II hatte man sich das Ziel gesetzt, die Pflichttitel „Goldene Trompeten“ und „Lustiger Turner“ einzustudieren. Teilnehmer waren die Klangkörper von Traktor Hasselfelde, Traktor Hirschfeld, Aufbau Elbe Magdeburg, Traktor Luisenthal, Koop. Ragewitz-Dürrweitzschen, Chemie Rodleben und MK Ziegelrode. Erfolgreich war das Trainingslager für die beiden Aufsteiger zur Leistungsklasse I, Aufbau Elbe Magdeburg und Chemie Rodleben. Luisenthal, Hasselfelde, Ziegelrode und Ragewitz-Dürrweitzschen verblieben in der Leistungsklasse II, wobei vor allem bei letzterem Klangkörper kein Leistungszuwachs erkennbar wurde. Traktor Hirschfeld mußte zur Bezirksmeisterschaft sogar disqualifiziert werden und stieg in die Allgemeine Klasse ab.

Die Kommission Nachwuchs zog aus solchen Resultaten von Trainingslagern die notwendigen Schlußfolgerungen. Und die fanden sofort Aufnahme im Arbeitsprogramm für das Jahr 1980:

  • Im Trainingslager wurde Stoff vermittelt, der dann im eigenen Klangkörper nicht gefestigt werden kann, weil die Voraussetzungen nicht in jedem Falle vorhanden waren. Deshalb wird zuerst die Aus- und Weiterbildung der Übungsleiter der Leistungsklasse II und der Allgemeinen Klasse erfolgen.
  • Nachdem die Übungsleiter das notwendige Wissen erhielten, findet im Oktober 1980 ein Trainingslager mit Kollektiven der unteren Klassen statt.

Eingehend beschäftigte man sich auch mit dem Verlauf der Kinder- und Jugendspartakiade 1979 in Berlin. Hier stellte sich heraus, daß die Vorbereitung der Kollektivleiter auf ihre Aufgaben in Berlin nicht ausreichend gewesen war. Da ging es um fehlende Ortspläne, damit sich die Leiter mit ihren Kollektiven besser und schneller orientieren können, da war man mit Entscheidungen der Übungsverbandsleitung nicht einverstanden, die Festlegungen der Teilverbandsleitung negierte.

Die Klangkörper von Lok Mühlhausen und der TSG Lübbenau erhielten die Berufungsurkunden in den „Zentralen Nachwuchsspielmannszug ‚Fritz Weineck‘“. Die Absteiger aus der Sonderklasse, die SG Kleinröhrsdorf, Empor Perleberg und Aufbau Brandenburg wurden abberufen und verlieren damit die Berechtigung, das Emblem des ZNSZ zu tragen.

Abschließender Höhepunkt der Beratung war die Auszeichnung verdienstvoller Sportfreunde, die viel für die Ausbildung des Nachwuchses taten und noch tun.

Mit der Medaille für besondere Leistungen bei der Entwicklung der Spielleutebewegung ehrte man:

Elke Hillebrand, Finanzverantwortliche der Kommission Nachwuchs

Paul Müller, Org.-Leiter der Kommission Nachwuchs

Bernd Neumann, Leiter der ZÜG und Techniker der Kommission Nachwuchs

Uli Wiedenroth, Übungsleiter und verantwortlicher Blockleiter zu Großveranstaltungen

Peter Patenge, Kollektivleiter in der SG Dynamo Halle

Mit der Urkunde „Sportstafette DDR 30“ und dem Ehrenwimpel des Sektors Spielleute zeichnete man folgende Übungsleiter der ZÜG Nachwuchs aus:

Bodo Rieck
Jens Taubennest
Birgit Lorenz
Thomas Hofmann
Stefan Hofmann
Norbert Zander
Sabine Dudeck

Die Kommission Nachwuchs stellte sich für 1980 folgende Aufgaben:

  • Aus- und Weiterbildung im Pflichtprogramm der Leistungsklasse II und der Nachwuchsstabführer vom 18. bis 23. Februar 1980 in Jena-Forst
  • Technisch-musikalische Weiterbildung von Übungsleitern der Allgemeinen Klasse sowie einiger Nachwuchsstabführer vom 25. Februar bis 1. März 1980 in Osterfeld
  • Trainingslager des „Zentralen Nachwuchsspielmannszuges ‚Fritz Weineck‘““ vom 18. Juli bis 1. August 1980 voraussichtlich in Leipzig
  • Trainingslager von zwölf Kollektiven der Allgemeinen Klasse vom 19. bis 24. Oktober 1980 in Leipzig
  • Tagung der Kollektivleiter Nachwuchs vom 5. bis 7. Dezember 1980 in Bad Blankenburg

