Der Tambour/Ausgabe 1974 01
6. Jahrgang, Ausgabe Januar 1974
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Zum 25. Jahrestag der Pionierorganisation geehrt
Aus Anlaß des 25. Jahrestages der Gründung der Pionierorganisation „Ernst Thälmann“ wurden verdienstvolle Funktionäre und Kollektive durch den Zentralrat der Freien Deutschen Jugend mit hohen gesellschaftlichen Auszeichnungen geehrt.
Mit der „Medaille für hervorragende Leistungen bei der sozialistischen Erziehung in der Pionierorganisation“ in Gold wurde Genosse
MANFRED KRÄTZIG,
Leiter des „Zentralen Pionierspielmannszuges der DDR“, für seine Tätigkeit ausgezeichnet.
Die gleiche Würdigung in Silber wurde dem Fanfarenzug der
SG DYNAMO POTSDAM
für seine vorbildliche gesellschaftliche Arbeit zuteil.
Im Namen der Spielleute des DTSB übermitteln wir den Ausgezeichneten unseren herzlichsten Glückwunsch.
Wichtige Arbeitsmaterialien in Vorbereitung
Im Hinblick auf die Bildung des selbständigen Verbandes der Spielleute im DTSB (MSV des DTSB der DDR) sind eine ganze Reihe von Überarbeitungen bisher gültiger Materialien sowie die Neufassung wichtiger Unterlagen erforderlich.
Im Augenblick werden neben der Wettkampfordnung die Übungsleiterausbildungs- und prüfungsordnung, Richtlinien für die Ausbildung von Kampfrichtern und andere notwendige Bestimmungen erarbeitet. In einem neuen Handbuch werden diese Materialien zusammengefaßt und veröffentlicht.
Damit im Zusammenhang sei erwähnt, daß das lange angekündigte „Ausbildungs-ABC für Spielmannszüge“ nun im III. Quartal 1974 im Sportverlag Berlin erscheint und die Fachkommissionen Spielmannszüge sowie Schalmeien die Herausgabe eines weiteren Marschalbums vorbereiten.
Zeit der Vorbereitung geht zu Ende
Delegiertenkonterenzen fordern ein allseitig hohes Niveau
- BFA-Wahlen — Auftakt für die neuen Zielstellungen
- Entschließungen kritisch prüfen und beraten
Mit der Bezirksdelegiertenkonferenz Frankfurt (Oder) wurden am 20. Januar die Wahlen der neuen Bezirksfachausschüsse des MSV des DTSB der DDR eingeleitet. Damit fand eine recht umfassende Vorbereitungszeit ihr Ende.
Die stattgefundenen Sektionswahlversammlungen bestätigten, daß sich eine positive Niveauveränderung innerhalb der Spielleutebewegung vollzogen hat, die nun bei den Veranstaltungen auf Bezirksebene fortgesetzt werden muß.
Da die Bezirksdelegiertenkonferenzen den Auftakt für die künftige Tätigkeit in den Territorien bilden, ist es dringend notwendig, daß sie eine allseitig qualitätsgerechte Vorbereitung erhalten. Fortsetzung auf Seite 2
Neue Wettkampfordnung bestätigt
Nach eingehender Vorbereitungszeit und umfassender Diskussion bestätigte das Sekretariat der Zentralen Spielleutekommission eine neue Wettkampfordnung für Spielleute, die wir heute auf den Seiten 3 bis 7 veröffentlichen. Sie tritt mit Rückwirkung vom 1. Januar 1974 in Kraft.
Damit verlieren alle bisherigen Veröffentlichungen bzw. Beschlüsse zu Wettkampffragen ab sofort ihre Gültigkeit.
Der erste Teil der WKO legt die grundsätzlichen Maßnahmen fest, die für alle Genres Gültigkeit haben. Die Teile 2 (Spielmannszüge), 3 (Fanfarenzüge) und 4 (Schalmeien) befassen sich mit spezifischen Fragen dieser Genres.
Sportfreund Peter Ahlborn berufen
Mit Wirkung vom 1. Januar 1974 wurde Sportfreund Peter AHLBORN vom Spielmannszug der BSG MK Ziegelrode als hauptamtlicher Instrukteur Spielleute in die Abt. Prop./Kultur des DTSB-Bundesvorstandes berufen. Seine Tätigkeit bis zur endgültigen Bildung des Verbandes liegt in der Durchführung von zentralen Lehrgängen und Trainingslagern.
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Jahressportterminkalender 1974
| JANUAR | |
| 4. | Sekretariatssitzung der ZSK und Anleitung der Bezirksvorsitzenden in Leipzig |
| 20. | Bezirksdelegiertenkonferenz Frankfurt (Oder) in Frankfurt (Oder)
Beratung aller Fachkommissionen in Berlin |
| FEBRUAR | |
| 2. | Bezirksdelegiertenkonferenz Suhl in Geraberg |
| 9. | Bezirksdelegiertenkonferenz Schwerin in Wittenberge |
| 9. | Bezirksdelegiertenkonferenz Magdeburg in Magdeburg |
| 11. bis 15. | Übungsleiterlehrgang Stufe II/SZ in Halberstadt |
| 15. | Bezirksdelegiertenkonferenz Dresden in Radeberg |
| 16. | Bezirksdelegiertenkonferenz Gera in Gera |
| 17. | Bezirksdelegiertenkonferenz Halle in Halle |
| MÄRZ | |
| 1. | Beratung der ZSK in Berlin |
| 2. | Bezirksdelegiertenkonferenz Cottbus in Lübbenau |
| 3. | Bezirksdelegiertenkonferenz Leipzig in Wurzen |
| 3. | Bezirksdelegiertenkonferenz Erfurt in Erfurt |
| 4. bis 8. | Übungsleiterlehrgang Stufe II/SZ in Halberstadt |
| 9. | Bezirksdelegiertenkonferenz Karl-Marx-Stadt in Zwickau |
| 10. | Bezirksdelegiertenkonferenz Berlin in Berlin |
| 16. | Bezirksdelegiertenkonferenz Potsdam in Brandenburg |
| 25. bis 29. | Übungsleiterlehrgang Stufe II/SZ in Halberstadt |
| APRIL | |
| 3. | Sekretariatssitzung der ZSK in Berlin |
| 5. | Anleitung der BFA-Vorsitzenden in Leipzig |
| 6. | Beratung aller Fachkommissionen in Berlin |
| 20. | 1. Verbandstag des „MSV des DTSB der DDR“ in Leipzig |
| MAI | |
| 3. | Präsidiumstagung des MSV des DTSB der DDR in Berlin |
| 11. und 12. | Wettkampf um den „Pionierpokal“ in Großröhrsdorf |
| 11. und 12. | Bezirksmeisterschaft Rostock/Schwerin/Neubrandenburg in Wismar |
| 18. | Bezirksmeisterschaft Gera in Hainspitz |
| 19. | Bezirksmeisterschaft Frankfurt (Oder) in Oderberg |
| 24. bis 26. | V. Turn- und Sporttag des DTSB in Berlin |
| 25. | Bezirksmeisterschaft Magdeburg in Oschersleben |
| 25. und 26. | Bezirksmeisterschaft Suhl in Bad Salzungen
Bezirksmeisterschaft Halle in Hettstedt |
| JUNI | |
| 1. und 2. | Bezirksmeisterschaft Cottbus in Lübbenau |
| 5. | Bürotagung des MSV des DTSB der DDR in Berlin |
| 7. bis 9. | 15. Arbeiterfestspiele dr DDR im Bezirk Erfurt
Aufstiegsturnier zur Sonderklasse SZ/Erw. in Mühlhausen |
| 9. | Bezirksmeisterschaft Dresden in Lommatzsch |
| 16. | Bezirksmeisterschaft Erfurt in Erfurt
Bezirksmeisterschaft Potsdam in Brandenburg Bezirksmeisterschaft Berlin in Berlin |
| 17. bis 21. | Übungsleiterlehrgang Stufe II/FZ und SK |
| JULI | |
| 5. | Anleitung der BFA-Vorsitzenden in Leipzig |
| 6. und 7. | Bezirksmeisterschaft Leipzig/Karl-Marx-Stadt in Oschatz
Ostseepokalturnier für Spielmannszüge in Rostock |
| 31. | Bürotagung des MSV des DTSB der DDR in Berlin
— Trainingslager des „Zentralen Kinderspielmannszuges des DTSB der DDR“ und DDR-Meisgerschaft der SZ/Kinder finden im Zeitraum der 1. Ferienbelegung statt (exakte Termine werden noch benannt) |
| SEPTEMBER | |
| 6. | Präsidiumstagung des MSV des DTSB der DDR in Leipzig |
| 7. und 8. | DDR-Bestenermittlung Schalmeien in Lauchhammer |
| 14. | Beratung der Kommissionen SZ/FZ/Orchester |
| 21. | Beratung der Kommissionen Technik/Aus- und Weiterbildung |
| 23. bis 27. | Lehrgang für Übungsleiter Stufe II/FZ in Weißenfels |
| 27. bis 29. | DDR-Meisterschaft der SZ/Erwachsene in Treuenbrietzen |
| OKTOBER | |
| 2. | Bürotagung des MSV des DTSB der DDR in Berlin |
| 4. bis 8. | Übungsleiterlehrgang Stufe II/SK in Weißenfels |
| 11. | Anleitung der BFA-Vorsitzenden in Leipzig |
| 19. | DDR-Bestenermittlung Fanfaren in Potsdam |
| NOVEMBER | |
| 6. | Bürotagung des MSV des DTSB der DDR in Berlin |
| 16. | Beratung der Kommissionen SZ/FZ/Orchester |
| 25. bis 29. | Übungsleiterlehrgang aller Bezirksübungsleiter und musikalischen Leiter zentraler Klangkörper in Weißenfels |
| 30. | Beratung der Kommissionen Technik/Aus- und Weiterbildung |
| DEZEMBER | |
| 2. bis 6. | Übungsleiterlehrgang Stufe III aller Genres in Weißenfels |
| 13. | Präsidiumstagung des MSV des DTSB der DDR |

Delegiertenkonferenzen fordern ein allseitig hohes Niveau
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Das trifft nicht nur für die organisatorische, sondern vor allem für die inhaltliche Seite zu.
