Kürmarsch

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Als Kürmarsch bezeichnet man einen Musiktitel, der von einem Musikverein während der Wettkämpfe gespielt wurde und kein Pflichtmarsch war. Abgeleitet ist die Bezeichnung von Kür, dem Teil der Wettkämpfe, bei dem diese Stücke dann gespielt werden. Seit einigen Zeit spricht man im Zuge der internationalen Turniere, bei denen man dann von Show-Wettkampf spricht, auch von einem Show-Titel.

Das sind in der Regel Eigenkompositionen, also Stücke, die nur innerhalb eines einzigen Musikzuges gespielt werden. Komponist ist in der Regel ein Mitglied des Vereins.

Gemäß den betreffenden Wettkampfregeln kann das aber auch eine Komposition sein, die als Pflichtmarsch bereits verbreitet ist, aber eine bestimmte Zeit lang für diesen Wettkampf nicht zum Pflichtmarsch bestimmt wurde. Kürmärsche können von den Teilnehmern grundsätzlich selbst ausgewählt werden. Früher war eine vorherige Einstufung des Titels zu einem Schwierigkeitsgrad notwendig. Ebenso mussten die Noten vor einem Wettkampf vorgelegt werden um das notengerechte Spiel bewerten zu können. Aktuelle Wettkampfformen verzichten auf beides und beschränken sich auf die akustische Wahrnehmung der Kampfrichter.

Innerhalb der Wettkämpfe ist ein Kürmarsch dadurch gekennzeichnet, dass die bei einem Pflichtmarsch bezweckte direkte musikalische Vergleichbarkeit der Teilnehmer nicht gefordert wird. Stattdessen soll der Titel mit Schwierigkeit beim Spielen und musikalischer Ausdrucksstärke überzeugen. Da Kürmärsche gemäß Wettkampfordnung in der Bewegung zu spielen sind, liegt ein Schwerpunkt an der Verbindung zwischen Musik und gezeigter Choreografie. Daher sind es nicht mitunter Musikstücke, die sich außerhalb von Wettkämpfen gut als Konzerttitel oder für eine Musikschau eignen, jedoch nicht während des Marschierens (unpassende Tatktart, Tempowechsel usw.). Die Verwendung des Begriffs Kürmarsch ist in diesem Zusammenhang oftmals uneindeutig, so dass auch der Begriff „Kürtitel“ für derartige Stücke geläufg ist.