KOMMISSION NACHWUCHS

Zu einem Brief aus Pritzerbe

Die Sportfreunde des Spielmannszuges der TSG Einheit Pritzerbe stehen seit 20 Jahren unter teilweise äußerst schwierigen Bedingungen der Spielleutebewegung treu zur Seite. Dies bekräftigten die Freunde aus Pritzerbe in einem Brief an den Sektor Spielleute. 1979 konnte das Kollektiv nicht am Aufstiegsturnier der Leistungsklasse I in Wolmirstedt teilnehmen. Im Februar hatte sich die Pritzerber Sektionsleitung mit seinen Problemen bereits an den Sektor gewandt. In einer Mitgliederversammlung entschied die TSG Pritzerbe nach gründlicher Beratung die Nichtteilnahme am Aufstiegsturnier. Der Sektor hatte nach Überprüfung des Sachverhalts zugestimmt.

Mit den Festlegungen zur Klassifizierung 1980 mußten wir feststellen, daß 1979 insgesamt 53 Klangkörper zu Bezirksmeisterschaften und zentralen Wettkämpfen nicht angetreten sind. Die Gründe des Fernbleibens sind unterschiedlich, aber tragbar ist dieser Zustand keinesfalls. Weder für den erforderlichen Erfahrungsaustausch, noch für die jeweiligen Gastgeber, die vielfach mit hohem Aufwand und großer Hingabe ausgezeichnete Bedingungen schufen.

In detaillierten Veröffentlichungen hat die Kommission Technik Stellung dazu bezogen. So auch im „tambour“ Nr. 9/79 zum Aufstiegsturnier in Wolmirstedt. Zu den vier Spielmannszügen, die dort nicht teilnahmen, zählten die Pritzerber, wie wir ja bereits feststellten. Die Sportfreunde sind nun zu Recht darüber verärgert, daß ihr Verhalten als grobe Unsportlichkeit bezeichnet wurde, nachdem der Sektor dem begründeten Fehlen des Pritzerber Zuges zugestimmt hatte. In einem Brief an die Freunde aus Pritzerbe haben wir uns dafür entschuldigt. Dies sei hier in aller Öffentlichkeit nochmals ausgesprochen, um Klarheit zu schaffen.

Bleibt für 1980 die Hoffnung, daß alle klassifizierten Kollektive — und vielleicht einige neue dazu — am notwendigen Leistungsvergleich in den Bezirken und auf zentraler Ebene teilnehmen.

SEKTOR SPIELLEUTE

Seite 6

Änderungen zur Wettkampfordnung Fanfarenzüge

Anderungen und Ergänzungen der Wettkampfordnung der Fanfarenzüge des DTSB der DDR mit Wirkung vom 1. Januar 1980

WÄHREND DES KÜRVORTRAGES bei den 79er DDR-Meisterschaften der Fanfarenzüge in Elsterberg.

Um einige umklare Formulierungen in der Wettkampfordnung im Interesse eines reibungslosen Wettkampfbetriebes zu beseitigen, sind folgende Änderungen mit Wirkung vom 1. Januar 1980 gültig (die innerhalb der in der WKO, Punkt 13, erwähnten Änderungen gingen im entsprechenden Zeitraum im Sektor Spielleute ein und wurden bearbeitet).

Da alle Änderungen dem Ziel dienen, Mißverständnisse der vergangenen Saison auszuschließen, sind Proteste gegen diese Änderungen ausgeschlossen.

Seite 9, Punkt 5.1.

d) Seite 21 sieht folgende einmalige Eintragung durch den BFA Spielleute des Bezirkes vor:
Sportart/Spielleute
Mannschaft/FZ

(ab „Erwachsene oder Nachwuchs“ bis Ende streichen)

Seite 9, Punkt 5.1.

e) Neuformulierung

Seite 22 ist bei Nachwuchs- und Erwachsenenkollektiven auszufüllen. Es muß heißen:
Sportart/Spielleute
Klasse/entsprechend Klassifizierung
bestätigt durch den BFA

Seite 11, Punkt 6.6.

Zentrale Fassungen

Diese Märsche sind eingestuft. Werden Pflichtmärsche zu zentralen Wettkämpfen bzw. bei Bezirks- und Bereichsmeisterschaften gespielt, so sind diese namentlich zu melden und in der jeweils geforderten Anzahl dem Wettkampfgericht vorzulegen.

Seite 11, Punkt 6.7.

Einstufung eigener Arrangements oder veränderter zentraler Fassungen

a) Die Noten müssen in Partitur in vierfacher Ausführung komplett eingesandt werden.

Seite 11, Punkt 6.8.