Es gilt, einen konkreten Bericht zur bisherien Entwicklung vorzutragen, dem sich die Aufgabenstellung des neuen BFA, die er in engster Verbindung mit den Sektionen zu erfüllen hat, anschließt.
Die Entschließungsentwürfe sollten die exakte Vorgabe der nächsten Jahre beinhalten und für alle Funktionäre und Aktive die Richtschnur der eigenen Arbeit sein.
Im Niveau dieser Beratungen, im Wert ihres Ergebnisses wird sich zeigen, wie ernst alle ihre neuen Aufgaben nehmen. Es wird mit diesen Diskussionen aber auch ein wesentlicher Beitrag zur Vorbereitung des 1. Verbandstages des Verbandes der Spielleute im April geleistet. Den Entschließungsentwurf veröffentlichen wir im Februar.
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Wettkampfordnung des MSV des DTSB der DDR
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Durchführungsbestimmungen für Meisterschaften, Bestenermittlungen, Aufstiegsturniere und sonstige Wettkämpfe
1.1.1. „DDR-Meisterschaften“, „DDR-Bestenermittlungen“ und Bezirksmeisterschaften werden nach dem jeweiligen Klassifizierungsprogramm durchgeführt.
1.1.2. Für „DDR-Meisterschaften“, „DDR-Bestenermittlungen“, Aufstiegsturniere sowie Bezirksmeisterschaften gelten die Klassifizierungsprogramme bzw. Ausschreibungen des Präsidiums des MSV des DTSB der DDR bzw. der Bezirksausschüsse.
1.1.3. Alle Wettkämpfe müssen gemäß der vorliegenden Wettkampfordnung durchgeführt werden.
1.1.4. „DDR-Meisterschaften“ werden nur für Spielmannszüge der Sonderklasse (Erwachsene und Kinder) ausgetragen. Sie finden jährlich statt. Der Sieger ist „DDR-Meister“ des betreffenden Jahres.
1.1.5. „Aufstiegsturniere“ werden nur für Spielmannszüge der Leistungsklasse I (Erwachsene) und Leistungsklasse (Kinder) ausgetragen. Sie finden jährlich statt. Der Sieger und die beiden Nächstplazierten steigen jeweils in die Sonderklasse auf.
1.1.6. „DDR-Bestenermittlungen“ werden nur für Schalmeienkapellen und Naturfanfarenzüge ausgetragen. Sie finden jährlich statt. Der Sieger trägt den Titel „DDR-Bester“ des betreffenden Jahres.
1.1.7. An den Bezirksmeisterschaften (finden jährlich statt) nehmen die Kollektive aller Klassen und Genres teil. Für die Startberechtigung bei zentralen Wettkämpfen ist die Teilnahme an den Bezirksmeisterschaften Voraussetzung (siehe Startgenehmigung).
1.2. Meldeordnung
1.2.1. Alle Kollektive, die an Meisterschaften bis Bezirksebene teilnehmen wollen, werden durch ihre Grundorganisation gemeldet.
1.2.2. Die Teilnahme an den „DDR-Meisterschaften“, „DDR-Bestenermittlungen“ und Aufstiegsturnieren regelt der im Klassifizierungs- bzw. Qualifizierungsprogramm festgelegte Modus über Auf- und Abstieg.
1.2.3. Kollektive haben nur dann das Recht, an Bezirksmeisterschaften, Aufstiegsturnieren, „DDR-Bestenermittlungen“ und „DDR-Meisterschaften“ teilzunehmen, wenn sie die Bedingungen der Sportklassifizierung zur Einstufung in die jeweilige Klasse erfüllt haben. Bescheinigungen, gleich welcher Art, werden nicht anerkannt.
1.3. Genehmigung von Klassifizierungs- und allgemeinen Wettkämpfen sowie sonstigen Veranstaltungen
1.3.1. Genehmigungen für Wettkämpfe und sonstige Veranstaltungen können gegeben werden, sofern hierdurch zentrale Einsätze des MSV des DTSB der DDR und andere zentral festgelegte Veranstaltungen nicht behindert werden.
1.3.2. Die Bezirksfachausschüsse genehmigen:
1.3.2.1. Wettkämpfe und Veranstaltungen, an denen sich Kollektive aus einem oder mehreren Kreisen des Bezirkes beteiligen.
1.3.2.2. Wettkämpfe und Veranstaltungen, die zwischen Sportgemeinschaften und Kreisen verschiedener Bezirke ausgetragen werden. Diese müssen im Jahressportterminkalender der Bezirksfachausschüsse geplant sein.
1.3.3. Das Präsidium des MSV des DTSB der DDR genehmigt:
1.3.3.1. Alle zentralen und DDR-offenen Wettkämpfe sowie Veranstaltungen. Der Antrag zur Genehmigung solcher Veranstaltungen ist gleichzeitig mit der Einreichung des Jahressportkalenders der Bezirke zu stellen.
1.3.3.2. Alle Anträge von Wettkämpfen zur Sportklassifizierung der entsprechenden Kommissionen.
1.3.3.3. Veranstaltungen mit internationalem Charakter bedürfen zusätzlich der Genehmigung des DTSB-Bundesvorstandes.
1.4. Auszeichnungen
1.4.1. Bei „DDR-Meisterschaften“ werden für die ersten drei Plätze Medaillen (Gold, Silber und Bronze) vergeben. Alle an der „DDR-Meisterschaft“ sowie an Aufstiegsturnieren und „DDR-Bestenermittlungen“ teilnehmenden Züge erhalten eine Urkunde mit Plazierung und erreichter Punktzahl.
1.4.2. Die drei erstplazierten Kollektive der Bezirksmeisterschaft erhalten Medaillen (Gold, Silber und Bronze). Alle an Bezirksmeisterschaften teilnehmenden Züge erhalten eine Urkunde mit der erreichten Punktzahl; disqualifizierte Kollektive erhalten eine Teilnahmeurkunde. Das punkthöchste Kollektiv aller Klassen wird zusätzlich mit einem Pokal ausgezeichnet.
1.4.3. Die Auszeichnung ist in jedem Fall unmittelbar nach dem Wettkampf durchzuführen.
1.4.4. Kollektive, die ohne Genehmigung des Hauptkampfrichters der Siegerehrung fernbleiben, werden disqualifiziert. Über die Auszeichnung einzelner Aktiver, die aus irgendwelchen Gründen (Krankheit, vorzeitige Abreise) nicht an der Siegerehrung teilnehmen, entscheidet der Hauptkampfrichter.
1.4.5. Es werden nur soviel Sportler mit Medaillen ausgezeichnet, wie aktiv am Wettkampf teilgenommen haben.
1.5. Wettkampfcharakter
Der Wettkampfcharakter geht in jedem Fall aus der Wettkampfausschreibung hervor. Dabei wird unterschieden:
- Wettkämpfe allgemein ohne festes Programm
- Wettkämpfe mit gemischtem Programm
- Klassifizierung für Erwachsene oder Kinder
- Wettkämpfe der Sonderklasse bzw. Leistungsklassen (Schalmeien und Naturfanfaren) zur Ermittlung des „DDR-Meisters“ bzw. „DDR-Besten“.
1.6. Wettkampfprogramm
1.6.1. Das Präsidium des MSV des DTSB der DDR bestätigt für einen bestimmten Zeitraum und die jeweiligen Klassen Pflichtmärsche.
1.6.2. Pflichtmärsche und die Art der Darbietung werden so zusammengestellt, daß sie hinsichtlich ihrer Schwierigkeiten der jeweiligen Altersstufe und Leistungsklasse entsprechen.
1.6.3. Vor Beginn eines jeden Wettkampfes wird durch einen Zug ein Probedurchgang absolviert, der der Einarbeitung des Kampfgerichtes sowie der nochmaligen Einweisung der Stabführer dient. Er wird vom letztstartenden Kollektiv durchgeführt.
1.6.4. Kürmärsche, die nicht in Notenbüchern gedruckt veröffentlicht sind, müssen eingestuft und von der zuständigen Arbeitsgruppe genehmigt sein (Stempel der Arbeitsgruppe mit Einstufung auf den Noten). Außer einem für jede Klasse anderen Mindestschwierigkeitsgrad werden an Kürmärsche keine Anforderungen gestellt. Kürmärsche dürfen zu zwei aufeinanderfolgenden zentralen Wettkämpfen gespielt werden. Danach dürfen die Kürmärsche drei Jahre bei zentralen Wettkämpfen nicht gespielt werden. Kürmärsche dürfen keine Pflichtmärsche der jeweiligen oder einer niederen Klasse sein. Alle Kürmärsche, die nicht in den Notenbüchern der Kommissionen enthalten sind, müssen für Bezirksmeisterschaften dem BFA zwei Monate vor Wettkampfbeginn in zweifacher kompletter Ausführung (als Teilpartitur getrennt nach Melodie- und Rhythmusinstrumenten) mit dem Einstufungsvermerk zugeschickt werden. Für zentrale Wettkämpfe müssen die Noten in vierfacher kompletter Ausführung (als Teilpartitur getrennt nach Melodie- und Rhythmusinstrumenten) zwei Monate vorher an die zuständige Kommission eingeschickt werden. Liegen beim Wettkampf Noten vor, die nicht den Einstufungsvermerk der zuständigen Arbeitsgruppe tragen, wird der Unterpunkt 1.3. mit „Null“ Punkten bewertet.
1.7. Wettkampfausschreibung
1.7.1. Die Wettkampfausschreibung muß die Ziele, Aufgaben, Verantwortlichkeit, den Wett-
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kampfcharakter, Zeitplan, die Anzahl der Sportgemeinschaften, Wettkampfbedingungen, angewandte Bewertungsnormen, den Termin für die Abgabe der Kürnoten, Zeit und Ort der Wettkampfdurchführung sowie den genauen Wettkampftermin beinhalten.
1.7.2. Die Ausschreibungen müssen für:
- zentrale Wettkämpfe mindestens sechs Monate
- Bezirksmeisterschaften mindestens fünf Monate
vor Wettkampfbeginn den teilnehmenden Kollektiven zugestellt werden.
1.8. Wettkampfzulassung
1.8.1. Zur Teilnahme an Wettkämpfen werden nur Kollektive zugelassen, deren Mitglieder im DTSB organisiert sind und unter ärztlicher Kontrolle stehen (Eintragungen im Mitgliedsbuch).
1.8.2. Die Kollektive müssen im Besitz eines Wettkampfbuches sein.
1.8.3. In Erwachsenenspielmannszügen der Sonderklasse und Leistungsklasse I sind Sportfreunde erst startberechtigt, wenn sie im Verlauf eines Wettkampfjahres (also zwischen dem 1. 1. und 31. 12.) 15 Jahre alt werden. Für Erwachsenenspielmannszüge der Leistungsklassen II, III und der Allgemeinen Klasse sowie für Fanfarenzüge und Schalmeienkapellen gibt es solche Festlegungen nicht. Diese Kollektive können sich aus Kindern und Erwachsenen zusammensetzen.
1.8.4. Eine letztmalige Teilnahmeberechtigung in Kinderspielmannszügen erhalten jene Sportfreunde, die im Verlauf eines Wettkampfjahres 14 Jahre (Tamboure und Hornisten) bzw. 15 Jahre (Schlagzeuger, Lyraspieler und Stabführer) alt werden. Letztere dürfen in einer Wettkampfsaison aber nur im Erwachsenenkollektiv oder im Kinderzug starten.
1.8.5. Teilnahmeberechtigt an Klassifizierungswettkämpfen sind alle Kollektive, die im DTSB geführt werden und deren Mitglieder ein gültiges Mitgliedsbuch besitzen. Ein Mitgliedsbuch ist in Ordnung, wenn:
- die Beitragsmarken nach dem Statut des DTSB geklebt sind (bei Wettkampftermin maximal drei Monate Rückstand)
- das Buch ein Paßbild hat
- die eigenhändige Unterschrift vorhanden ist
- die Startberechtigung vom BFA oder BSG-Vorstand eingetragen ist (Klasse, Kinder- oder Erwachsenenkollektiv, bei Klassenänderung oder Übergang zum Erwachsenenkollektiv neue Startberechtigung)
- die ärztliche Untersuchung für das laufende Sportjahr eingetragen ist.
1.8.6. Eintragungen im Wettkampfbuch werden durch den Hauptkampfrichter bzw. den Bezirksfachausschuß vorgenommen.
1.8.7. Bei Wechsel eines Sportfreundes zu einer anderen Gemeinschaft ist eine Sperre von 30 Tagen einzuhalten.
1.8.8. Erwachsenenspielmannszüge der Sonderklasse und Leistungsklasse I sind bei zentralen Wettkämpfen nur dann startberechtigt, wenn an jeder Bezirksmeisterschaft ein Kinderspielmannszug teilgenommen hat, der von Mitgliedern des Zuges nachweisbar ausgebildet wird.
1.8.9. Der Zusammenschluß zu Stadt- und Kreiskollektiven ist nicht gestattet. Des weiteren sind Repräsentationszüge, die sich aus mehreren Schulen unterschiedlicher Sportgegemeinschaften zusammensetzen, bei Wettkämpfen nicht startberechtigt.
1.9. Rechte und Pflichten der Teilnehmer
1.9.1. Der Teilnehmer hat das Recht:
- in der erreichten Klasse zum Wettkampf anzutreten,
- sich durch den Stabführer an den Hauptkampfrichter zu wenden.
1.9.2. Einsprüche durch den Zug können vor Beginn und nach Beendigung des Wettkampfes beim Kampfrichter erfolgen.
1.9.3. Der Teilnehmer ist verpflichtet:
- für unsere sozialistische Sportbewegung Höchstleistungen zu vollbringen. Um diese zu erreichen, muß sich jeder Aktive gut auf die Wettkämpfe vorbereiten, gewissenhaft und regelmäßig üben sowie ein sportgerechtes Leben führen.
- die für die Durchführung erlassenen Bestimmungen zu achten und einzuhalten.
1.9.4. Der Stabführer und Leiter des Zuges
Jeder am Wettkampf beteiligte Spielmannszug hat auf der Meldung den Namen des Stabführers und Leiters des Zuges gesondert anzugeben. Dieser hat das Recht:
- sich in Wettkampffragen an den Hauptkampfrichter zu wenden,
- Protest an den Hauptkampfrichter einzureichen.
Die Protestgebühr ist entsprechend der Rechtsordnung bei der Protesteinreichung zu zahlen. Sie wird zurückerstattet, wenn der Protest berechtigt ist, das heißt, anerkannt wird. - Einsprüche vor dem Wettkampf sind beim Hauptkampfrichter schriftlich einzureichen. Über den Einspruch hat das Kampfgericht vor Beginn des Wettkampfes zu entscheiden. Der Einspruchführende ist sofort vom Ergebnis in Kenntnis zu setzen.