Abgabe der Kürtitel einschließlich der Choreographien

a) Kürmärsche müssen für zentrale Wettkämpfe in zwölffacher Partitur, für regionale Wettkämpfe in vierfacher Partitur an den Wettkampfverantwortlichen der Kommission (bei zentralen Wettkämpfen) bzw. den Kampfrichterobmann des entsprechenden BFA gesandt werden.

b) Finden entsprechend der WKO Pflichtmärsche Verwendung als Kürmärsche, so sind diese ebenfalls in geforderter Anzahl einzuschicken.

c) Choreographien sind in vierfacher Ausführung zur Stabführerbesprechung abzugeben.

Seite 17, Punkt 8.2.1.1.

Errechnung der Höchstpunktzahl

5. Anstrich

  • der Abzug erfolgt generell von zehn Punkten Vorgabe.

Im Kürdurchgang der Sonder- und Leistungsklasse bei zentralen Wettkämpfen wird im Hauptpunkt II vom errechneten Schwierigkeitsgrad ausgegangen (s. Punkte 8.2.1.2. und 8.2.1.3.).

Seite 19, Hauptpunkt III

Der 2. Anstrich ist komplett zu streichen, da er richtigerweise im 4. Anstrich des Hauptpunktes IV wiederzufinden ist.

Seite 20, Punkt 8.2.3.1.

Repertoire

Im Kürdurchgang der Sonderklasse können zwei Pflichttitel aller Klassen als Kürtitel verwendet werden.

Im Kürdurchgang der Sonderklasse zu zentralen Wettkämpfen (DDR-Meisterschaft) dürfen desweiteren nur zwei B-Märsche gespielt werden.

Seite 20, Punkt 8.2.3.2.

Formveränderungen

Die Choreographie des Kollektivs beinhaltet außer An- und Abmarsch acht Formveränderungen.

Die Choreographie (einzelne Phasen) liegt in vierfacher graphischer Form dem Wettkampfgericht (Hauptpunkt IV) vor.

Seite 21, Punkt 8.2.4.2.

Dauer der Musikschau 6 bis 10 Minuten

Die Zeit wird vom Hauptkampfrichter gestoppt.

Seite 21, Punkt 8.2.4.3

Formveränderungen

Die Choreographie des Kollektivs beinhaltet außer An- und Abmarsch vier Formveränderungen.

Die Choreographie (einzelne Phasen) liegt in vierfacher graphischer Form dem Wettkampfgericht (Hauptpunkt IV) vor.

Seite 31, Punkt 10.2.1.1.

Pflicht

2 Pflichttitel (ausgelost) Es-Marsch in der Bewegung mit zwei Linksschwenkungen, dem Halten des Kollektivs aus der Bewegung und dem vorzeitigen Abriß des Marsches.

Seite 32, Punkt 10.4.1.

c) ... stehen in Linie zu vier Gliedern.

Seite 37, Punkt 11.3.4.1.

c) ... stehen in Linie zu vier Gliedern.

Seite 37, Punkt 11.3.4.1.

Fanfarentücher

a) Die Kollektive der Sonder- und Leistungsklasse treten im Pflichtdurchgang zentraler Wettkämpfe mit den Tüchern {LOCH}ster VI. Turn- und Sportfest auf (rot/weiß mit DTSB-Emblem).

b) Im Kürdurchgang sind eigene, dem DTSB entsprechende Tücher gestattet (einheitlich im Zug).

c) Allen anderen Fanfarenzügen ist zu den Wettkämpfen ein eigenes, dem DTSB entsprechendes Fanfarentuch gestattet.

Seite 43, Punkt 12.4.1.

Sonderklasse

Zu zentralen Klassifizierungswettkämpfen sind mindestens acht Kürtitel einzureichen. Von diesen acht Kürtiteln dürfen bei zentralen Klassifizierungswettkämpfen zwei Titel Pflicht der Sonderklasse sein.

Desweiteren dürfen von den mindestens acht Titeln nur zwei Titel B-Märsche sein.

Fehlertabelle

Seite 9, Punkt 2.4.1. wird Punkt 2.3.1.

Seite 13, Punkt 2.4.1. alter Punkt 8.2.3.1. b) entfällt, dafür:

b) werden mehr als zwei B-Märsche gespielt, so erfolgt pro weiteren B-Marsch ein Abzug von 5,0 Punkten.

KOMMISSION TECHNIK


Herausgeber: Bundesvorstand des DTSB der DDR, Abteilung Propaganda/Kultur, Sektor Spielleute — Verantwortlicher Redakteur: Günther Gießler — Veröffentlicht unter der Lizenz-Nr. 698 des Presseamtes beim Vorsitzenden des Ministerrates der DDR — Satz und Druck: Verlagsdruckerei Typodruck - Schaubek, Bereich Döbeln III-8-4