- Der Einspruch kann sich gegen die Wettkampfausschreibung richten, sofern sie gegen die Wettkampfordnung verstößt.
- Der Einspruch kann sich gegen vorher bekanntgewordene Bevorteilung von Wettkampfteilnehmern richten und
- gegen das Wettkampfgericht, wenn es nicht die vorgeschriebene Qualifikation besitzt.
- Einspruch kann erhoben werden, bei Veränderung der Ausschreibung oder Wettkampfordnung.
- Einsprüche sind dem Hauptkampfrichter nur von dem auf dem Meldeformular angegebenen Hauptverantwortlichen mündlich vorzutragen.
- Gegen die abgegebene Wertung einzelner Kampfrichter oder des gesamten Kampfgerichtes kann kein Einspruch erhoben werden. Ebenso nicht gegen das Gesamtergebnis, wenn es rechnerisch richtig ist.
- Alle Proteste, Einsprüche und Beschwerden werden, soweit sie nicht durch die Wettkampfordnung entschieden werden können, durch die Rechts- und Strafordnung entschieden.
- Bei Nichteinhaltung der Wettkampfordnung kann bis zu zwei Wochen nach dem Wettkampf schriftlich Einspruch beim zuständigen Hauptkampfrichter bzw. dem Präsidium des MSV des DTSB der DDR erhoben werden.
- Jeder Stabführer bzw. Leiter eines Zuges ist verpflichtet, sich mit der Ausschreibung und der Wettkampfordnung vertraut zu machen.
1.10. Wettkampfgericht
1.10.1. Zusammensetzung:
Bei zentralen Wettkämpfen besteht das Kampfgericht aus dem Hauptkampfrichter, einem Oberkampfrichter für jeden Hauptpunkt und 12 weiteren Kampfrichtern, mindestens zwei Ersatzkampfrichtern, dem Vorsitzenden des Berechnungsausschusses und zwei Mitgliedern, dem Vorsitzenden der Mandatsprüfungskommission und drei Mitgliedern, dem Ansager und dem Wettkampfarzt. Bei allen anderen Wettkämpfen besteht das Wettkampfgericht aus dem Hauptkampfrichter, acht Kampfrichtern, dem Vorsitzenden des Berechnungsausschusses und zwei Mitgliedern, dem Vorsitzenden der Mandatsprüfungskommission und zwei Mitgliedern, dem Ansager und dem Wettkampfarzt.
1.10.2. Der Hauptkampfrichter
- Er steht an der Spitze des Kampfgerichtes und leitet den gesamten Wettkampf.
- Er stellt in Verbindung mit der Arbeitsruppe Kampfrichter bzw. dem Bezirksfachausschuß das Kampfgericht zusammen.
- Hauptkampfrichter müssen bei zentralen Wettkämpfen die Übungsleiterqualifikation der Stufe II nachweisen können.
- Der Hauptkampfrichter ist dafür verantwortlich, daß der Wettkampf nach der gültigen Wettkampfordnung vorbereitet und durchgeführt wird.
- Er leitet den Berechnungsausschuß und die Mandatsprüfung an.
- Er führt bei zentralen Wettkämpfen einen Tag vor Wettkampfbeginn eine Einweisung mit allen Kampfrichtern am Wettkampfort durch.
- Die Kürnoten für zentrale Wettkämpfe werden den Kampfrichtern der Hauptpunkte II und III einen Monat vor Wettkampfbeginn zugeschickt.
- Die Hauptkampfrichter aller Wettkämpfe einer Saison werden am Jahresanfang durch den Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Kampfrichter angeleitet.
- Der Hauptkampfrichter führt die Einweisung und Auswertung mit dem Stabführer bzw. Kollektivleiter durch. Hierfür ist am Wettkampfort bzw. -tag mindestens eine Stunde vor und nach dem Wettkampf vom Veranstalter einzuplanen.
- Der Hauptkampfrichter hat das Recht, den Wettkampf abzubrechen bzw. zeitweise zu unterbrechen, wenn der Wettkampf durch besondere Einflüsse oder Verstöße gegen die Wettkampfordnung beeinträchtigt wird.
- Er unterbricht bei Bedarf den Wettkampf, wenn die Wertung von 50 Prozent der teilnehmenden Züge angezeigt ist, für 15 Minuten. Diese Unterbrechnung ist als Erholungspause für die Kampfrichter zu nutzen.
- Er hat das Recht und die Pflicht, Kampfrichter während des Wettkampfes abzulösen, wenn sie den Erfordernissen nicht Rechnung tragen.
- Er nimmt die Eintragungen in den Wettkampfbüchern, Wertungskarten und Kampfrichterausweisen vor.
- Er ist verantwortlich für die Herrichtung des Wettkampfplatzes.
- Er benennt einen Sportfreund zu seinem Stellvertreter.
- Er nimmt die Meldung des Stabführers entgegen.
- Er nimmt die Auslosung der Pflichtmärsche (Horn und Flöte getrennt) vor.
- Pflichtmärsche werden während der Eröffnung eines Wettkampfes öffentlich ausgelost.
- Der zuerst ausgeloste Pflichtmarsch wird im Stand, der zweite in der Bewegung gespielt.
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- Beim Hornmarsch, gleich, ob er als erster oder zweiter vorgetragen wird, wird auf jeden Fall zwischen dem Horn- und Flötenmarsch zweimal das Locken ohne Flöten gespielt.
1.10.3. Der Oberkampfrichter
- Er leitet die Arbeit seiner Kampfrichterbrigade entsprechend der Wettkampfordnung und den Anweisungen des Hauptkampfrichters in dem seiner Brigade zugewiesenen Hauptpunkt an.
- Er gewährleistet die ordnungsgemäße Bewertung in seinem Hauptpunkt und wertet selbst mit.
- Er hat bei Fehlwertungen in seinem Hauptpunkt für eine sofortige Korrektur auf der Grundlage der Protokollbogen zu sorgen.
1.10.4. Die Kampfrichter
Sie werten je nach Zuordnung den Vortrag ihres Hauptpunktes, und
- müssen die Wettkampfordnung und -ausschreibung sowie den Kampfrichterausweis während des Wettkampfes bei sich tragen.
- Kampfrichter der Hauptpunkte I und IV müssen die Übungsleiterqualifikation der Stufe I nachweisen können, Kampfrichter der Hauptpunkte II und III und alle Oberkampfrichter die Übungsleiterqualifikation der Stufe II (gültig ab 1975).
1.10.5. Die Ersatzkampfrichter
Über ihren Einsatz entscheidet der Hauptkampfrichter. Für sie gelten beim Einsatz die gleichen Grundsätze des entsprechenden Tätigkeitsgebietes wie für die bereits tätigen Kampfrichter.
1.10.6. Der Berechnungsausschuß
Der Vorsitzende organisiert:
- die Vorbereitung der Wettkampfkontrolle,
- die Überprüfung der rechnerischen Richtigkeit der Ergebnisse,
- die Eintragung der Ergebnisse in die Wettkampfunterlagen,
- die Verteilung der Kampfrichterunterlagen sowie das Einsammeln derselben,
- die Beratungen des Hauptkampfrichters mit den Kampfrichtern.
Die Mitglieder des Berechnungsausschusses arbeiten nach den Anweisungen ihres Vorsitzenden.
1.10.7. Die Mandatsprüfungskommission
- Sie überprüft nach den Anweisungen des Hauptkampfrichters die Wettkampf- und Mitgliedsbücher auf ihre Vollständigkeit.
- Sie ist für die Weitergabe der Wettkampfbücher an den Hauptkampfrichter verantwortlich.
- Sie hat darauf zu achten, daß die Anzahl der Aktiven, die instrumentale und personelle Besetzung in beiden Durchgängen gleich ist.
- Sie hat die Eintragungen in die Wettkampfunterlagen vorzunehmen und diese dem Berechnungsausschuß zu übergeben.
- Sie hat die Mitgliedsbücher vor dem ersten Durchgang einzusammeln und vor Beginn des zweiten Durchganges wieder auszugeben.
1.10.8. Der Ansager
Er gibt während des Wettkampfes die Bewertung und vorläufige Plazierung bekannt, berichtet über Ergebnisse vorangegangener Wettkämpfe, stellt die Kollektive vor, gibt kurze Erläuterungen zur Bewertung und das Ergebnis bekannt. Er untersteht dem Hauptkampfrichter und erhält von ihm seine Information.
1.10.9. Der Wettkampfarzt
- Er läßt durch die Mandatsprüfungskommission die vorgenommene ärztliche Untersuchung und ihre Eintragung im Mitgliedsbuch kontrollieren.
- Er sorgt für die gesundheitliche Überwachung aller am Wettkampf Beteiligten.
- Er leitet die ärztliche Kontrolle bei besonderen Anlässen (Verletzungen, Erkrankungen usw.), erteilt Gutachten über die Fortsetzung der Veranstaltung durch die betroffenen Teilnehmer.
- Er kontrolliert, daß die sanitäre Betreuung aller Wettkampfteilnehmer gegeben ist.
Seine Anforderungen sind von allen Funktionären und Aktiven zu befolgen. Nach Abschluß eines Wettkampfes legt er der durchführenden Institution einen Bericht mit Schlußfolgerungen und Vorschlägen über die ärztliche Betreuung beim Wettkampf vor.
1.10.10. Berufung eines Kampfrichters
Die Kampfgerichte zu allen Wettkämpfen werden durch die Arbeitsgruppe Kampfrichter bestätigt und berufen.
Für Bezirksmeisterschaften werden die Kampfrichterobmänner der Bezirksfachausschüsse durch die Arbeitsgruppe Kampfrichter beauftragt, für einen anderen Bezirk ein Kampfgericht zu stellen. Dieses Kampfgericht muß von der Arbeitsgruppe Kampfrichter bestätigt werden.
1.10.11. Qualifikation der Kampfrichter
Alle Kampfrichter müssen nachweisbar Kampfrichterlehrgänge besucht haben. Kampfrichter bei zentralen Wettkämpfen müssen mindestens bei fünf Bezirksmeisterschaften gewertet haben. Kampfrichter für zentrale Wettkämpfe benötigen eine Bestätigung der Arbeitsgruppe Kampfrichter des Präsidiums des MSV des DTSB der DDR.
1.10.12. Die Kampfrichterbrigaden
Sie bestehen bei Bezirksmeisterschaften aus zwei, bei zentralen Wettkämpfen aus vier bzw. zwei Kampfrichtern.
1.10.13. Kleidung
Alle Mitglieder des Kampfgerichtes einschließlich der Mandatsprüfungskommission, mit Ausnahme des Sprechers, des Berechnungsausschusses und des Arztes, tragen die komplette weiße Spielleutebekleidung. Bei extremen Witterungsbedingungen kann der Hauptkampfrichter für alle eine veränderte Bekleidung gestatten.
1.11. Die Startreihenfolge
Bei zentralen Wettkämpfen wird die Startreihenfolge drei Monate vorher ausgelost (durch die zuständige Kommission).
Bei Bezirksmeisterschaften wird bei der Stabführer- bzw. Kollektivleiterbesprechung ausgelost:
a) Die Startreihenfolge der Kollektive, die um die Bezirksmeisterschaft kämpfen.
b) Die Startreihenfolge aller anderen Kollektive.
1.12. Wettkampfablauf
- Aufstellung des Zuges am vorgezeichneten Platz (Mandatsprüfungskommission).
- Mandatsprüfung (Ausweise sind am Mann zu tragen).
- Einmarsch ohne Spiel bis zum Markierungszeichen. Dort erfolgt Halt. Der Einmarsch erfolgt während des Spiels des vorherstartenden Zuges, wenn dieser sich gegenüber dem Kampfgericht befindet.
- Rühren und Ausrichten des Zuges durch den Stabführer.
- Hauptkampfrichter gibt das Zeichen zur Abgabe der Meldung.
- Stillgestanden des Zuges auf Stabzeichen (hier ist Wertungsbeginn).
- Meldung des Stabführers an den Hauptkampfrichter.
Inhalt der Meldung:- Name des Zuges
- Wettkampfteilnehmer (Stabführer/Spieler z. B.: 1:27)
- Wettkampfprogramm
- Zahl der Körperbehinderten, Art der Behinderung, welche Personen
- Nach der Meldung Rührenlassen (kein Ausrichten).
- Stillgestanden und Übernehmen der Instrumente; Spiel-Marsch im Stand) (Stabführer steht zum Zug).
- Nach Abriß ein- bzw. zweimal das Locken ohne Flöten (Flöten werden beim Locken abgenommen).
- Beim letzten Locken macht der Stabführer nach vier Takten mit Beginn des fünften Taktes (auf Schlag des Schlagzeuges) eine exakte Kehrtwendung zum Kampfgericht. Bei der Wendung Anzeigen des Schlages.
- Übernehmen der Flöten bzw. Signalhörner, des Schlagzeuges und der Lyren.
- Abmarsch zum Spiel in der Bewegung (die Umlaufrichtung ist bei Wettkämpfen mit einem Durchgang links, bei Wettkämpfen mit zwei Durchgängen im ersten rechts, im zweiten links).
- Halten und Anmarschieren im Haltebereich (nur bei zentralen Wettkämpfen).
- Abriß des Spiels im Abrißbereich.
- Abnehmen der Instrumente sofort nach Abriß; Wertungsende.
- Abmarsch vom Wettkampfplatz.
1.13. Märsche
Die bei Wettkämpfen jeder Art zu spielenden Pflichtmärsche sind dem jeweils gültigen Klassifizierungsprogramm zu entnehmen. Kürmärsche werden von den Zügen selbst ausgewählt.
Alle Märsche werden in den Ordnungsformen und mit den Instrumenten dargeboten, wie es im „Ausbildungs-ABC für Spielmannszüge“ bzw. in der Wettkampfordnung für die Genres festgelegt ist.
1.14. Bewertung
1.14.1. Sie muß nach der gültigen Wettkampfordnung des Präsidiums des MSV des DTSB der DDR erfolgen.
1.14.2. Es wird in vier Hauptpunkten mit je drei Unterpunkten gewertet. Die Höchstpunktzahl je Unterpunkt ist 5,0, die des Hauptpunktes 15,0 Punkte.
1.14.3. Im Ergebnis der Wertung darf zwischen den Kampfrichtern eines Hauptpunktes maximal ein Unterschied von 0,6 Punkten auftreten.
1.14.4. Werten vier Kampfrichter im Hauptpunkt, so werden in den Unterpunkten der höchste und der niedrigste Wert gestrichen und die Restwerte gemittelt.
Werten zwei Kampfrichter im Hauptpunkt, werden die Werte im Unterpunkt gemittelt.
1.14.5. Punktabzüge werden vom Gesamtergebnis am Ende abgezogen.
1.14.6. Jeder Kampfrichter bewertet alle Unterpunkte seines Hauptpunktes!
1.14.7. Bei mehreren Durchgängen werden die Ergebnisse aller Durchgänge gemittelt und so das Ergebnis festgestellt.
Fortsetzung auf Seite 6
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1.14.8. Die Summe aller vier Hauptpunkte ergibt die Gesamtpunktzahl.
1.14.9. Die Wertung wird offen durchgeführt. Bei Anzeigen der Wertung treten alle Kampfrichter vor die Tische und zeigen die Wertung nach Aufforderung an.
1.14.10. Vorkommnisse, die nicht bewertet werden:
- durch Körperbehinderung bedingte Mängel, wenn sie vor dem Wettkampf gemeldet wurden;
- Fehler beim Marschieren, die durch Unebenheit des Bodens verursacht werden;
- Akute medizinische Krankheits- und Notstandszustände am Wettkampfort;
- Beeinflussung durch Witterungsunbilden.
1.14.11. Ermittlung des Siegers
Als Wettkampfsieger gilt der Zug mit der höchsten Punktzahl.
Haben zwei oder mehrere Kollektive die gleiche Punktzahl erreicht, so ist das Kollektiv Sieger, das im Hauptpunkt II und III die höhere Wertung aufzuweisen hat. Ist auch diese Gesamtpunktzahl gleich, ist das Kollektiv mit der höchsten Wertung im Hauptpunkt I Sieger. In der gleichen Weise wird bei den weiteren Plazierungen verfahren.
1.14.12. Siegerehrung
Die Verkündung der Ergebnisse und die Übergabe der Auszeichnungen ist in feierlicher Form in Gegenwart aller Wettkämpfer, Kampfrichter und Zuschauer vorzunehmen. Hierzu haben die Kampfrichter in Reihe zu einem Glied vor den Kollektiven mit Blickrichtung zur Ehrentribüne Aufstellung zu nehmen.
1.14.13. Fehler in der Darbietung
Fehler in der Darbietung werden je nach Art mit Abzügen zwischen 0,1 und 1,0 Punkten bestraft.
1.14.14. Bewertung des Hauptpunktes I
Im Hauptpunkt I werden folgende Unterpunkte gewertet:
1.1. Die richtige und saubere Stabführung.
1.2. Die Reaktion des Zuges auf die Stabführung.
1.3. Schwierigkeitsgrad.
Als Fehler werden in diesem Hauptpunkt bestraft:
1.1. Jede Art der Unkorrektheit bei der Stabführung (jede Abweichung zu den Erläuterungen im „Ausbildungs-ABC für Spielmannszüge“).
1.2. Jede falsche bzw. uneinheitliche Reaktion auf die Zeichen des Stabführers.
1.3. Auf die Bewertung dieses Unterpunktes hat der Kampfrichter keinen Einfluß. Bei Wettkämpfen mit einem Kürmarsch wird der Schwierigkeitsgrad dieses Marsches eingesetzt. Werden zwei Kürmärsche in einem Durchgang gespielt, z. B. bei Bezirksmeisterschaften die Kollektive, die an zentralen Wettkämpfen teilnehmen, so werden die beiden Schwierigkeitsgrade gemittelt. Bei zentralen Wettkämpfen mit zwei Durchgängen wird im Pflichtdurchgang der Schwierigkeitsgrad des Kürmarsches, der in der Bewegung, und im zweiten Durchgang der Kürmarsch, der im Stand gespielt wird, zur Bewertung herangezogen.
1.14.15. Bewertung des Hauptpunktes II
Im Hauptpunkt II werden folgende Unterpunkte gewertet:
2.1. Notengerechtes Spiel der 1. Flöte
2.2. Notengerechtes Spiel in der Mehrstimmigkeit.
2.3. Notengerechtes Spiel der Variation und der Lyren.
Als Fehler werden in diesem Hauptpunkt bestraft:
2.1. Jede Abweichung vom notengerechten und unsauberes Spiel der 1. Flöte.
2.2. Jede Abweichung vom notengerechten und unsauberes Spiel in der Mehrstimmigkeit, Unterbesetzung und fehlende Stimmen.
2.3. Jede Abweichung vom notengerechten und unsauberes Spiel der Variation sowie der Lyra.
Ein Kollektiv erhält keinen Punktabzug, wenn Spieler in einem Stück die Stimmen ein- oder mehrmals wechseln.
1.14.16. Bewertung des Hauptpunktes III
Im Hauptpunkt III werden folgende Unterpunkte gewertet:
3.1. Das notengerechte Spiel der Kleinen Trommel und des Schlagzeuges.
3.2. Einsatz und Abriß der Märsche.
3.3. Dynamik, Rhythmus, Tempo.
Als Fehler werden in diesem Hauptpunkt bestraft:
3.1. Jede Abweichung von den Noten und unsaubere Schlagweise.
3.2. Mangelhafte Lautstärke beim Abriß der Märsche und des Lockens. Uneinheitlichkeit beim Einsatz, zu frühes oder zu spätes Spielende einzelner Spieler oder des ganzen Kollektivs beim Abriß.
3.3. Jede dynamische, rhythmische und Tempoabweichung von den Noten.
1.14.17. Bewertung des Hauptpunktes IV
Im Hauptpunkt IV werden folgende Unterpunkte gewertet:
4.1. Vordermann, Seitenrichtung, Schwenkung.
4.2. Die Haltung der Instrumente.
4.3. Einheitliche, vorschriftsmäßige, saubere Bekleidung und Ausrüstung sowie Sauberkeit des Spielmanns.
Als Fehler werden in diesem Hauptpunkt bestraft:
4.1. Jede Unkorrektheit.
4.2. Jeder Verstoß gegen die geforderte Haltung aller Instrumente im Stand und in der Bewegung, ohne oder mit Spiel einzelner Spieler oder des ganzen Kollektivs.
4.3. Jegliche Art von Fehlern sowie Verschmutzungen an Instrumenten, Bekleidung und Personen.
1.14.18. Wiederholung von Fehlern durch falsche Einstudierung werden einmal als grobe Fehler betraft.
Im Kürdurchgang wird dem Stabführer bei der Zeichengebung von Dynamik und Rhythmus eine individuelle Stabführung erlaubt. Sonnenbrillen dürfen nur getragen werden, wenn eine ärztliche Bescheinigung vorliegt.
1.14.19. Der Wettkampfplatz
Siehe Skizze im Handbuch Seite 44.
2. Instrumente und Ausrüstung sowie Bekleidung für Erwachsene
2.1. Kleidung
2.1.1. Das Hemd (Modell/Materiallager des DTSB Leipzig)
- weiß
- langer Arm
- keine Manschettenknöpfe
- eine Brusttasche (linke Seite)
- DTSB-Emblem auf der Brusttasche (oder Übungsleiteremblem)
- kein Nylon oder Dederon
- kein Damenschnitt
- keine Schulterstücke oder Schwalbennester
- keine zusätzlichen Embleme.
2.1.2. Die Hose (Modell/Materiallager des DTSB Leipzig)
- weiß
- lang
- Koppelschlaufen, einheitlich im Zug.
2.1.3. Die Turnschuhe (Modell/Materiallager des DTSB Leipzig)
- weiß
- Leder
- einheitlicher Schnitt im Zug.
2.1.4. Weiße Söckchen
2.1.5. Röcke (Modell/Materiallager des DTSB Leipzig — ab 1975)
- weiß
- kurz
- Koppelschlaufen, einheitlich im Zug.
Röcke dürfen nur dann getragen werden, wenn eine durchweg weibliche Lyrenreihe vorhanden ist. Bei gemischten Lyrenreihen müssen lange Hosen getragen werden. Stabführerinnen können Rock tragen.
2.2. Lederzeug (Modelle/Materiallager des DTSB Leipzig)
2.2.1. Koppel
- braun
- Leder
- Schnalle verchromt.
2.2.2. Flötentasche
2.2.3. Horntasche
2.2.4. Trommelstocktasche
2.2.5. Lyratragschuh (über rechte Schulter)
- Leder
- braun
2.2.6. Traggerüst für Tamboure
2.2.7. Tragriemen für große Trommel (über linke Schulter)
- Leder
- braun
2.3. Instrumente/Spielmannszüge
2.3.1. Kleine Marschtrommel
- Messingkessel (gold-gelb)
Innenseite: weiß/oberer Rand rot - Holzreifen: rot-weiß, nach innen gezackt
- Kniebügel: dünn, weiß umwickelt
- Felle: einheitlich im Zug (Natur oder Plaste)
- Trommelhaken — Modell/Materiallager des DTSB Leipzig
- Trommelstöcke: braun, ohne Beschläge
2.3.2. Große Marschtrommel
- Holzkessel: blau, mit Wappen der BSG oder Stadt
- Holzreifen: rot-weiß, nach innen gezackt
- Reifeninnenseite: weiß/oberer Rand rot
- Schlägel: der Produktion entsprechend mit braunem Stiel
2.3.3. Marschbecken einheitlich im Zug
2.3.4. Tambourstab
- Kordel: rot-weiß
- Kugel und Spitze: Metall .(Chrom oder Messing)
2.3.5. Die Lyra
- ein- oder doppelreihig
- Schaft: Holz braun
- Lyraschlägel: einheitlich im Zug
- DTSB-Emblem auf der Lyra (Muster Firma Katz)
- rot-weiße Schweife
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2.3.6. Trommelflöte
- in „B“-Stimmung, einheitliche Ausführung im Zug
- Keine Lungenschoner
2.3.7. Signalhorn
- in „C“-Stimmung mit „B“-Aufsatzbogen
- Messing (gold-gelb)
- rote Umwicklung um gesamten Bügel, einheitlich im Zug
In der Kür erlaubte Zusätze:
- Bass-Bogen für Signalhorn
- „F“-Bogen für Signalhorn
- „Es“-Bogen für Signalhorn
Anmerkung:
Signalhörner sind immer mitzuführen, auch wenn kein Hornmarsch verlangt wird (außer Allgemeine Klasse).
2.3.8. Sollen zusätzliche, der Spielmannsmusik entsprechende, Instrumente Verwendung finden, so ist mindestens sechs Monate vor dem Wettkampftermin bei der Kommission Spielmannszüge ein Antrag einzureichen.
3. Instrumente und Ausrüstung sowie Bekleidung für Kinderspielmannszüge
3.1. Kleidung
3.1.1. Das Hemd
- weiß
- langer Arm
- keine Manschettenknöpfe
- eine Brusttasche (linke Seite)
- DTSB-Emblem auf der Brusttasche (oder Übungsleiteremblem)
- kein Nylon oder Dederon
- kein Damenschnitt
- keine Schulterstücke oder Schwalbennester
- keine zusätzlichen Embleme
3.1.2. Die Hose (Modell/Materiallager des DTSB Leipzig)
- weiß
- lang
- Koppelschlaufen, einheitlich im Zug
Die Punkte 3.1.1. und 3.1.2. sind erst ab 1. Januar 1975 Pflicht. 1974 ist die bisherige Pionierkleidung oder die o. g. Bekleidung gestattet.
3.1.3. Die Turnschuhe (Modell/Materiallager des DTSB Leipzig)
- weiß
- Leder
- einheitlicher Schnitt im Zug
3.1.4. Weiße Söckchen
3.1.5. Röcke (Modell/Materiallager des DTSB Leipzig — ab 1975)
- weiß
- kurz
- Koppelschlaufen einheitlich im Zug.
Röcke dürfen nur dann getragen werden, wenn eine durchweg weibliche Lyrenreihe vorhanden ist. Bei gemischten Lyrenreihen müssen lange Hosen getragen werden. Stabführerinnen können Rock tragen
3.2. Lederzeug
analog Erwachsenenspielmannszüge.
3.3. Instrumente
analog Erwachsenenspielmannszüge.
Anmerkung:
Signalhörner sind immer mitzuführen, auch wenn kein Hornmarsch verlangt wird (Sonder- und Leistungsklasse).
Dieser Punkt hat erst ab 1975 Gültigkeit.
4. Einstufung (Schwierigkeitsgrad) der zu Wettkämpfen zugelassenen Märsche der Spielmannszüge
4.1. Die Einstufungsordnung
Die Einstufung der Märsche wird von der Arbeitsgruppe Einstufung der Kommission Spielmannszüge in unabhängiger Arbeit vorgenommen. Jedes einzelne Mitglied dieser AG stuft die Märsche ohne jegliche Hilfe anderer ein. Die Ergebnisse aller Einstufungen werden wie die Wettkampfergebnisse der Hauptrunde gemittelt, nachdem die höchste und tiefste Note gestrichen wurde. So ergibt sich das Einstufungsergebnis, der Schwierigkeitsgrad.
Dem einreichenden Kollektiv wird nur das Abschlußergebnis mitgeteilt, keine Details. Es hat zwei Monate nach der Einreichung zu erfolgen.
Es wird nach acht Kriterien eingestuft:
| 1. | Flöte 1 | 1,0 P. |
| 2. | Mehrstimmigkeit der Flöten und Lyren | 0.8 P. |
| 3. | Variationen der Flöten und Lyren | 0,8 P. |
| 4. | Die kleine Trommel | 1,0 P. |
| 5. | Das Schlagzeug | 0,4 P. |
| 6. | Dynamik | 0,6 P. |
| 7. | Rhythmus | 0,2 P. |
| 8. | Länge des Marsches | 0,2 P. |
Der Höchstschwierigkeitsgrad ist 5,0 Punkte. Signalhornstimmen bzw. ganze Hornmärsche werden analog Flötenmärschen eingestuft, Märsche mit Horn und Flöte je nach der Stimmenverteilung.
Die gesamte Einstufungsordnung wird als Anhang zur Wettkampfordnung beigefügt.
4.2. Schwierigkeitsgrade der zu Wettkämpfen zugelassenen Märsche
| 1. — 30. (Fassung Marschalbum 1) | ||
| 1. | Groß Berlin | 1,8 |
| 2. | Internationale | 1,8 |
| 3. | Sozialisten-Marsch | 2,1 |
| 4. | Sturmlied der freien Turner | 1,1 |
| 5. | Fichte-Marsch | 1,7 |
| 6. | Vorwärts-Marsch | 2,2 |
| 7. | WCSPS | 3,2 |
| 8. | Abschiedsmarsch | 1,7 |
| 9. | Laridah | 2,3 |
| 10. | Gruß an die Heimat | 1,2 |
| 11. | Dem Volk sind wir entsprossen | 1,6 |
| 12. | Jubelklänge | 3,0 |
| 13. | Mit frohem Mut | 1,1 |
| 14. | Wohlauf die Luft geht frisch und rein | 1,4 |
| 15. | Altmeistermarsch | 1,7 |
| 16. | Abschied der freien Turner | 1,4 |
| 17. | Spielmann voran | 2,6 |
| 18. | Gruß aus der Heide | 1,3 |
| 19. | Der kleine Tambour | 2,0 |
| 20. | Unsere Knaben voran | 1,4 |
| 21. | Hört ihr nicht den Ruf erklingen | 1,8 |
| 22. | Tritt gefaßt | 1,7 |
| 23. | Elbflorenz | 2,8 |
| 24. | Rotgardisten-Marsch | 2,7 |
| 25. | Hoch Hamburg | 1,4 |
| 26. | Mit Hörnerklang | 2,0 |
| 27. | Frisch voran | 1,6 |
| 28. | Durch Nacht zum Licht | 2,9 |
| 29. | Republikmarsch | 2,3 |
| 30. | Unsere Volkspolizei | 3,1 |
| 31. — 38. (Fassung Pleisent. Blasm.) | ||
| 31. | Frohe Menschen | 1,9 |
| 32. | Musikanten-Marsch | 2,0 |
| 33. | Ursus-Marsch | 1,5 |
| 34. | Camping-Marsch | 1,4 |
| 35. | Der Sonne entgegen | 1,6 |
| 36. | Frisch gewagt | 1,9 |
| 37. | L-Braille-Marsch | 1,6 |
| 38. | Olympia-Marsch | 1,7 |
| 39. — 60. (Fassung blaues Buch DTV) | ||
| 39. | Jugend voran | 0,4 |
| 40. | Freiheitsmarsch | 0,3 |
| 41. | Matrosenmarsch | 0,4 |
| 42. | Marsch der blauen Fahnen | 0,8 |
| 43. | Lied von Berlin | 0,8 |
| 44. | Kleiner Trompeter | 0,8 |
| 45. | Marsellaise | 1,8 |
| 46. | Freudig voran | 1,4 |
| 47. | Straßenmarsch | 1,5 |
| 48. | Turnermarsch | 1,1 |
| 49. | Mit klingendem Spiel | 1,2 |
| 50. | Sportmarsch | 0,4 |
| 51. | Die lustigen Turner | 1,7 |
| 52. | Erinnerungen eines alten Turners | 1,1 |
| 53. | Völkerfreundschaft | 1,1 |
| 54. | Hoch vom Berge | 1,4 |
| 55. | Frühlingsgruß | 1,1 |
| 56. | Hoch Heidecksburg | 2,3 |
| 57. | Gruß an Lichtenberg | 1,5 |
| 58. | Im Morgengrauen | 1,6 |
| 59. | Gruß an Bernburg | 1,0 |
| 60. | Frohe Klänge | 1,4 |
Alle folgenden Märsche sind Märsche der Kommission Spielmannszüge bzw. sind von ihr eingestuft. Nur mit dem Vermerk der Arbeitsgruppe Einstufung auf den Noten entspricht die Fassung dem hier aufgeführten Schwierigkeitsgrad.
| 61. | Adlerflug | 3,0 |
| 62. | Boccacciomarsch | 2,9 |
| 63. | Florentiner-Marsch | 3,9 |
| 64. | Hoch Heidecksburg | 2,8 |
| 65. | Spielmannsgruß | 3,6 |
| 66. | Sportler voran | 2,5 |
| 67. | Zum Städtl hinaus | 3,3 |
| 68. | Die Regimentskinder | 2,5 |
| 69. | Marsch Nr. 12 | 2,6 |
| 70. | Grüße aus Dortmund | 2,4 |
| 71. | Ruhrklänge | 2,2 |
| 72. | Schwarze Amsel | 2,9 |
| 73. | Der kreuzfidele Kupferschmied | 2,8 |
| 74. | Schneidiges Bataillon | 1,6 |
| 75. | Frei weg | 2,4 |
| 76. | Geburtstagsmarsch | — |
| 77. | Die kleine Garde | — |
| 78. | Turner auf zum Streite | 1,3 |
5. Klassifizierungsordnung für Erwachsenenspielmannszüge
5.1. Klasseneinteilung
Zur Durchführung eines geordneten Wettkampfprogramms werden die Erwachsenenspielmannszüge des DTSB in 5 Klassen eingeteilt:
5.1.1. Sonderklasse
Sie umfaßt die 15 besten Erwachsenenspielmannszüge.
5.1.2. Leistungsklasse I
Sie umfaßt die 15 nächstplazierten Erwachsenenspielmannszüge.
5.1.3. Leistungsklasse II
Sie umfaßt die 10 nächstplazierten Erwachsenenspielmannszüge.
5.1.4. Leistungsklasse III
Sie umfaßt die 10 nächstplazierten Erwachsenenspielmannszüge.
5.1.5. Allgemeine Klasse
Sie umfaßt die Spielmannszüge, die sich für o. g. Klassen nicht qualifizieren konnten, aber an Wettkämpfen teilgenommen haben.
5.2. Klassifizierung
5.2.1. Die Sonderklasse führt jährlich die „DDR-Meisterschaft“ durch. Der Sieger führt den Titel „DDR-Meister“ des laufenden Jahres.
5.2.2. Die Leistungsklasse I führt jährlich das „Aufstiegsturnier“ zur Sonderklasse durch.
5.2.3. Die unter 5.2.1. und 5.2.2. aufgeführten Wettkämpfe werden zentral und in zwei Durchgängen absolviert.
Fortsetzung in der Februarausgabe
Seite 8
Sportfreund A. Witzel herzlich verabschiedet

Wie wir bereits im Dezember mitteilten, wurde Sportfreund A. Witzel nach fast sechsjähriger Tätigkeit als Leiter des „Zentralen Müädchenspielmannszuges des DTSB“ auf eigenen Wunsch von dieser Funktion abberufen.
In Quedlinburg, wo sich die neue Leitung dieses zentralen Klangkörpers konstituierte, konnte Sportfreund Witzel in Anerkennung seiner gezeigten Leistungen auf Beschluß der Zentralen Spielleutekommission die „Ehrenurkunde der Spielleutebewegung des DTSB“ entgegennehmen.
Noten für Pflichtmärsche liegen vor
Die Fachkommission Fanfaren teilt mit, daß ab sofort gegen entsprechende Bezahlung die Noten des Pflichtrepertoires für die Wettkampfsaison 1974 für Naturfanfarenzüge der Leistungsklasse und Allgemeinen Klasse beim Sportfreund Heini Mittag, 6603 Elsterberg, Karl-Marx-Straße 51, bestellt werden können.
Dank an alle Gratulanten
Anläßlich des Jahreswechsels gingen den Mitgliedern des Sekretariats der Zentralen Spielleutekommission des DTSB aus allen Teilen der Republik herzliche Grüße und Glückwünsche zu.
Auf diesem Weg soll den Absendern der Dank übermittelt und die Hoffnung ausgesprochen werden, daß die gute Zusammenarbeit in diesem Jahr noch mehr gefestigt wird.
Verdiente Ehrung
Sportfreund Hans Brückner, amtierender Vorsitzender der Zentralen Spielleutekommission und Vorsitzender der Fachkommission Spielmannszüge wurde anläßlich des 25. Jahrestages der Gründung der sozialistischen Sportorganisation mit der „EHRENURKUNDE DES DTSB“ ausgezeichnet.
Diese Anerkennung wurde dem verdienstvollen Spielleutefunktionär durch den DTSB-Kreisvorstand Königswusterhausen verliehen für seine besonderen Leistungen bei der Entwicklung der Spielleutebewegung in diesem Kreis und vornehmlich bei der SG Mittenwalde. Noch heute ist Sportfreund Brückner jeden Freitag in dieser Gemeinde als Übungsleiter tätig — allerdings jetzt vorrangig beim Nachwuchs.
Wir wünschen Sportfreund Brückner weiterhin alles Gute und viel Erfolg in seinem umsichtigen Wirken.
Grußadresse an die ZSK
Die Mitglieder der Sektion Spielleute der BSG SACHSENRING ZWICKAU begrüßen den Beschluß des Bundesvorstandes des DTSB, den selbständigen „Musik- und Spielleute-Verband des DTSB der DDR“ zu bilden. Wir sind davon überzeugt, daß damit die Entwicklung der Spielleutebewegung als Träger und Fortsetzer der Traditionen der deutschen Arbeitersportbewegung folgerichtig weitergeführt wird.
Anläßlich unserer Sektionswahlversammlung wünschen wir den Genossen und Freunden der Zentralen Spielleutekommission beim Präsidium des DTSB bei der Vorbereitung der Verbandsbildung viel Erfolg.
kurz berichtet:
HIRSCHFELD — Im Verlauf ihrer Sektionswahlversammlung konnten die Sportfreunde der BSG Traktor Hirschfeld stolz berichten, daß sie kostenlos Blut für das heldenhaft kämpfende Volk Chiles gespendet haben.
ZWICKAU — Gemäß der abgegebenen Verpflichtung im Wahlaufruf an alle Sportgemeinschaften des DTSB, hat die Sektion Spielleute der BSG Sachsenring Zwickau einen eigenen Pionierspielmannszug aufgebaut, der inzwischen seine Feuertaufe erfolgreich überstanden hat.
BERLIN — Die Abteilung Junge Pioniere / Sport beim Zentralrat der FDJ hat den Sportfreund BERND SCHENKE für seine Verdienste bei der Entwicklung und Festigung des „Zentralen Pionierspielmannszuges der DDR“ mit der „Artur-Becker-Medaille“ in Silber ausgezeichnet.
Kleine Reminiszenz an Torgau
Etwas spät, aber nicht zu spät, möchten die Mädchen und Jungen der Schalmeienkapelle SG Dynamo Malchin den rührigen Gastgebern des Pokalturniers in Torgau danken. „Es war ein großer Erfolg, ein nachhaltiges Erlebnis und für uns Ansporn, weiter intensiv zu üben“, teilten uns die Freunde mit.
„Mit dem Besuch des Cäcilienhofes und des Potsdamer Armeemuseums hatten wir auf der Rückfahrt Gelegenheit, historische Stätten zu besichtigen“, schreibt Karola Sturz.
Klare Ziele im Visier
Die neugebildete Leitung des „Zentralen Mädchenspielmannszuges des DTSB“ hat sich unmittelbar nach dem Beschluß des DTSB-Bundesvorstandes, einen selbständigen Verband der Spielleute zu bilden, zusammengefunden um die wichtigsten Aufgaben der nächsten zwölf Monate zu beraten.
Die verantwortlichen Funktionäre, Sportfreundin Helga NEUWIRTH (Leiter), Sportfreund Albert HUPE (Stellv. Kultur und Bildung), Sportfreund Günter SCHÜTTAUF (Stellv. Org.), Sportfreund Gerhard HEPACH (Verantwortl. Übungsleiter), und die Sektionsleiter der Kollektive BSG MK Benndorf, BSG Stahl Freital, BSG Empor Quedlinburg und BSG VB Dresden, sehen eine ihrer Hauptaufgaben in der qualitativen Verbesserung der politisch-ideologischen sowie künstlerischen Aktivitäten. Sie wollen gemeinsam den „Zentralen Mädchenspielmannszug“ zu einem zuverlässigen Partner der anderen Klangkörper im „Zentralen Musikkorps des DTSB“ heranbilden.
Schon 1975 haben die Mädchen unter Führung ihrer neuen Leitung die Möglichkeit, sich im Rahmen der V. Kinder- und Jugendspartakiade der DDR zu bewähren.
Berichtigungen
Bei den Veröffentlichungen der Kollektiveinstufungen für 1974 sind uns leider zwei Fehler unterlaufen, die wir zu entschuldigen bitten.
Der Spielmannszug der BSG TRAKTOR MELLINGEN gehört zur ‚„Allgemeinen Klasse“ und ist dort startberechtigt.
Die Kollektive aus Wintersdorf und Zechau/Kriebitzsch tragen offiziell die Bezeichnung „Kombinatsspielmannszug BKK REGIS“ (Bezirk Leipzig).
Herausgeber: Zentrale Spielleutekommission im DTSB, Berlin — Chefredakteur: Bernd Schenke — Veröffentlicht unter der Lizenz-Nr. 698 des Presseamtes beim Vorsitzenden des Ministerrates der DDR — Satz und Druck: VEB typodruck Döbeln III-8-4
